Hallo,

ein Kollege wurde nach Luftsicherheitsgesetz als Zuverlässig beurteilt. Seit dem ist er unter anderem dazu verpflichtet Adressänderungen innerhalb eines Monats weiterzugeben. Dies hat er aber leider erst zu spät wahrgenommen und wohnt bereits länger als einen Monat an einem anderen Standort. Was hat er zu befürchten, wenn er diese Änderung erst verspätet einreicht?

LG