Auto über Vater versichern?
Mein Vater möchte mir ein Auto kaufen, er will es gerne auf sich selber anmelden, damit die Versicherung für mich günstiger ist.
Ich habe erst seit einem Jahr meinen Führerschein, Versicherungen sind ja dann dementsprechend teurer für mich als Neuling. Das Problem ist nur, manchmal streite ich mich heftig mit meinem Vater haha, und ich traue ihm zu, dass er im schlimmsten Fall das Auto dann verkaufen wird oder abmeldet. Kann er das dann tun auch wenn es mein Auto ist?
Und wenn ich mit in der Versicherung drin stehe dann trotzdem auch? Ich hab ja dann keine eigene Macht über mein eigenes Fahrzeug sozusagen.
8 Antworten
Du musst so oder so rechtlich als Fahrer bei der Versicherung angemeldet sein. Wenn dein Vater sich anmelden würde, heißt das also: er muss dich als Zweitfahrer anmelden und das kostet auch zusätzlich. Sonst kannst du mit dem Auto gar nicht fahren, da du nicht versichert bist. Ich würde daher denken, dass es fast schon günstiger ist den Aufpreis für Neuling zu zahlen, aber das müsstet ihr recherchieren. Ich hab diese Frage nicht, da ich nur als Zweitfahrerin für das Auto meines Vaters gemeldet bin, was er hauptsächlich benutzt und ich nur ab und zu.
Ok, dass tut mir leid. Ich weiß nur, dass dies die Verhältnisse unserer Versicherung sind.
Lieber Moonlightshines, auch bei deiner Versicherung besteht Versich.schutz, falls du nicht als weiterer Fahrer bei den Eltern eingetragen bist! Es muß nur die Prämie bezahlt sein, damit Versich.schutz besteht ;-)
Sonst kannst du mit dem Auto gar nicht fahren, da du nicht versichert bist.
Dies ist leider nur "Mondscheinwissen"... :-((
Natürlich ist immer das Auto versichert, egal wer damit rumgurkt ;-) Es muß nur die Prämie bezahlt sein, dann besteht auch Versich.schutz!
... und warum sollte die Versicherung günstiger sein über Papi?
Meist doch nur, wenn Du über 23 Jahre jung bist.
Da solche Angaben in der Frage auch hier fehlen, schlage ich vor, es selber zu versichern.
Zu was bitte gibt es die EKR?
Rechne einfach mal den Marktführer, mit Baustein Telematik Plus. Warum sind dort so viele versichert?
Allzeit gute Fahrt.
du Kannst dir ein auto kaufen oder schenken lassen, das auf dich zulassen und die Versicherung über deinen Vater mit abweichendem Halter laufen lassen... das kostet wahrscheinlich ein paar%, ist aber immer noch billiger als wenn du von vorne anfängst
... ab 01.01. ist der Halter beim Markführer egal, es kostet bei Kindern somit kein Aufschlag mehr. Bestehende Verträge können umgestellt werden.
...oder mit mind. 1 Jahr Führerscheinbesitz gleich auf sich selbst anmeldet und versichert mit Einstufung SF 1/2; hat auch sonst noch viele Vorteile - siehe hierzu meine o.g. Antwort ;-)
das macht Sinn, wenn es keinen alten Vertrag gibt, den der Vater ‚re-aktivieren‘ würde ...
Mein Vater möchte mir ein Auto kaufen, er will es gerne auf sich selber anmelden, damit die Versicherung für mich günstiger ist...
Hi ak999,
diese Aussage stimmt so nicht mehr: es gibt inzwischen Eltern-Kind-, Kunden-Kinder-Regelungen usw. bei welchen ebenso die Einstufung SF 1/2 gilt wie bei der Zweitwagen-Regelung über die Eltern ;-)
Auuserdem hast du dabei viele weitere Vorteile für dich:
- du sammelst dir sofort per Vertragsbeginn die eigenen schadenfreien Jahre an
- somit ersparst du dir eine spätere Rabattübertragung von den Eltern
- du ersparst dir den Zuschlag, welchen div. Versicherer verlangen, wenn Fzg-Halter und VN nicht identisch sind
- usw. usw.
Ich habe erst seit einem Jahr meinen Führerschein...
Die Kravag z.B. bietet neuerdings die Führerscheinregelung an mit Einstufung SF 1/2 bereits mit 1 Jahr Füherscheinbesitz ;-)
1. Sonder-Ersteinstufung in SF-Klasse 1/2
Beginnt Ihr Vertrag für
-einen Pkw,-ein Camping-Kfz,
-ein Kraftrad,
-ein Leichtkraftrad oder
-einen Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werk-/Privatverkehr ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, gilt: Der Vertrag wird in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr zum Führen eines dieser Fahrzeuge berechtigt sind. Die Fahrerlaubnis muss von einemMitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erteiltworden sein.
Mein Rat hierzu: du solltest unbedingt mal ein Versich.maklerbüro gemeinsam mit den Eltern aufsuchen und euch über sämtliche Möglichkeiten der Einstufung als Fahranfänger sowie über sämtliche Sondereinstufungen zu informieren!
Gruß einer ehm. Versich.maklerin
Du kannst das Auto auch auf Deinen Namen zulassen und auf Papas Namen als Zweitwagen versichern.
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht ein und dieselbe Person sein.
http://www.kfz-direktversicherung.com/kfz-fahrzeughalter-versicherungsnehmer.html
Es gibt auch noch bessere und günstigere Varianten als die Zweitwagen-Regelung über die Eltern wie z.B. die Eltern-Kind-Regelung, die Kunden-Kinder-Regelung, die Führerschein-Regelung (siehe Kravag), usw. usw.
Da hast du recht... ich lasse dafür z.b. zwei alte 125ccm Mopeds zwei Versicherungsverträge runter ‚laufen‘ , dadurch bekommen meine Kids nachher mit 18 Verträge über die ‚abweichender Halter‘ Regelung mit sfr15 bzw 18...und dadurch wird Autofahren bezahlbar ;)
Ach ja - Unwissen pur.
Selbst ein nicht eingetragener Fahrer ist versichert - weil es nämlich eine KFZ-Versicherung ist - heißt das Auto ist versichert - gleichgültig wer es fährt. U.U. kommt es im Schadenfall zu einer Nachforderung hinsichtlich der Prämie.