Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Teilungsversteigerung?
Wir sind eine Erbengemeinschaft der ein Haus gehört es gibt über den Verkauf keine Einigkeit so das ich die Auflösung der Erbengemeinschaft der Erbengemeinschaft durch eine Teilungsversteigerung anstrebe ich will mich aus diesen Grunde der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen das ich diesen selber bezahlen muss ist mir klar aber habe ich gegenüber den anderen einen Anspruch auf anteilige Übernahme sozusagen das die Anwaltskosten dem Versteigerungserlös entnommen werden
3 Antworten
Die Anwaltskosten trägst du ALLEINE.
Guter Rat von mir - wir sind zzt Antragsgener in einer Erbengemeinschaft!
Einigt Euch! Das ist definitiv besser für alle Beteiligten.
Wir haben versucht eine Einigung zu erzielen, leider vergebens.
Jetzt war der erste Versteigerungstermin und die Antragstellerin hat die Fassung verloren, mit einem so geringen Erlös hat Sie nicht gerechnet. Hätte Sie im Vorfeld unser Angebot zur Einigung angenommen wäre um einiges MEHR dabei raus gekommen.
Nein, die Rechtsanwaltskosten trägt der, der ihn beauftragt hat. Eine Kostenentscheidung gibt es im Versteigerungsverfahren nicht. Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist auch nicht unbedingt nötig.
Von wem die Kosten getragen werden müssen, ist abhängig vom Ausgang der Teilungsversteigerung. Hat sie Erfolg, werden sämtliche Kosten vom Erlös abgezogen – beteiligt werden also sämtliche Miterben bzw. beide Ehepartner zu gleichen Teilen. Bleibt die Teilungsversteigerung erfolglos, müssen ihre Kosten allein vom Antragssteller getragen werden.