Bewerbung bei Polizei trotz gerichtliche Verfahren?
Also ich habe zwar keine Vorstrafe und bin auf nicht verurteilt worden .. Aber habe vor 3 Jahren eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen, weil ich einem betrunkenen Mann einen Schlag mit der Faust gegeben habe weil er meine Freundin sehr ordinär beschimpfte und begrapschte.. ich war ebenfalls betrunken .. Es ist dann zu einer Diversion (Tatausgleich) gekommen. also keine gerichtliche Verhandlung.
und vor 7 Jahren ( Alter 17 Jahre) bekam ich eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz.. das Verfahren wurde aber eingestellt.
Habe ich noch Chancen?
5 Antworten
Als ich das letzte mal ein Führungszeugnis benötigte wurde ich gefragt ob ich das einfache oder das ausführliche brauch. Ich fragte nach dem Unterschied und mir wurde erklärt, "in dem einfachen steht drin ob man Einträge hat, die werden meistens für den Verkauf, Berufe mit Tieren usw benötigt" - "im ausführlichen stehen Dinge drin in denen du aufgefallen bist wie zb. Diebstahl, Erpressung ect. Selbst wenn keine Eintragung erfolgt ist"
(muss neu sein, denn ich kann mich nicht daran errinnern das es diese Alternative vor Jahren gegeben hat)
Wie dem auch sei, ich kann mir gut vorstellen das die Polizei dein ausführliches sehen will. Demnach würde ich mir an deiner Stelle keine all zu grossen Hoffnungen machen.
Ich schrieb ja bereits woher ich das weiß. Die Dame im Einwohner melde Amt hat mir das erklärt als ich nach meinem Führungszeugnis verlangt habe und sie mir die Unterschiede erklärt hatte als ich sie danach fragte. Ich wusste bis dato auch nicht das es zwei unterschiedliche gibt 🙄.
Meine Recherche hinterher hat aber auch nichts diesbezüglich ergeben. Anscheinend weiß das inrrrnet doch nicht alles 😅.
Aber ich habe vor etwa 6 Monate recharchiert vieleicht ist da ja jetzt was drüber im Internet zu finden. Ich versuchs nochmal, glaub aber nicht das ich mehr finde wie du bereits herausgefunden hast.
Also aut Wikipedia stimmt das nicht, was man dur am Relefon fesaft hat.
Was???? 😅 Hab das letzte nicht verstanden!
Wie dem auch sei fie Beamten in meinem Ort Scheinen wohl zu lügen weil du im Internet nicht findest... Mhhh ja, da könnte was dran sein. Ich frag sie mal was sie zu dieser Behauptung sagen!
Oha, Googlen verlernt was?
"Einfaches FührungszeugnisDas einfache Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem sämtliche im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) festgelegten rechtskräftigen Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden über eine Person registriert sind. Das sind unter anderem strafrechtliche Verurteilungen, aber auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden zum Beispiel zum Waffengesetz oder zu Berufsuntersagungen."
"Erweitertes FührungszeugnisDas erweiterte Führungszeugnis gibt es seit 2010. Es enthält sämtliche, auch geringfügige, kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen. Vor allem aber ist hier vermerkt, wenn jemand aufgrund von Sexualdelikten verurteilt wurde, eine Tatsache von großer Bedeutung, wenn jemand mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchte, egal ob hauptberuflich oder ehrenamtlich. [...] Bei Drogensünden kommt es auf die Dosis an: Wer erstmalig bis zu 90 Tagessätzen verurteilt wurde, hat nichts zu befürchten: Dieser Eintrag landet nur im Bundeszentralregister, nicht aber im einfachen Führungszeugnis."
Willst noch mehr?
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https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/13.html
Jetzt sagt es auch Google bist zufrieden?
Sorry Handy Tastatur ganz schlimm.
Auf Wiki steht was anderes als dass was man dir erzählt hat.
Ich hatte es doch gegooglt Schlaumeier ;-)
Auf Wiki stand eben etwas anderes als Kkatalka erzählt wurde.
Und jetzt kannst dich wegtrollen.
nein hab mich selber informiert du darfst keine Anzeigen und keine jetztigen Verfahren haben
Soweit ich recherchiert habe, stehen im Führungszeugnis nur Verurteilungen, daher sollte das eigentlich funktionieren.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafregister/Seite.300020.html
Es gilt die Unschuldsvermutung und vorbestraft bist du nicht. Nachteile dürfen dir daraus also nicht erwachsen.
ich muss bei der Bewerbung trotzdem alle Verfahren angeben, auch eingestellte .. also schätze ich schon dass es relevant ist ?!
Ich halte es für rechtlich bedenklich, wenn tatsächlich danach gefragt wird. Das würde nämlich zeigen, dass die Polizei die Unschuldsvermutung, die gerade auch sie zu beachten hat, nicht gerade hoch hängt. Aber wenn danach gefragt wird, dann wäre ich ehrlich, damit mir keiner später daraus einen Strick drehen kann. Was dann mit den Informationen angefangen wird und ob sie offiziell oder inoffiziell zu deinem Nachteil benutzt werden, ist dann noch einmal die andere Frage. Aber lieber im Einstellungstest rausfliegen als irgendwann mal später, weil du bei der Angabe gelogen hast.
Ob sie Dich haben wollen, hängt von Deinem Führungszeugnis ab.
Woher weißt du das mit dem Erweiterten Führungszeugnis?
Das klingt nicht danach als wäre das mit der Unschuldsvermutung vereinbar.
Ist aber auch nach meiner kurzen Recherche nicht der Fall.