Vermieter entfernt Hinweis einer Alarmanlage an der Wohnungstür?

5 Antworten

Das ist ja total irelevant ob der Vermieter es mag oder nicht. Es geht um die gesetzliche Lage.

Irrelevant ist das nicht, § 903 BGB, Befugnisse des Eigentümers. Dagegen stehen Rechte Dritter oder Gesetze.

Es gibt kein Gesetz, das dem Mieter erlaubt, auf Eigentum außerhalb seiner Mietsache Aufkleber oder sonstiges anzubringen.

Ein Gesetz, das es verbietet, ist der Straftatbestand der Sachbeschädigung.
Diese tritt solange nicht ein, wenn einerseits die Aufkleber auch durch jahrelange Befestigung keine Schäden am Untergrund hinterläßt, oder andererseits das wiederholte Entfernen durch den Vermieter, und Neuanbringen durch den Mieter keine Schäden hervorruft.
Wenn letzteres eintrifft, hat der Mieter dafür den Schadenersatz zu leisten.

Davon abgesehen habe ich ja bereits darauf hingewiesen, das es unklug ist, durch einen Aufkleber auf eine Alarmanalge hinzuweisen. Im gewerblichen Bereich kann das durchaus durch die Versicherung vorgeschrieben sein.
Professionelle Einbrecherbanden wissen dann erstens, das in der Wohnung anscheinend was zu holen ist, und zweites ändern sie dann ihre Vorgehensweise. Abschrecken lassen sie sich dadurch recht selten. Das triff eher für den Spontan- oder Gelegenheitseinbrecher zu.

Ich erlebe das im professionellen Bereich jeden Tag, das ausgetestet wird, wie Sicherungseinrichtungen funktionieren.

Grundsätzlich hätte dir der Vermieter/Eigentümer zunächst eine Frist setzen, in der hättest den Aufkleber entfernen sollen.

Möglich, dass der den Aufkleber sogar dulden muss. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn es Statistiken oder so was gäbe, die belegen können, dass solche Aufkleber eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher haben.

Zweifellos hätte der Aufkleber nach Jahren auch Spuren hinterlassen. Der Rest der Türe wäre nach gedunkelt, wobei die Aufkleberstelle hell geblieben wäre.

In diesem Fall hättest du dafür gerade stehen müssen.

Fazit:

Das eigenmächtige Handeln halte ich nicht für zulässig. Obwohl der Eigentümer das bekleben der Wohnungstüren untersagen kann.

Vielleicht weißt du noch welche Firma die Anlage installiert hat, dann könnte man dir dort auch etwas über die Warn-Aufkleber sagen,

Oder hast du das Teil selbst zusammen gebaut?


ZuumZuum  09.08.2019, 13:57

Grundsätzlich hätte dir der Vermieter/Eigentümer zunächst eine Frist setzen, in der hättest den Aufkleber entfernen sollen.

Wo steht, das ich jemanden eine Frist setzen muss, um mein Eigentum wieder in den Urzustand zu versetzen, bevor ich meinen Besitzdiener anweisen darf, den Aufkleber zu entfernen?

Das eigenmächtige Handeln halte ich nicht für zulässig. Obwohl der Eigentümer das bekleben der Wohnungstüren untersagen kann.

Das eigenmächtige Handeln nennt man Besitzdienerschaft. Unter Umständen kann der Hausmeister sogar selber für einen Schaden haftbar gemacht werden, wenn er ihn hätte abwenden können. Die sogenannte Garantenpflicht.

heurekaforyou  10.08.2019, 20:20
@ZuumZuum

Wo steht, das ich jemanden eine Frist setzen muss, um mein Eigentum wieder in den Urzustand zu versetzen, bevor ich meinen Besitzdiener anweisen darf, den Aufkleber zu entfernen?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch!

§ 303 BGB Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Der Aufkleber ist nämlich nicht Eigentum des Vermieters!

Zwar hätte sich der Vermieter ebenfalls auf Sachbeschädigung berufen können, wenn der Mieter den Aufkleber nicht entfernt, bzw. wenn durch das Entfernen des Aufklebers ein Sachschaden entstanden wäre.

Aber darum geht es hier ja nicht.

Das Gleiche gilt zum Beispiel auch für Gegenstände, wie Fahrräder oder Kinderwägen, die im Treppenhaus abgestellt wurden.

Auch diese Sachen darf der Vermieter oder dessen Gehilfen nicht einfach entfernen und etwa auf die Straße stellen.

Selbst dann nicht, wenn das Abstellen im Treppenhaus ausdrücklich untersagt wurde.

ZuumZuum  12.08.2019, 14:48
@heurekaforyou

Du schmeißt da ein paar ganz erhebliche Dinge durcheineander.

Stichworte:

  • Güterabwägung
  • verbotene Eigenmacht
  • Besitzstörung
  • Besitzwehr
heurekaforyou  12.08.2019, 22:37
@ZuumZuum

Und was heißt das?

Das alles trifft auch auf dich zu, wenn du auf eigene Faust fremdes Eigentum zerstörst.

ZuumZuum  12.08.2019, 23:52
@heurekaforyou

Schon mal gehört? Notstand? Da darf ich auch auf eigene Faust frrmedes Eigentum zerstören, wenn davon eine Gefahr ausgeht, und dieses geringwertiger is als das zu schützende. Kann man zwar in dem Falle nicht anwenden, aber nur damit Du das mal gehört hast. Und wenn fremdes Eigentum meine Eigentum durch verbotene Eigenmacht stört, kann ich es beseitigen. § 859 BGB, Selbsthilfe des Besitzers.

heurekaforyou  13.08.2019, 17:24
@ZuumZuum
Kann man zwar in dem Falle nicht anwenden, aber nur damit Du das mal gehört hast.

Wer sagt dir denn, dass ich davon noch nicht gehört habe?

Und wenn, wie du ja richtig erkannt hast, es in diesem Fall nicht angewendet werden kann, ist auch nicht geeignet um deine Kritik an meiner Antwort zu rechtfertigen.

... aber seit wann gilt denn im Mietrecht eine gesetzliche Vorgabe?

Bei uns gilt das Recht, manchmal leider, ist aber eben so.

Rufe also einen Rechtspfleger an beim AG und frage nach einem Urteil für diese Lage. Schaue vorsorglich in Deine Vereinbarungen, was Du in der Urkunde zu diesem Thema geschrieben hast.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Balkon oder Terasse gehört ja mit zur Wohnung aber der Hausflur nicht.

Kann schon verstehen das die Hausverwaltungen keine Aufkleber auf den Türen mag. Und ich glaub das dir so ein Aufkleber eh nichts bringt.


MiLOND 
Beitragsersteller
 09.08.2019, 03:32

Das ist ja total irelevant ob der Vermieter es mag oder nicht. Es geht um die gesetzliche Lage.

Habe gerade gegoogelt. Ist erlaubt. Nur wenn es Nachbarn z.b. provoziert (Ausländerfeindlichkeit etc.), dann ist es nicht erlaubt.

Zumal der Aufkleber nicht mal einen Schaden verursacht. Aufkleber schrecken vor Einbrechern ab, ganz klar!

furbo  09.08.2019, 06:04
@MiLOND
Habe gerade gegoogelt. Ist erlaubt. 

Warum fragst du dann hier?

Ein Hinweisschild auf deine persönliche Alarmanlage ist kein Deko-Objekt, wie sie das LG Hamburg erlaubt hat.

MissMyla  10.08.2019, 06:51
@MiLOND

Die Aussenseite der Wohnungstüren ist aber genau wie der Flur ansich Gemeinschaftsraum und nicht Teil der Wohnung.

Und ich glaub nicht das ein Aufkleber wirklich einen Einbrecher abschreckt, weil:

1) die meisten Einbrecher eher durch die Balkontür oder ein Fester kommen und nicht durch die Wohnungstür
2) manche Leute denken so ein Aufkleber sei eh nur Fake
3) manche Leute bei so einem Aufkleber denken das es da erst Recht was zu holen gibt

Aufkleber dürfen von Mietern an Briefkästen, Wohnungstüren und Türrahmen angebracht werden, solange dadurch nichts beschädigt wird.

Den evtl. Einbrechern auch noch einen Hinweis zu geben, das eine Alarmanlage existiert, finde ich sehr zuvorkommend. Da es sich dabei meist um semiprofessionelle Anlagen handelt, die den Profis hinreichend bekannt sind, wissen sie dann, wie sie vorgehen müssen.