Zunächst die Gesamtsituation:
Bei meiner Wohnung gab es einen Wasserschaden durch ein undichtes Rohr in der Wand und ich habe mit meinem Vermieter ausgemacht, dass die Handwerker jederzeit in die Wohnung dürfen, auch wenn ich nicht da bin. Ich habe ihm entsprechend den Wohnungsschlüssel gegeben. Die einzige Bedingung war, dass der Vermieter die Handwerker vorher ankündigt.
Das hat er jetzt zweimal in Folge NICHT getan. Im Gegenteil. Die Klempner klingelten um 08:00 an meinem ersten Urlaubstag mich mit nem üblen Kater aus dem Bett raus. Die Reaktion des Vermieters: Geh halt früher ins Bett. Ich habe an dieser Stelle die Diskussion abgebrochen mit dem Vermerk, das nächste Mal doch bitte anzurufen.
Als wäre das an Dreistigkeit nicht zu übertreffen kommt am nächsten Tag unangekündigt der Fließenleger.
Nun zu meiner Frage: Kann ich meinen Vermieter rechtlich dazu zwingen, mich vorher über kommende Handwerker zu informieren oder ihn im Nachhinein rechtlich dazu belangen?