Nachbarn parken Garageneinfahrt zu, ist das erlaubt?

Guten Abend/Tag. Ich wohne jetzt seit fast 17 Jahren mit meinen Eltern in einem Mehrfamilienhaus mit Garage und dazugehörender Garageneinfahrt. Seit ca 1 1/2 wohnen nebenan neue Nachbarn, die anfangs nur ab und zu, ihr Fahrzeug auf unserer Einfahrt gepackt haben um die Einkäufe hochtragen zukönnen. Aber seit etwas längerem parken sie schon fast jeden Tag durchgehend da, sie warten bis wir in der Garage sind und stellen sich direkt hin, so das wir nichtmal Besuch empfangen kann der sich dort hinstellt. Um es noch genauer zu beschreiben, die Hofeinfahrt samt Garage gehört zu unserem Mehrfamilienhaus und die Nachbarn wohnen neben dran im Haus. Es war seit jeher so geregelt das die Hofeinfahrt auch wirklich nur für unser Haus (also unsere Wohnung, und die Nachbarn über uns) gedacht ist. Dies steht auch im Mietvertrag, jetzt sagen besagte Nachbarn aber das sie das Fahrzeug nur noch entfernen wenn wir in die Garage müssen sonst nicht mehr. Wir hätten kein Anrecht auf den Hof, da der für alle wäre, dies hätte ihr Vermieter ihnen gesagt und das wir Quatsch(!) erzählen und NUR die Garage hätten. Aber ich kenne so das eine Garageneinfahrt freigehalten werden muss, allein wenn man Nachts schon mal dringend weg muss. Wir haben noch ein kleines Kind da. Die Garageneinfahrt ist laut unseren Nachbarn auch kein Mietsrecht. Weiß eventuell einer wie die Sachlage da aussieht? Man kann meiner Ansicht nach, nicht dauernd eine Garageneinfahrt zuparken. Vorallem ist das ein anderes Haus, wir sind Hausnummer 13 und die 15. Das Haus in dem die Wohnen hat keinen direkten Hof. Ist dies rechtens von den Nachbarn?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachbarn, Auto und Motorrad
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