Muss mein Vater meine Wohnung als Zweitewohnsitz anmelden?
Grüße,
Ich habe vor kurzem eine neue Mietwohnung in Hamburg (Barmbek) ergattert. Mein Vater hat eine eigene Wohnung, steht aber mit auf dem Mietvertrag drauf. Auf dem Mietvertrag ist auch festgehalten, dass nur eine Person (Ich) einzieht. Zweitwohnsitze sind in Hamburg meldepflichtig und eine Steuer ist zu entrichten. Ich bin über dieses Meldeformular gestolpert, muss mein Vater meine Wohnung als Zweitwohnsitz melden und diese Abgabe zahlen? Oder ist er da raus, weil im Mietvertrag festgehalten ist, dass nur eine Person (Ich) einzieht?
(Er wohnt seit 30 Jahren in Hamburg, zieht nicht um, steht nur als Rücklage im Mietvertrag, falls ich zahlungsunfähig sein sollte)
7 Antworten
Ummelden müssen sich nur Personen die auch tatsächlich einziehen.
Dein Vater steht nur im Vertrag, zieht aber nicht ein, also muß er sich nicht ummelden.
Da er nicht der Mieter ist, muss er das nicht.
Das muss er nur, wenn er irgendwo einen Antrag stellt, dann muss er angeben, dass er Mieter einer Zweitwohnung ist. Tochter natürlich auch, wenn sie den Vertrag unterschrieben hat.
Aber er steht im Mietvertrag als Mieter drin. Das steht auch oben in der Frage und ist der Grund, warum ich hier frage.
Du brauchst Dir wirklich keine Sorgen zu machen. Eigene Erfahrung als Vater: 3 Jahre lang war ich als Mitmieter im Mietvertrag meines Sohnes, ohne in der Stadt bzw. in der Wohnung zu wohnen. Kein Hahn hat danach gekräht und ich hätte problemlos beweisen können, dass ich nicht in der Wohnung wohne, was allein schon aufgrund der Einrichtung und der Größe gar nicht nachvollziehbar gewesen wäre.
Aber darauf kommt es gar nicht an. Wichtig ist, was im Meldegesetz steht und da geht es darum, dass sich jemand um- bzw. anmelden muss, wenn er in einer Wohnung regelmäßig über längere Zeiten oder überwiegend wohnt. Zum Beispiel, während Wochenende am Hauptwohnsitz und während der Woche 4 Tage in der Zweitwohnung. Da das alles bei Deinem Vater nicht zutrifft, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
Im Übrigen stehst nur Du in der Wohnungsgeberbescheinigung, die der Vermieter ausstellen muss und das Amt bekommt den Mietvertrag normalerweise gar nicht zu sehen, es sei denn, Du hältst ihn denen direkt unter die Nase. Somit kann auch nicht versehentlich etwas zu Deinem Vater kommen.
Nur wer in eine Wohnung zieht und sich für diese auch anmeldet, ist steuerpflichtig. Dass er in deinem MV als Sicherheit auch aufgeführt ist, spielt keine Rolle. Du legst beim EMA nur die Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters für dich vor.
Mit Verlaub, es wäre relativ dumm wenn er das täte. Er steht vermutlich im Mietvertrag wegen der Sicherheit (der Bezahlung der Miete).
Dein Vater wohnt ja dort nicht. Er steht nur mit im Mietvertrag, weil du diese Wohnung ohne seine Unterschrift nicht bekommen hättest.
Das ist eben die Frage. Wies in der Realität aussieht wissen wir, aber auf dem Papier ist er Mieter. Und Ämter kratzt es im Zweifel wenig wie die Realität aussieht, solange sie Geld zu kassieren haben.
lt. Mietvertrag ist er Mieter. Als solcher muss er aber nicht einziehen und deshalb auch nicht für diese W. anmelden und deshalb auch keine Zweitwohnungssteuer zahlen.
Ob das der Finanzer der Stadt auch so sieht? Möglicherweise nicht. Aber man muss ja nicht schlafende Hunde wecken.