kann der Handwerker meine Schwester anzeigen?
Folgendes, meine Schwester hatte einen Handwerker zuhause der vorab nichts über den preis gesagt hat, er meinte zu beginn das er die rechnung direkt an den vermieter stellt da er für den mängel der Therme haftet, bevor meine schwester unterschrieb hat sie den auftraggschein gelesen und da stand wenn der vermieter sich weigert die rechnung zu zahlen meine schwester dan zur zahlung verpflichtet ist.. meine schwester sagte das er das durchstreichen soll, der handwerker meinte dan nur ja dan müssen sie jetzt bar 150€ zahlen, meine schwester verweigerte und haute ihm aus der türe... Sie hat quasi jetzt die Dienstleistung in anspruch genommen aber der Handwerker weis nicht wer sie ist wie sie genau heißt.. kann ihr da was passieren? auf ihrer hausklingel steht nämlich auch nur der Vermieter drauf und nicht sie..
10 Antworten
Wenn deine Schwester einen Handwerker beauftragt, haftet sie auch für die Rechnung seiner erbrachten Leistung. Und er wird über den Vermieter schon Namen und ladungsfähige Anschrift der Rechnungsschuldnerin herausfinden, an die Mahnbescheid oder Zahlungsklage zugehen :-O
Was der Handwerker über die Kostentragung meint, wäre belanglos: Entweder moniert man einen Mangel der Therme als Teil der Mietsache beim Vermieter und lässt ihn das richten oder zahlt eben, wenn man selbst einen Handwerker mit Mängelbeseitigung beauftragt.
In beiden Fällen zahlt letzlich derjenige, der den Mangel zu vertreten hat - das ist beileibe nicht grds. der Vermieter, nur weil es seine Therme ist :-O.
Wer hat den Handwerker beauftragt? Der ist ggf. auch erst mal zur Zahlung verpflichtet. Was auf dem Zettel steht, ist egal und dass er nicht unterschrieben ist, auch.
As dem wirren Geschreibsel ohne Satzeichen, Großbuchstaben und Ordnung werd ich nicht schlau, Ich konnte das nicht zu Ende lesen.
Aber wenn sie den Handwerker wirklich mit der Türe geschlagen hat, kann er sie natürlich anzeigen.
Oder worum geht es hier?
Ihren NAMEN raus zu finden sollte ja wohl Eine der leichtesten Übungen sein. Immer hin WOHNT sie ja dort! Der Handwerker muss nur den Vermieter fragen.
Und wen er sie anzeigt, für was auch immer, das ist aus dem Geschreibsel nicht erkennbar, macht das halt die Polizei für ihn.
Welche Rechnung?
Die zahlt der Vermieter (hab mir das Ganze noch 5 Mal durch gelesen, und vermute jetzt, was gefragt werden sollte. Also ich habe ne grobe Ahnung,
Der Vermieter hat das, anscheinend, in Auftrag gegeben, er bezahlt.
Das Verhalten des Handwerkers rechtfertigt einen Rauswurf.Dwe Frager/die Frgerin war nur verpflichet, die Durchführung der Arbeit zu unterschreiben.
Das, was der Handwerker da erzählt hat, ist reinster Bullshit.
WEDER mussder Vermieterzahlen, NOCH, undGAR NICHT, SOFORTund bar auf die Kralle.
FALLS ich das jetzt richtig verstehe, wäre hier sogar eine versuchte Nötigung durch den Handwerker erfolgt.
Ist aber halt schwer verständlich....
Na die Rechnung für die Reparatur. Die der Vermieter ja schon im Auftrag verweigert hat zu übernehmen, was er gar nicht darf. ;)
Der Handwerker hat den Schuss auch nicht gehört, mal davon abgesehen. Aber der Vermieter weigert sich schon im Vorfeld und trotzdem legt der Handwerker.... Hand an!? Kurios.
In der Frage steht kein Wort darüber, dass der Vermieter den Handwerker beauftragt hat. Für mich klingt es eher so, dass die Schwester den Handwerker beauftragt hat, in dem Glauben, der Vermieter wird das schon zahlen. Wobei das Geschreibsel wirklich schwer verständlich ist.
Echt jetzt?
LEs ich da jetzt nicht so raus. Eigentlich steht da GAR NICHt, wer den Handwerker beauftragt hat.
Genau. Schwester beauftragt Handwerker, der macht seine Arbeit und verlangt Geld dafür, Schwester zahlt nicht und wirft ihn raus. Das ist nichts anderes als Betrug. Eine Straftat, die angezeigt und verfolgt werden muss.
Wobei das überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
Das kaputte Teil liegt in der Verantwortung des Vermieters.
DER hätte beauftragt werden müssen.
Der Handwerker kommt, obwohl er keinen Namen hat. Da das kaum ein Vermieter macht, hat die sChwester vermutlich rechtswidirg im Namen des Mieters gehandelt.
Der Handwerker hat ordnungsgemäß darauf hingewiesen, dass SIE die Rechnung zahlen muss (Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!)
Das ist eindeutig Betrug...
(hab mir das Ganze noch 5 Mal durch gelesen, und vermute jetzt, was gefragt werden sollte. Also ich habe ne grobe Ahnung,
:-))).
Das kann durchaus möglich sein, dass eine Anzeige von der Staatsanwaltschaft geprüft wird. Denn wenn deine Schwester den Handwerker bestellt, und dann nicht bereit ist, ihn zu bezahlen in dem Wissen, dass der Name deiner Schwester nicht bekannt ist, dann will sie sich einen Vermögensvorteil verschaffen. Das nennt man Betrug.
Der Name deiner Schwester lässt sich heraus finden. Und dann kann der Handwerker seine Forderung durchsetzen. Die Schwester hat ihn beauftragt, also muss die Schwester ihn auch bezahlen. Ob man sich das Geld vom Vermieter wieder holen kann, ist ein anderes Thema.
Man sollte immer den Vermieter informieren, dass dieser den Handwerker beauftragt.
Ich vermute hier dringend eine Trollfrage. Deine Ausführungen sind doch sehr zweifelhaft. Zumal ja der Handwerker in der Wohnung war und an deren Tür steht der Name, wie hätte er sonst diese finden können und die Therme reparieren?
Im Übrigen gilt: Wer die Musik bestellt, bezahlt. Der Vermieter war's nicht, also könnte er sich weigern und das nach Recht und Gesetz. Wenn er kulant ist und der Mieter kein Störer, wird er trotzdem zahlen.
Geiler Typ xD... Ihm die Tür vor der Nase zugeschlagen sollte das vermutlich heissen. XD es geht um dir Rechnung. Und nicht um Körperverletzung.