Wohnung unrenoviert übergeben?
Wir ziehen in eine neue Wohnung und in unserem Vertrag steht, dass die Wohnung nach Übergabeprotokoll übergeben wird. Von der bisherigen Mieterin wissen wir, dass die Wohnung an uns unrenoviert übergeben wird. Sie hat im Flur dunkle Tapeten, im Schlafzimmer gemusterte dunkle und das Wohnzimmer ist gelb. Die Küche nimmt sie mit und bisher ist dort eine eingebaute Abzugshaube (ragt weit in den Raum herein) angebracht. Also wäre die Küche, nach Ausbau, wahrscheinlich komplett neu zu tapezieren etc.
Bei uns im Vertrag steht ein Satz, dass nach unserem Auszug, die Wohnung in hellen Tönen übergeben werden muss.
Können wir davon ausgehen, dass sie uns die Wohnung eigentlich auch in hellen Tönen übergeben müsste? Die Küche ist so ja nicht bezugsfertig, sprich man müsste diese sowieso neu tapezieren und die Wohnung würde dann ja von uns (nach unserem Auszug) fast neu renoviert sein (auf unsere Kosten). Wir bekommen ja nun auch keine frisch renovierte Wohnung.
Ich wäre euch um jede helfende Antwort dankbar.
9 Antworten
Der Vormieter muss nicht an euch die Wohnung übergeben sondern an den Vermieter. Wenn der auf die (tatsächlich geschuldete) Schadensbeseitigung verzichtet und die Wohnung so an euch übergibt, schuldet auch ihr bei Auszug keine Schadensbeseitigung mit neutralen Farben an den Wänden. Es sei denn, ihr erhaltet vom Vermieter einen Ausgleich - z. B. durch früheren Bezug der Wohnung, Übernahme von Materialkosten, Mieterlass oder....oder...oder.....
Habt ihr aber mit dem Vormieter abgemacht, dass ihr die Wohnung so übernehmt und die erforderlichen Arbeiten selbst durchführt (da sie ja eh gemacht werden müssen) schuldet ihr dem Vermieter bei Auszug tatsächlich die Übergabe in neutralen Farben. Ihr übernehmt also die Pflicht des Vormieters.
Es ist also entscheidend was mit wem abgemacht wurde.
Der Vertrag wird mit dem Vermieter gemacht, nicht mit der jetzigen Mieterin. Klärt das mit dem Vermieter. Ist doch klar, das die jetzige Mieterin sich drücken will.
Wir ziehen in eine neue Wohnung und in unserem Vertrag steht, dass die Wohnung nach Übergabeprotokoll übergeben wird. Von der bisherigen Mieterin wissen wir, dass die Wohnung an uns unrenoviert übergeben wird.
Wer nachweislich in eine unrenovierte Wohnung zieht und keinen angemessenen Ausgleich erhält, muss bei Auszug nicht renovieren.
Sie hat im Flur dunkle Tapeten, im Schlafzimmer gemusterte dunkle und das Wohnzimmer ist gelb.
Bunte Wände mit grellen Farben oder dunkle Farben muss ein Vermieter nicht dulden. Da solltet Ihr mal mit dem Vermieter reden dass der dem Vormieter sagt, dass diese Wände gemacht werden müssen. Dazu gibt es ein BGH-Urteil.
Sachen die nicht vom Vormieter Euch speziell überlassen wurden und bei Einzug in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet; auch wenn nichts im Mietvertrag steht.
Bei uns im Vertrag steht ein Satz, dass nach unserem Auszug, die Wohnung in hellen Tönen übergeben werden muss.
Deswegen den Vermieter ansprechen, dass der Vormieter die dunklen Wände erst mal streicht oder tapeziert.
Von der bisherigen Mieterin wissen wir, dass die Wohnung an uns unrenoviert übergeben wird.
Woher will die das wissen?
Weil sie nicht renovieren muss?
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Vermieter die Wohnung nicht selbst nach ihrem Auszug renoviert. In diesem Fall nimmt er sie zwar unrenoviert von der vorherigen Mieterin zurück, aber übergibt sie renoviert an die neuen Mieter.
Frag doch mal den Vermieter danach.
Ich vermute, du hast die Wohnung noch nicht übernommen aber einen Mietvertrag wirksam abgeschlossen. Wann ist denn Mietbeginn? Hat dein Vermieter sich schon geäußert, dass du die Wohnung lediglich besenrein übernehmen sollst?
Steht in deinem Mietvertrag, dass der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist? Oder gibt es ein Bekenntnis des Vermieters, dass du gegen einen Mietnachlass die Wohnung selbst renovieren mögest?
Bei deiner Einschätzung geht einiges gewaltig durcheinander. Sortieren wir:
- Der bei Besichtigung und Mietvertragschluss vorhandene Zustand ist der mietvertragliche Ist-Zustand und stellt insofern keinen Mangel dar, den der VM zu beseitigen hätte.
- Ihr habt die Wohnung demnach mit dunklen Tapeten, teiltapezierter Küche und farbigem Wandanstrich übernommen, gleichzeitig vertraglich zugesichert, sie in heller, neutraler Farbstellung zurückzugeben.
- Sofern der vorhande Zustand lediglich geringfügige Gebrauchsspuren aufweist, seit ihr wirksam zu laufenden Schönheitsreparuren verpflichtbar. 'Unrenoviert' i.S.d.G. meint, dass man erst renovieren müßte, weil der Zustnd dies vor Einzug erfordert; in dem Fall wäre eine Schönheitsreparaturklausel ohne Kompensation (Materialersatz, Mieterlaß) unwirksam. Es ändert aber nichts daran, dass ihr die Rückgabe der gesamten Wohnung in heller neutraler Farbgebung schuldet, die ihr so übernommen habt. Es meint nicht, dass man nur frisch und in neutrale Farbstellung renovierte Wohnungen vermieten darf.
- Es ist üblich, in Küchen um montierte Küchenzeilen und Oberschränke herum zu tapezieren oder zu streichen, so dass nur die Sichtflächen renoviert werden. Dass ihr bei eurer Kücheneinrichtung deshalb teilweise neu tapezieren oder streichen müßt, etwa weil dort keine Oberschränke montiert waren, ist eure Sache; damit hat euer VM nichts zu tun. Denn das ist keine Schönheitsreparatur, sondern Dekoration, und die liegt in eurer Verantwortung.
G imager761
Genau, zum 01.09. Dazu geäußert hat er sich speziell nicht. Nein, wir sind für Schönheitsreparaturen zuständig (die Küche würde aber nicht mehr unter Schönheitsreparaturen fallen). Zum letzten Punkt, darüber haben wir noch nicht gesprochen. Ich wollte nur schonmal drauf vorbereitet sein und nicht ahnungslos einen Fehler machen - möglich, dass er uns das noch anbietet. Ich denke aber, dass er uns die Wohnung unrenoviert übergeben möchte, wir die auch so hinterlassen können. Bringt uns aber zb bei der Küche wenig, weil diese dann von uns so oder so komplett gemacht werden müsste, da ja keiner seine Küche in eine so hinterlassene Küche stellen möchte.. Ich hoffe man versteht, was ich meine.