Darf ich Kram von ehemaligem Mitbewohner entsorgen?
Hallo, vor knapp drei Monaten ist mein Mitbewohner aus unserer Wohnung ausgezuogen, hat allerdings einen Teil seines Krempels noch hier liegen (Kleidungsstücke, Mobiliar, Werkzeug, ein Fahrrad im Keller, welches Platz wegnimmt).
Ich würde nun ehrlich gesagt alles einfach weg schmeißen/entsorgen (unser Wohnverhältnis ist nicht unbedingt im Guten zu Ende gegangen).
Muss ich ihm noch einmal eine Extra Frist setzen oder kann ich dies einfach tun, immerhin ist es wie gesagt schon Monate her, dass er ausgezogen ist.
9 Antworten
Kommt ein wenig auf Art und Umfang des "Krams" an, der hinterlassen wurde.
Werkzeug, Fahrrad... Bei diesen Dingen würde ich mal schauen, ob und was sie wert sein könnten.
Ich würde es höchstwahrscheinlich so machen: Ich würde alles, was wirklich noch Wert hat oder was ich selbst gebrauchen könnte, tatsächlich einfach behalten oder verkaufen. Den Rest wegschmeissen.
Bei Mobiliar und Fahrrad allerdings stellt sich die Frage nach Sperrmüll. Und dann ist es auch eine Geldfrage. Wenn das der Fall sein sollte, dann kann man die Sachen auf Kosten des Besitzers entsorgen lassen.
Wenn es schon knapp 3 Monate sind, dann würde ich mal noch den dritten Monat vergehen lassen und ab da eine 3 Wochen Frist setzen, in der er es abholen kann. Mit der Ankündigung, dass man es sonst auf seine Kosten entsorgt.
Wenn du aber absolut sicher sein willst, würde ich mal einen Fachanwalt für Mietrecht fragen.
Je nach dem, wie heftig das ist mit den zurückgelassenen Sachen, also, wenn es um wirklich viel und sperrige Dinge geht, dann kann man sogar eine Nutzungsentschädigung verlangen, falls man dadurch am Weitervermieten gehindert wurde (also durch das Aufbewahren der Sachen).
Die 3 Wochen halte ich für angemessen. Also werden die 3 Wochen wohl angemessen sein.
Wenn die Möbel so weg gehen, prima. Aber normal ist das nicht. Es sei denn, man lebt in Berlin. Da ist ja alles normal. Da macht jeder, was er will. Insofern erübrigen sich eigentlich auch solche Fragen.
So einfach ist das nicht!
Du musst ihm schriftlich eine Frist setzen und ihn darauf aufmerksam machen, dass du die Sachen nach Verstreichen der Frist kostenpflichtig entsorgt. Für die Kosten kannst du dann einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.
Ich glaube es gibt Fristen . Schreibe ihn an er kann sich das abholen . Kleidung werkzeuge in kiste u ab in Keller , mobiliar tja mach dich schlau schau nach Abholung u. Fristen u online Möbel vom Mitbewohner entsorgen aber das sollte der Vermieter schreiben .
Du musst ihn anmahnen und über die Vernichtung in Kenntnis setzen. Lagerungskosten gehen zu seinen Lasten. Die der Vernichtung später dann übrigens auch.
Wenn man nicht im Guten auseinander gegangen ist, möchte man ja eigtl. auch nix mehr voneinander hören. Ob Du verpflichtet bist, ihn anzumahnen, keine Ahnung. Schließlich habt ihr keinen Vertrag auf irgendwas abgeschlossen. Wer auszieht weiß, dass er noch Sachen zurückgelassen hat. Und wenn er sich nicht meldet in drei Monaten, kommt da auch nix mehr. Ich würd's so entsorgen.
Danke, Nutzungsentschädigung brauche ich keine, das Zimmer wird wieder bewohnt, es ist nur nervig das Zeug im Keller zu haben. Kosten für Entsorgung hätte ich sicher auch keine, wenn ich heute Möbel und ein Fahrrad vors Haus stelle, hat es morgen sicher schon einen neuen Besitzer.
Sind die 3 Wochen Pflicht oder würde eine auch reichen? Wo kann ich mich darüber schlau machen?