Nachmieter stellen bei Auszug wegen Nachwuchs?

12 Antworten

Der Text, den du da gefunden hast, gilt nur für den Fall, wenn man durch einen Kündigungsausschluss für eine längere Zeit, z.b. 1 oder 2 Jahre an den Vertrag gebunden ist. Um die 3 Monate Kündigungsfrist kommt man aber nicht herum.

Dennoch kannst du nach Absprache mit dem Vermieter einen Nachmieter suchen. Der Vermieter muss diesen nicht akzeptieren, es ist seine Entscheidung. Also sprich mit ihm darüber.

... gratuliere und alles gute für Mutti und Kind.

Schaue bitte einfach in Deine Nutzungsvereinbarungen, was Du dort mit Deiner Vertragspartnerin vereinbart hast zu diesem Thema.

Ich fürchte, nichts.

Somit muss sie Deine Vorschläge auch nicht annehmen, denn sie kann ja nichts dafür, dass Nachwuchs binnen weniger Stunden sich ankündigt, dann auch noch unvorhersehbar kommt, und sofort auch ein Zimmer beansprucht.

Zudem wird Dein Nachmieter kein Mitglied sein in der Genossenschaft und dehalb den Mietgegenstand auch gar nicht anmieten können.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dass man Nachwuchs bekommt, weiß man in der Regel nicht erst 4 Wochen vor dem Geburtstermin, sondern Monate vorher.

Außerdem solltest mal den Text genau lesen und zwar was vor deinem Textauszug steht: Bei einem längerfristigen Vertrag – beispielsweise einem qualifizierten Zeitmietvertrag oder einem Vertrag mit Kündigungsausschluss – kann der Mieter gemäß § 242 BGB vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen.

Liegt das bei dir vor?

Wenn es sich um einen genossenschaftliche Vermieter handelt, gibt es durchaus die rechtliche Möglichkeit für den Vermieter nur an Genossen (nein hat nichts mit Kommunisten zu tun) zu vermieten. Dein Nachmieter kann ggf. besprechen, ob er ebenfalls Genosse wird.


Gerhart  16.08.2019, 09:39

Seit wann ist denn "Genosse" negativ besetzt?

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Voraussetzung: Dieser ist als Ersatzmieter geeignet und dem Vermieter zumutbar. So muss der Nachmieter in etwa derselben Einkommensklasse angehören wie der gegenwärtige Mieter, damit sich das Risiko eines Mietausfalls durch den Mieterwechsel nicht erhöht. Zudem ist der Ersatzmieter gezwungen, die Wohnung oder das Haus zu den gleichen Bedingungen anzumieten wie sein Vorgänger. Einige Kandidaten muss ein Eigentümer jedoch auch dann nicht als Nachmieter abnicken.

Quelle: https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2017/6/tipp-nachmieter-stellen.html


imager761  20.08.2019, 09:20

Ganz abgesehen davon, dass Genossenschaftswohnungen gerade nicht jedem vorgeschlagenen Nachmietinteressenten vermietet werden dürfen, sondern nur Mitgliedern, vorzugsweise denen auf Warteliste oder Angehörigen zugänglich sind, gilt das Recht auf vorzeitige Beendigung bei berechtigtem Interesse n. Maßgabe d. § 242 BGB nur bei langfristigen Mietverträgen. Es ist ausdrücklich nicht anwendbar, um Doppelmieten zu vermeiden :-O

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Schön, hilft dir aber nicht weiter! Der Vermieter müsste deinen Nachmieter auch akzeptieren. Und genau dazu ist er nicht verpflichtet. Bei Genossenschaften ist das noch komplizierter. Wer kein Mitglied der Genossenschaft ist, kann keine Wohnung mieten. Sag deinem Nachmieter er soll da hin gehen und die Beitrittserklärung unterschreiben und das Geld einzahlen. Dann ist er Mitglied und kann die Wohnung regulär anmieten.