Sind Wandarmaturen Vermietersache?
Hab' so 'ne Wandarmatur in der Küche. Also, wo Wasser raus kommt.
Jetzt ist die Frage: Das (!) und (!) das, was unter dem Spülenschränkchen ist... dieses Rohrwerks, was in das "Hauptrohr" reinführt, das ein Stückchen aus dem Boden rausragt... Ist das Vermietersache?
Das, was ich habe, ist sehr veraltet und undicht, quasi kaputt.
Müsste der Vermieter diese ganze Wandarmatur austauschen? Oder geht das komplett auf meine Kappe?
(meiner Logik nach wäre es nur dann was Anderes, wenn beispielsweise das Wasser "von unten" kommt und die Armatur praktisch Bestandteil einer Spüle, also von Küchenmöbeln wäre. Aber in meinem Falle kommt das Wasser ja "aus der Wand", wo eben die Wandarmatur dran ist; somit also Vermietersache...?)
7 Antworten
... wir Vermieter sind für den Eckventil/Zulauf/Wasserhahn zuständig, für den Ablauf Deiner Spüle hast Du allein zu sorgen.
Befindet sich auch der Wasserhahn in Deiner Spüle, ist auch das Deine Sache.
Viel Glück.
Mir ist gerade nicht ganz klar, was der Wasserhahn ist und was der "Ablauf" Wo fängt was an und wo hört was auf?
Informiere den V. schrftl. p. Einwurfeinschreiben und bitte um Reparatur binnen einer Frist von zwei Wochen und kündige an, dass du bei Verzug selbst einen Handwerker beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Der V. ist ges. verpflichtet, die Mietsache dem Mieter bei Mietbeginn in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten (BGB).
Eine sog. Kleinreparatur wäre das nicht, deshalb trägt der V. alle Lasten alleine.
Das Eckventil von welchem die MB der Spüle gespeist wird, gehört aber dem Vermieter und ist quasi mitvermietet. Dessen Reparatur ist also Vermietersache.
... richtig, von einem Ventil ist aber nicht die Rede.
Laut Frage/Kommentar hat der Wasserhahn Gebrauchsspuren und der Mieter für seine private Spüle keinen Abfluss von der Spüle zum Entwässerungsrohr.
Die Fragestellung ist ja auch wirklich viel- bzw. mehrdeutig.
meinst ein Eckventil, ist Vermietersache, könnte auch dir auferlegt werde; was steht im Mietvertrag bzgl. Kleinreparaturen?
kA. Müsste ich nachsehen. Ist ein normaler Mietvertrag (Vorlage vom DMB, soweit ich weiß). Wurde nix dran geändert. Nur unterschrieben.
Das Ding ist halt auch. Ich wohne erst seit 8 Monaten in der Wohnung und bin halt jetzt erst dazu gekommen, die Küche komplett und fertig zu renovieren. Und dabei ist diese Sache natürlich wieder aktuell geworden.
Und ich habe seit dem die Spüle praktisch nicht genutzt, weil nämlich gar keine mehr da war. Habe ein neues Spülenschränkchen hingestellt.
Aber, was die Armatur angeht beispielsweise. So kann ich nichts für die starke Abnutzung und den Schaden. Denn das war der Vormieter. Und der hatte mit dem Vermieter anscheinend auch nur einen mündlichen Mietvertrag. Der Vermieter hat sich um sein Haus nie gekümmert. Und schon gar nicht um das, was in seiner Mietwohnung so ist. Das sind leider die Fakten.
Und ich habe seit dem die Spüle praktisch nicht genutzt, weil nämlich gar keine mehr da war. Habe ein neues Spülenschränkchen hingestellt.
tja, in dem Falle, wenn es an der Armatur liegt oder Zuleitung AB Eckventil, ist deine Angelegenheit
also doch Eckventile, Vermietersache; das Wasser muss dazu abgestellt werden
Wenn du die Undichtigkeit nicht gerade selbst verschuldet und mit´m Hammer nachgeholfen hast, ist das Vermietersache. :-)
... die Spüle ist seine persönliche. Ich fürchte, der Vermieter muss somit nicht müssen.
Hab ich was falsch verstanden? Ist Wandarmatur am Rohr undicht oder die Spüle?
Wartungen muss meist der Mieter erledigen, also zum Beispiel eine Dichtung erneuern wenn der Hahn tropft.
Aber leckende Rohre sind keine Wartung sondern Reparatur und damit Vermietersache.
... seit wann sind wir für die vom Mieter eingebaute Spüle zuständig, wenn seine Rohre fehlen oder defekt sind?
... die Spüle gehört dem Mieter. Ich fürchte, da müssen wir nicht für den Abfluss sorgen.
Und ob der W.-Hahn defekt ist, geht aus der Frage für mich nicht hervor.