Gastherme Junkers. Trotz Reparaturen öfters Fehlerazeige A4. Rechtliche Ansprüche dem Vermieter gegenüber?

Ich wohne in einem 4-stöckigen Mehrfamilienhaus, Mietwohnung, 2. OG, Gastherme Junkers 3,5 Jahre alt in der Wohnküche aufgestellt, Kaminschacht, Abgasrohr 1,62 m lang. Regelmäßige Wartung.

Schon 3 Monate nach der Installation im Januar 2015 habe ich ein ständiges Problem und unzählige Reparaturen: Beim Duschen fällt die Therme öfters nach wenigen Minuten aus, im Winter wie im Sommer, besonders beim windstillen Wetter, oder oft schon ab 24 Grad Außentemperaturen. Ich melde den Fehler beim Vermieter und die Gastherme wird von Gas- und Wasserinstallationsfirma repariert, die diese Therme montiert hat.

Da solche Ausfälle manchmal einige Male pro Woche, manchmal einige Male im Monat vorkommen und ich dann 2-3 Tage ohne warmes Wasser und Heizung auf die Reparatur warten muss, hat mir der Handwerker empfohlen, die Therme in beim Ausfall aus- und wieder einzuschalten. Manchmal ist es hilfreich, manchmal gar nicht, zumal alle Temperatur- und Zeiteinstellungen zurückgesetzt werden bzw. zeitaufwändig erneut vorgenommen werden müssen.

Der Vermieter ist mittlerweile verärgert, als ob ich was dafür könnte. Der Schornsteinfeger verweist auf die Handwerker, die Handwerker kommen zwar zur Reparatur, wohl wissend, dass ein weiterer Auftrag bald wieder kommt. Der Schornsteinfeger sagt, dass das Kaminrohr zu lang ist, 162 cm, und dass auf dem Dach schon irgendeine Vorrichtung montiert wurde, damit es besser zieht. Und dennoch wiederholt sich ständig der Fehler - A4.

Das schlimmste dabei ist, wenn die Therme manchmal nach einigen Stunden, manchmal am nächsten Tag von allein wieder anspringt. Der Handwerker kommt, aber die Therme funktioniert wieder! Dann stehe ich ziemlich blöd da.

  • Ist das normal, wenn man so eine Gastherme in der Wohnung hat und ich soll das weiterhin hinnehmen?
  • Ob und welche rechtlichen Ansprüche habe ich dem Vermieter gegenüber, weil der Fehler nicht endgültig behoben wird?

Danke für Ihre Antworten.

Bild zum Beitrag
Mietrecht, Gastherme
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.