Nachbarn parken Garageneinfahrt zu, ist das erlaubt?
Guten Abend/Tag. Ich wohne jetzt seit fast 17 Jahren mit meinen Eltern in einem Mehrfamilienhaus mit Garage und dazugehörender Garageneinfahrt. Seit ca 1 1/2 wohnen nebenan neue Nachbarn, die anfangs nur ab und zu, ihr Fahrzeug auf unserer Einfahrt gepackt haben um die Einkäufe hochtragen zukönnen. Aber seit etwas längerem parken sie schon fast jeden Tag durchgehend da, sie warten bis wir in der Garage sind und stellen sich direkt hin, so das wir nichtmal Besuch empfangen kann der sich dort hinstellt. Um es noch genauer zu beschreiben, die Hofeinfahrt samt Garage gehört zu unserem Mehrfamilienhaus und die Nachbarn wohnen neben dran im Haus. Es war seit jeher so geregelt das die Hofeinfahrt auch wirklich nur für unser Haus (also unsere Wohnung, und die Nachbarn über uns) gedacht ist. Dies steht auch im Mietvertrag, jetzt sagen besagte Nachbarn aber das sie das Fahrzeug nur noch entfernen wenn wir in die Garage müssen sonst nicht mehr. Wir hätten kein Anrecht auf den Hof, da der für alle wäre, dies hätte ihr Vermieter ihnen gesagt und das wir Quatsch(!) erzählen und NUR die Garage hätten. Aber ich kenne so das eine Garageneinfahrt freigehalten werden muss, allein wenn man Nachts schon mal dringend weg muss. Wir haben noch ein kleines Kind da. Die Garageneinfahrt ist laut unseren Nachbarn auch kein Mietsrecht. Weiß eventuell einer wie die Sachlage da aussieht? Man kann meiner Ansicht nach, nicht dauernd eine Garageneinfahrt zuparken. Vorallem ist das ein anderes Haus, wir sind Hausnummer 13 und die 15. Das Haus in dem die Wohnen hat keinen direkten Hof. Ist dies rechtens von den Nachbarn?
7 Antworten
Sachlage und Ansprechpartner ergeben sich aus eurem MV. Wenn demnach Hof und Zufahrt zur mitgemieteten Garage zu eurem MFH zählen, hat euer VM sicherzustellen, das sie vertragsgemäß jederzeit genutzt werden können. Mit euren Nachbarn und deren VM habt ihr garnichts zu besprechen; was die sagen und meinen, ist unerheblich.
Da fordert man seinen VM auf, seine Pflicht, die "Tauglichkeit zum vertrgsgemäßen Gebrauch" sicherzustellen und hier entsprechende Massnahmen zu treffen, eine Fremdnutzung zu unterbinden: Von Absperrkette mit Schloß über stabilere Sperrpfosten oder -bügel bis hin zu einem zweiflügeligen Tor ist alles machbar. Die letzgenannte aufwändigste Lösung müßtet ihr allerdings mitfinanzieren, wenn ein günstigerer Sperrpfosten als Maßnahme ausreichen würde.
Da verabredet man sich Montag mit seinem VM zu einem persönlichen Gespräch und hat entsprechende Lösungen und Preise gleich mit dabei wie auch eine schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung unter angemessener Fristsetzung, falls es an Kooperation und Entschlußkraft mangeln sollte :-O
Viel Erfolg :-)
G imager761
Ich habe einen Link gefunden, der für dich sicher interessant ist:
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/ausfahrt_freihalten
An deiner Stelle würde ich einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihn auf diese neuerliche Unsitte des Nachbarn hinweisen. Außerdem würde ich nichts darauf geben, was dieser Nachbar euch sagt. Er gibt sich euch gegenüber so, als wenn er über dem Gesetz steht, was nicht der Fall ist.
Versuche doch, dass die beiden Vermieter sich einmal austauschen. So verhalten sich die Vermieter dir als Mieter gegenüber kontrapordutiv.
... schaue bitte einfach in Deine Vereinbarung, was Du in der Urkunde zu diesem Thema vereinbart hast.
Wenn mir die Zufahrt gehört, bekommt der liebe Nachbar von mir eine Rechnung über die Nutzung meines Grundstücks unbd schon kehrt Ruhe ein.
Das hilft Dir aber vielleicht nicht, denn Du bist ja nicht einmal Mieter, und der Vermieter von Papi bzw. Mami wird ja in das "Problem" nicht eingebunden.
Zudem scheint es dem anderen Bewohner im Haus sogar egal zu sein.
Wenn es vertraglich geregelt ist sollte der Nachweis recht einfach zu führen sein.
Und: Nicht mit den Nachbarn selbst sondern dann mit deren Vermieter auseinandersetzen. Wenn ich es richtig verstehe berufen sich die Nachbarn ja daruf das der Vermieter grünes Licht gegeben hat?
Abgesehen davon: Niemand darf irgendwen "einparken". Das ist schon in §1 Abs. 2 StVO nachzulesen.
Also es sind zwei Vermieter, einmal unser und der von den Nachbarn (Stiefvater von unserem). Bei uns im Mietsvertrag steht drinnen das der Hof zur Wohnung gehört und nicht für das Nachbarhaus ist, laut unseren Nachbarn wäre dies aber nicht Rechtens weil man auf sowas keinen Anspruch hat.
Weder der Mieter aus dem Nachbarhaus noch dessen Vermieter sind zum Parken oder zum Zuweisen des Parkens vor eurer Garageneinfahrt berechtigt. Dein Vertragspartner ist dein Vermieter, der den Falschparker vom Grundstück verweisen sollte, wenn die Garagenzufahrt zum Grundstück gehört und nicht öffentlicher Verkehrsraum ist.
Gegen den Falschparker kannst du Strafanzeige wegen Nötigung stellen und eine Unterlassungsklage einleiten. Reden hilft hier vermutlich nicht mehr.
Vielen dank, ich lese mir das mal durch ! Das Gespräch werden wir morgen suchen, das doofe ist das es zwei verschiedene Vermieter sind.