Nachbarn parken Garageneinfahrt zu, ist das erlaubt?

7 Antworten

Sachlage und Ansprechpartner ergeben sich aus eurem MV. Wenn demnach Hof und Zufahrt zur mitgemieteten Garage zu eurem MFH zählen, hat euer VM sicherzustellen, das sie vertragsgemäß jederzeit genutzt werden können. Mit euren Nachbarn und deren VM habt ihr garnichts zu besprechen; was die sagen und meinen, ist unerheblich.

Da fordert man seinen VM auf, seine Pflicht, die "Tauglichkeit zum vertrgsgemäßen Gebrauch" sicherzustellen und hier entsprechende Massnahmen zu treffen, eine Fremdnutzung zu unterbinden: Von Absperrkette mit Schloß über stabilere Sperrpfosten oder -bügel bis hin zu einem zweiflügeligen Tor ist alles machbar. Die letzgenannte aufwändigste Lösung müßtet ihr allerdings mitfinanzieren, wenn ein günstigerer Sperrpfosten als Maßnahme ausreichen würde.

Da verabredet man sich Montag mit seinem VM zu einem persönlichen Gespräch und hat entsprechende Lösungen und Preise gleich mit dabei wie auch eine schriftliche Mängelbeseitigungsaufforderung unter angemessener Fristsetzung, falls es an Kooperation und Entschlußkraft mangeln sollte :-O

Viel Erfolg :-)

G imager761

Ich habe einen Link gefunden, der für dich sicher interessant ist:

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/ausfahrt_freihalten

An deiner Stelle würde ich einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihn auf diese neuerliche Unsitte des Nachbarn hinweisen. Außerdem würde ich nichts darauf geben, was dieser Nachbar euch sagt. Er gibt sich euch gegenüber so, als wenn er über dem Gesetz steht, was nicht der Fall ist.


Dennis60799 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 23:09

Vielen dank, ich lese mir das mal durch ! Das Gespräch werden wir morgen suchen, das doofe ist das es zwei verschiedene Vermieter sind.

BarbaraAndree  25.08.2019, 11:04
@Dennis60799

Versuche doch, dass die beiden Vermieter sich einmal austauschen. So verhalten sich die Vermieter dir als Mieter gegenüber kontrapordutiv.

... schaue bitte einfach in Deine Vereinbarung, was Du in der Urkunde zu diesem Thema vereinbart hast.

Wenn mir die Zufahrt gehört, bekommt der liebe Nachbar von mir eine Rechnung über die Nutzung meines Grundstücks unbd schon kehrt Ruhe ein.

Das hilft Dir aber vielleicht nicht, denn Du bist ja nicht einmal Mieter, und der Vermieter von Papi bzw. Mami wird ja in das "Problem" nicht eingebunden.

Zudem scheint es dem anderen Bewohner im Haus sogar egal zu sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es vertraglich geregelt ist sollte der Nachweis recht einfach zu führen sein.

Und: Nicht mit den Nachbarn selbst sondern dann mit deren Vermieter auseinandersetzen. Wenn ich es richtig verstehe berufen sich die Nachbarn ja daruf das der Vermieter grünes Licht gegeben hat?

Abgesehen davon: Niemand darf irgendwen "einparken". Das ist schon in §1 Abs. 2 StVO nachzulesen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

Dennis60799 
Beitragsersteller
 24.08.2019, 23:13

Also es sind zwei Vermieter, einmal unser und der von den Nachbarn (Stiefvater von unserem). Bei uns im Mietsvertrag steht drinnen das der Hof zur Wohnung gehört und nicht für das Nachbarhaus ist, laut unseren Nachbarn wäre dies aber nicht Rechtens weil man auf sowas keinen Anspruch hat.

Weder der Mieter aus dem Nachbarhaus noch dessen Vermieter sind zum Parken oder zum Zuweisen des Parkens vor eurer Garageneinfahrt berechtigt. Dein Vertragspartner ist dein Vermieter, der den Falschparker vom Grundstück verweisen sollte, wenn die Garagenzufahrt zum Grundstück gehört und nicht öffentlicher Verkehrsraum ist.

Gegen den Falschparker kannst du Strafanzeige wegen Nötigung stellen und eine Unterlassungsklage einleiten. Reden hilft hier vermutlich nicht mehr.