Frage zur Betriebskostenabrechnung: Punkt Treppenhausreinigung, dürfen Mieter sich da rausnehmen?

5 Antworten

Sofern sich aus dem Mietvertrag ergibt, dass die Betriebskosten der Mieter zu tragen hat, dann MUSS der Vermieter sogar auf alle Parteien die Kosten umlegen. Ein Mieter kann sich nicht aussuchen, ob er Kosten trägt oder nicht.

Ist hingegen vertraglich vereinbart, dass es die Pflicht des Mieters ist, die Treppenhausreinigung laut einem Plan in der Hausordnung durchzuführen, dann hat dieser Mieter auch das Recht dazu, dies zu tun. Und dann kann er nicht mit Kosten belastet werden, wenn er seiner Pflicht nachkommt.

Die Frage lässt sich also nicht allgemein beantworten, es kommt auf den Vertrag an.

..... solche Kosten und Lasten dürfen ja nur verteilt werden, wenn es mietvetraglich so gereglt wurde.

Ich kenne Hausordnungen und Miet-Verträge, wonach die Mieter selber reinigen müssen, auch den Winterdienst selber machen.

Bei Umstellung auf externe Firmen müssen die betroffenen Mieter zustimmen. Machen sie das nicht, bezahlt der Vermieter diesen Anteil selber, so jedenfalls die Urteile in unserem Bezirk vom AG und LG.

Schaue also in Deine Vereinbarungen.

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter die Reinigung durchführen, kann das nicht einseitig geändert werden. Das gilt auch umgekehrt. Ist vereinbart, dass das eine Firma macht, müssen alle Mieter belastet werden. Da kann nicht ein Mieter sagen ich mach das selbst und ´zahle nicht.

Also: Entscheidend ist, was mietvertraglich vereinbart ist.


AlexBastian 
Beitragsersteller
 09.08.2019, 12:41

Es steht auch im Mietvertrag drin, dass die Mieter die Reinigung vornehmen. Als ich vor 3 Jahren eingezogen bin, habe ich diesbezüglich auch nichts unterschrieben, dass eine externe Firma das durchführt bzw wurde auch nicht darüber unterrichtet. Es wurde immer am Jahresende halt la Position aufgeführt und ich habe mir über dies keine Gedanken gemacht.

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AlexBastian 
Beitragsersteller
 09.08.2019, 12:52
@AlexBastian

Sorry, ich habe einen Fehler gemacht ... bin in die Hausordnung gerutscht... es steht drin das die Kosten auf die Mieter gelegt werden. Problem ist ja nur, das Haus gehört 2 Brüdern, einer Erbengemeinschaft, der eine wohnt 1. Stock, der beteiligt sich und ganz oben wohnt der andere Bruder und zudem ist da eine Ferienwohnung, für diese putzt der eine anscheinend mit. Trotzdem nutzt er doch das ganze Haus, sowie den Kellerbereich. Wenn ein Fahrstuhl drin wäre, müsste ich den im Souterrain auch mitbezahlen, obwohl ich diesen nicht nutze.

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albatros  09.08.2019, 13:56
@AlexBastian

Also, lt. MV bzw. HO sind die Mieter verpflichtet die Hausreinigung durchzuführen. Demnach darf der Vermieter nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter den Mietvertrag dahingehend ändern, dass künftig eine Firma das machen soll.

Ohne diese Zustimmung brauchtest du /die Mieter die in der BK-Abrechnung berechneten diesbezüglichen Kosten nicht begleichen.

Die einseitige Vertragsänderung ist unwirksam.

Die HR ist in der Regel immer von einem zum nächsten (nach unten) Stockwerk zu erledigen. Auf einer Etage mit mehreren Mieter wechselseitig.

Für  Kellerreinigung und Hauseingang (wenn nicht von vorn herein durch Hausmeister etc. vorgesehen) müsste der Vermieter einen Reinigungsplan erstellen, so dass alle Mieter das im wöchentlichen Wechsel erledigen.

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Die Sache läßt sich in etwa so beantworten:

Wenn die Mieter im obersten Stockwerk ihren Bereich selbst putzen und die Reinigungsfirma das da oben nicht machen muss, kommt die Reinigung entsprechend günstiger.

Die Rechnung der Reinigungsfirma ist somit günstiger und kommt in die Jahresabrechnung, wie sonst auch.

Der Rechnungsbetrag wird nun auf alle Mietparteien des Hauses umgelegt, sodass am Ende jeder davon profitiert, dass die oberen Mieter selbst putzen.

Achtung: Rein theoretisch kann nun jeder Mieter in seinem Mietvertrag eine andere Regelung haben. Zum Beispiel, dass die OG-Mieter (alle oder nur bestimmte) für Reinigung nichts bezahlen und Du hast im MV offenbar die Regelung, dass die Reinigungskosten auf alle Mietparteien umgelegt werden, also entfällt auf Dich ein Achtel der entstandenen Reinigungskosten.

Falls nun der Vermieter nicht alles umlegen kann, weil z. B. die OG-Mieter nichts bezahlen müssen, ist das seine Sache. Er kann deswegen nicht den anderen die im EG oder Soutterrain wohnen mehr auferlegen.

gibt es zur Treppenhausreinigung eine Hausordnung, oder steht dazu was im Mietvertrag?

Wenn ja, bitte die Texte hier rein schreiben!