Nachtrag zum Mietvertrag?

9 Antworten

Was steht in dem Nachtrag?

Nein, du mußt selbstverständlich gar nichts unterschreiben, wenn du nicht willst. Niemand kann dich zu irgendetwas zwingen.

Ich vermute, dass sowohl du als auch dein Ex-Mann als Mieter im Mietvertrag stehen. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Zustimmung beider Mieter, also auch deine Zustimmung.

Sei vorsichtig! Wenn meine Vermutung richtig ist, dann haftet ihr gesamtschuldnerisch für die Miete und alle anderen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wenn also dein Ex irgendwann mal kein Geld hat, dann kann sich der Vermieter die Miete von dir holen, obwohl du gar nicht mehr dort wohnst. Genauso kann er alle anderen Vertragsverpflichtungen, die dein Ex-Mann nicht einhält, dir gegenüber geltend machen.

Deshalb solltest du sehr vorsichtig sein, was du jetzt unterschreibst.


DerCaveman  10.08.2019, 09:30

Wenn deine Vermutung, zutrifft, haftet sie ja sowieso noch im vollen Umfang. Eine Vertragsaenderung waere dafuer gar nicht noetig. Sehr wohl waere eine solche aber noetig, um sie aus dem Mietverhaeltnis und somit auch aus der Haftung zu entlassen.

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Mignon5  10.08.2019, 09:31
@DerCaveman

Richtig. Aber leider wissen wir nicht, was in dem Nachtrag steht.

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DerCaveman  10.08.2019, 09:38
@Mignon5

Richtig, das wissen wir nicht. Sie schreibt aber, es handele sich um einen "Nachtrag zum Mietvertrag". Wenn ihr dieser zur Unterschrift vorgelegt wurde, kann dies ja nur bedeuten, dass sie weiterhin Mieter ist. Waere sie es nicht, koennte sie ja keiner Aenderung zustimmen weil sie dann gar nichts mehr mit dem Mietvertrag zu tun haette.

Wahrscheinlich wurde damals irgendwas verbockt oder falsch verstanden und jetzt soll das Mietverhaeltnis mit dem weiterhin in der Wohnung wohnenden Ex mittels Vertragsaenderung dahingehend geaendert werden, dass sie nunmehr aus dem Mietverhaeltnis ausscheidet und der Ex als alleiniger Mieter verbleibt. Das geht natuerlich nicht ohne ihre Unterschrift (sowie der des Ex und der des Vermieters).

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Wenn deine damalige Kündigung akzeptiert und bestätigt wurde bist du da raus. Wahrscheinlich hat der Vermieter seinen Datenbestand nicht bereinigt.

Kann es sein, dass du mit deinem Ex gemeinsam Mieter der Wohnung warst (moeglicherweise auch noch bist) und nur du allein gekuendigt hast? Wenn ja, dann war deine Kuendigung unwirksam und es wuerde auch keine Rolle spielen, ob der Vermieter sie akzeptiert hat oder nicht.

Wenn die Sache sich so verhaelt, wie ich erst einmal vermute, duerfte es sich bei dem "Nachtrag" um eine Vertragsaenderung mit dem Inhalt handeln, dass du aus dem Mietverhaeltnis ausscheidest und dein Ex als alleiniger Mieter verbleibt. Wenn das so ist, dann solltest du natuerlich unterschreiben. Schliesslich willst du sicher nicht weiterhin als Mitmieterin haften.


pepsi02102 
Beitragsersteller
 10.08.2019, 09:30

Ich habe damals eine Teilkündigung der Wohnung dem Vermieter geschickt, so wie mir das gesagt wurde und eine Bestätigung der Kündigung habe ich auch erhalten

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DerCaveman  10.08.2019, 09:33
@pepsi02102

Dann ist die Sache schon etwas klarer. Eine Teilkuendigung gibt es bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht. Es koennen nur alle Mieter gemeinsam kuendigen. Auch wenn der Vermieter die Kuendigung "akzeptiert" hat, war sie dennoch unwirksam und du bist weiterhin Mieterin.

Teile uns doch mal mit, was genau mit diesem "Nachtrag" vereinbart werden soll.

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pepsi02102 
Beitragsersteller
 10.08.2019, 09:35
@DerCaveman

Mein Exmann hat diese aber auch mit unterschrieben, ich würde gerne den Nachtrag einstellen aber wie?

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DerCaveman  10.08.2019, 09:42
@pepsi02102

Upps ... ihr habt damals beide gekuendigt? Warum wohnt der Ex dann noch dort? Hat er mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag geschlossen?

Hoffentlich ist er nicht einfach nur in der gekuendigten Wohnung geblieben. Das koennte dann naemlich richtigen Aerger fuer dich bedeuten. Schliesslich haftest du im vollen Umfang auch fuer die Rueckgabe der Mietsache. Wurde diese jedoch nicht zurueck gegeben, steckst du nach wie vor voll in der Haftung.

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pepsi02102 
Beitragsersteller
 10.08.2019, 09:43
@DerCaveman

Mir wurde damals mitgeteilt das er alleiniger Mieter ist

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DerCaveman  10.08.2019, 09:45
@pepsi02102

Wenn er mit dem Vermieter tatsaechlich einen neuen Mietvertrag geschlossen hat, bist du aus der Nummer raus.

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DerCaveman  10.08.2019, 10:22
@pepsi02102

Du hast den Nachtrag etwas ungeschickt als neue Frage eingestellt: https://www.gutefrage.net/frage/nachtrag-zum--mietvertrag

Anscheinend ist der Verwaltung erst jetzt aufgefallen, dass die damalige Vertragsaenderung gar nicht wirksam geworden ist und man versucht jetzt auf diese doch recht ungewoehnliche Art, das Vertragsverhaeltnis rueckwirkend auf sichere Fuesse zu stellen. Zu verstehen ist dies wohl als eine Bestaetigung der damals vereinbarten Aenderung (du bist seit dem 1.1.2017 raus und dein Ex ist seit dem gleichen Tag alleiniger Mieter).

Ich denke, das solltest du unterschreiben. Allerdings wuerde ich das Datum aus 2016 (unten bei der Unterschrift) in das aktuelle Datum aendern. Schliesslich kannst du nicht heute mit deiner Unterschrift bestaetigen, dass du das Dokument bereits im Jahr 2016 unterschrieben hast. Stimmt ja nicht.

Ich sehe dies als gutwillige aber schon recht holprige Moeglichkeit der Verwaltung, die damals getroffene Vereinbarung auch in deinem Sinne rechtssicher zu machen. Jedenfalls will mir nichts einfallen, das da fuer dich zu Nachteilen fuehren koennte. Aber vielleicht haben andere User ja mehr Fantasie als ich.

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pepsi02102 
Beitragsersteller
 10.08.2019, 10:24
@DerCaveman

Danke für deine Antwort, ich wusste leider nicht wie ich das sonst machen konnte

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DerCaveman  10.08.2019, 10:31
@pepsi02102

Wenn du rechts auf den "Tt" Schalter "Formatierungen einblenden" klickst (Schalterbezeichnung wird nur sichtbar, wenn du mit der Maus darueber faehrst), erscheint ein Menue, ueber das du u.a. auch Bilder einfuegen kannst.

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schelm1  10.08.2019, 19:39
@pepsi02102

Da wurde Ihnen bestenfalls der Zugang bestätigt, nicht jedoch die mangelnde Rechtswriksamkeit!

Folglich haften Sie, verhaftet im Irrglauben, solidarisch weiterhin aus dem Mietverhältnis gegnüber dem Vermieter.

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Wenn deine damalige Kündigung akzeptiert wurde und dein Ex seitdem alleiniger Mieter ist, hast du nichts mehr damit zu tun.

Ihre damailige Kündigung wurde vermutlich entgegen Ihrer Meinung nicht gewürdigt, sofern diese einseitige Willenserklärung nicht gemeinsam duch Sie und Ihren Exmann unterschrieben wurde.

Der Vermieter hat nicht die Pflicht, Sie auf diesen Irrglauben hinzuweisen.

Da Sie insowiet weiterhin für alle Pflichten aus dem Mieterhältnis solidarisch haften, gehen Mitteilugnen des Vermieters an alle im Vertrag augeführten Mieter in Ordnung.

Ihre Adresse dürfte er erfahren haben.

Sie solllten dies nun drignend zum Anlaß nehmen die Rechtslage zu klären!

Mietverhältnis gemeinsam Kündigung und bei Weigerung des dort verbliebenen Mieters dessen Zustimmung zu Kündigung mit Erfolg einklagen.

Abhelfen könnte dem auch ein gemeinsamer Änderungsvertrag, dem Exmann, Vermieter und Sie zu Ihrer Freistellung aus dem Mietverhältnis schriftlich zustimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung