Überbelegung bei folgender Mietwohnung?

Hallo liebe Community,

Mietrecht kann manchmal ganz schön kompliziert sein, deswegen wollte ich mal fragen wie ihr folgenden Fall beurteilen würdet: und zwar habe ich vor meinen Freund bei mir einziehen zu lassen und habe mein Vermieter um Erlaubnis gefragt. Er meinte jedoch, dass er nicht offiziell bei mit wohnen darf, da die Wohnung zu klein sei (für unser Empfinden ist die Wohnung auch ausreichend für 2). Laut Gesetz ist eine Wohnung nur dann zu klein, wenn sie überbelegt ist. Dazu gibt es (nehmen wir mal an wir befinden uns in Hessen) folgenden Gesetzesauszug:

§ 7 HWoAufG – Belegung

(1) Wohnungen dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 9 qm vorhanden ist.

(2) 1Einzelne Wohnräume dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 6 qm vorhanden ist und Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. 2Stehen Nebenräume nicht oder offensichtlich nicht ausreichend zur Verfügung, gilt Abs. 1 entsprechend.

(3) 1Die Gemeinde soll von Bewohnern überbelegter Wohnungen und Wohnräume zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt die Räumung der Wohnungen oder Wohnräume verlangen. 2Das Verlangen ist an bestimmte Bewohner zu richten. 3Hierbei sind der Zeitpunkt des Einzugs und besondere persönliche oder familiäre Verhältnisse zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169576,8

Wenn ich eine Einraumwohnung mit 27 qm Wohnfläche miete, ist doch laut dem Gesetzesauszug keine Überbelegung vorhanden oder verstehe ich das komplett falsch? Die Wohnung ist so aufgebaut, dass sie einen Wohnbereich mit Küchenniesche besitzt, dieser Raum ist ca. 20 qm groß und wir würden ihn zum Schlafen nutzen.

Mietrecht
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