Darf Vermieter Anfahrt berechnen?
Hallo,
bei der Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung wurden Mängel festgestellt. Diese wurden von mir beseitigt und es kam danach zu einem zweiten Termin bei dem die Wohnung dann übergeben wurde. Mein ehemaliger Vermieter berechnet mir nun für die zweite Übergabe Anfahrtskosten und Stundenaufwand da es ja meine Schuld sei, dass ein zweiter Termin notwendig war...
kennt sich hier jemand aus ob mein ehemaliger Vermieter damit im Recht ist?
3 Antworten
Diese Aufwendungen sind ja zweifelsohne entstanden.
Stellt sich nur die Frage, ob sie auch notwendig waren. Bei Mangelbeseitigung durch Handwerker sicher nicht. Beseitigt der Mieter selbst die festgestellten Mängel dann sicherlich.
soll er es einklagen, ist ja wohl ein Witz
Ich sehe hier keinen berechtigten Anspruch. Der Aufwand fällt unter Geschäftskosten.
Das wird der Vermierter wohl von der Kaution einhalten und klagen darf dann der FS