Wer zahlt Klingelschild?

Hallo,

wir sind in eine neue Wohnung eingezogen und es sind seit längerem noch überall die alten Klingelschilder mit dem Namen des vormieters dran.

Der Hausmeister meinte er macht das damit es einheitlich aussieht.

nach über 2 Monaten war leider immer noch nichts dran und ich habe selber ein Schild rein gemacht bis auf das an der Tür, denn es ist fest montiert.

aber Briefkasten und Klingel musste verständlicher weiße sein, denn sonst kann man ja nicht mal Briefe empfangen.

jedenfalls liegt heute ein Brief mit einem

losen Klingelschild drin und eine Rechnung von der Hausverwaltung, dass man 20 Euro zahlen soll.

Ich wusste nicht, und sowas hatte ich bei anderen Wohnung auch nie, dass man die Schilder selber zahlen muss wenn noch der Name vom vormieter dran ist.

Aber gut das verstehe ich ja noch. Aber wie gesagt nach dem 2 Monate nichts passiert ist und ich mich selber drum kümmer werden jetzt 20€ Euro für ein Klingelschild verlangt.

das lustige: die Schilder sind an die Wohnungstür montiert sprich man darf selber da rum machen mit einer Bormaschine.

was ist eure Meinung, aus Erfahrung weiß ich dass die Hausverwaltung das Geld haben will egal was man sagt Und man es sich lieber sparen sollte und bei denen nicht unbeliebt machen soll.

aber 20€ für EIN Schild... wie gesagt Briefkasten/ und Klingel habe ich mich drum gekümmert weil es mir zu doof wurde keine Post zugestellt zu bekommen.

Mietrecht, Hausverwalter
Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

Hallo folgendes Problem, 

Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg  

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Winterdienst Pflicht für Mieter?

Hallo,

mein Vermieter meinte gerade zu mir das es eine Frechheit ist das ich keinen Winterdienst gemacht habe und möchte mir dies in Zukunft aufbrummen bzw mir Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegen... er meinte auch ich müsste den ganzen Hof Schippen welcher ausschließlich von seiner ansässigen Firma genutzt wird, ich laufe Lediglich an diesen Hof vorbei .

zur Faktenlage:

hab ich folgendes gefunden

https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/

-> Winter­dienst muss im Miet­vertrag geregelt sein

Um Mieter wirk­sam in die Pflicht zu nehmen, reicht ein Aushang im Hausflur nicht aus. Auch ein Gewohn­heits­recht, wonach Erdgeschoss­mieter stets räumen und streuen müssen, gibt es nicht (Ober­landes­gericht Frank­furt, Az. 16 U 123/87). „Mieter sind nur zum Räum- und Streu­dienst verpflichtet, wenn sich das aus ihrem Miet­vertrag ergibt. Im Miet­vertrag müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden“, bestätigt Ropertz. Heißt konkret: Im Miet­vertrag muss beispiels­weise stehen, dass die Mieter in einem Haus abwechselnd streuen müssen. Was dann „abwechselnd“ bedeutet, kann sich wiederum aus der Haus­ordnung ergeben. Wenn eine ausdrück­liche Regelung fehlt, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwort­lich.

Tipp: Der Eigentümer kann in diesem Fall entweder selbst schippen oder seinen Hausmeister beziehungs­weise einen professionellen Räum­dienst beauftragen. Die Kosten dafür muss er nicht allein tragen. Er darf sie über die Betriebs­kosten­abrechnung auf die Mieter umlegen.

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bei mir im Mietvertrag Steht zum Winterdienst rein Garnichts... ganz im gegenteil

->

Der Vermieter verpflichtet sich zur Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftlichen Flächen...

darunter waren ein Paar Zeilen welche wir gestrichen hatten (mit Unterschicht) bei Vertragsunterzeichnung welche besagten das die Wegereinigung und Streupflicht an Dritte Übertragern werden kann und die Kosten umgelegt werden können.

dadurch das der Bereich gestrichen wurde frage ich mich ob nun trotzdem umlegen kann oder nicht wenn er dritte beauftragt da es ja extra gestrichen wurde...

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Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag
Mietvertrag kam nicht zustande, dennoch eine Kündigung schreiben?

Hallo zusammen,

ich (Vermieter) hatte für den 01.01.19 einen Mietvertrag geschrieben, dieser wurde auch von den zukünftigen Mietern vorher unterschrieben. Leider kam es am im Dezember zu einem Brand im Dachstuhl, daher bin ich selbst in die Mietwohnung gezogen. Nach Rücksprache mit den Mietern, wurde mündlich vereinbart, dass Sie aufgrund der Vorfälle erst am 01.02 einziehen können. Ich habe alle Räume renoviert und aufbereitet und war soweit dafür startklar. Nun kam in der ersten Januar Woche der Kaminkehrer, der sagte der Holzofen müsse stillgelegt werden, aufgrund der Feinstaubbelastung. Die Wohnung kann man sich vorstellen, wie einen langen Gang. Der Holzofen ist in der Küche und diese befindet sich genau in der Mitte der Wohnung. Der Holzofen muss komplett erneuert werden im Sommer (Innen wie Außen). Ich habe dies alles am 06. Januar den Mietern mitgeteilt (telefonisch) und gesagt, dass es mit der Mietwohnung nichts mehr wird. Dies wurde mir auch mit einem Okay soweit bestätigt und bedankte sich für die Info. Gestern bekam ich nun eine Nachricht, wann Sie denn mit dem Einzugstermin rechnen können? Das Thema war allerdings für mich erledigt, da die Umbauarbeiten erst im Sommer beginnen und vorher der Wohnung durch die Kälte mehr als ausgekühlt ist. (Keine Gas oder Zentralheizung vorhanden) (Aussage der Ofenfirma: Solange ist die Wohnung nicht bewohnbar).

Muss ich nun noch eine schriftliche Kündigung bzw. Auflösung schreiben? Das Mietverhältnis wie es im ursprünglichen Vertrag (für den 01.01) ist nie Zustande gekommen. Telefonisch wurde es mir vom "fast" Mieter auserdem bestätigt

Kündigung, Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Darf meine Mitbewohnerin den einzigen Internetanschluss in der WG für sich selbst beanspruchen und mir die Mitbenutzung verweigern?

Hallo liebe Community!

Mein Problem sieht folgendermaßen aus: ich wohne in einer 3er WG mit nur einem Internetanschluss. Als ich eingezogen bin hat es auch super geklappt, wir hatten einen Router dessen Vertrag über eine Mitbewohnerin ging und wir haben die Kosten durch 3 geteilt.

Als sie ausgezogen ist sollte ich den neuen Vertrag übernehmen. Meine Mitbewohnerin en wollten jedoch nicht nur Internet, sondern ein Paket mit Fernsehen und anderen Extras, die ich aber nicht brauche und die Mindestlaufzeit wäre 2 Jahre.

Ich habe gesagt, dass ich es nicht machen werde, da wenn sie ausziehen und die neuen Bewohner diese Extras nicht wollen, ich alleine auf den Kosten sitzenbleibe. Alle Vorschläge, die ich gemacht habe würden abgelehnt, also habe ich gesagt, dass mir erstmal das Internet an der Uni ausreicht.

Nun zieht eine von ihnen aus und wir sind auf der Suche nach jemanden neuen für die WG und ich wollte die ganze Sache mit dem Internet noch mal ansprechen sobald wir wieder zu dritt sind, damit alle mitentscheiden.

Vorgestern hat sie jedoch, ohne es mit mir zu besprechen oder mich auch nur vorzuwarnen, einen neuen Router mit ihrem Vertrag an den einzigen Internetanschluss anschließen lassen.

Ich habe ihr vorgeschlagen die Kosten und das Internet zu teilen, sie verweigert es jedoch wegen eines Streits von uns.

Ich beziehe nämlich BAFöG und bin deshalb gesetzlich von den GEZ Gebühren befreit und habe es auch schriftlich bestätigt. Sie ist jedoch der Meinung ich muss "meinen" Anteil trotzdem bezahlen, da ich ja trotzdem mein Handy und meinen Laptop habe. Sie wollte mir sogar verbieten diese in der Wohnung zu benutzen.

Aus diesem Grund verweigert sie mir nun die Mitbenutzung des Routers und sagt ich darf mich erst an dem Internet beteiligen, wenn ich die GEZ Gebühren bezahle.

Wenn es einen zweiten Anschluss gäbe, hätte ich auch kein Problem damit auch einfach einen eigenen Router aufzustellen und einen eigenen Vertrag abzuschließen, aber wie gesagt, das ist leider nicht möglich, da wir nur einen haben und sie ihn für sich selbst ohne Absprache beansprucht hat.

Ich habe jetzt mehrmals versucht das Problem sachlich und konstruktiv zu klären, sie wird jedoch nur beleidigend oder äfft mich nach.

Habt ihr vielleicht einen Rat für mich, oder wisst wie ich es klären kann? Mehr Datenvolumen oder ein Surf Stick kommen für mich auch nicht in Frage. Und ich werde auch nicht nachgeben und für etwas zahlen wovon ich freigestellt bin.

Vielen Dank und schöne Grüße!

WLAN, Mietrecht, BAföG, Internetanschluss, Router, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner, Rundfunkbeitrag
Mietzuschlag Untervermietung angemessen?

Hallo,

kürzlich ist meine Mitbewohnerin (2. Hauptmieterin, ich bin 1. Hauptmieterin) ausgezogen und ich bin nunmehr alleinge Hauptmieterin und habe bzgl. einer Erlaubnis zur Untervermietung bei meiner Hausverwaltung angefragt und diese auch erhalten. Nun wird mir die Untervermietung unter der Bedingung eines Mietzuschlages nach § 26 (3) Neubaumietenverordnung in Höhe von 5,00 € erlaubt. Ich bin mir 1. nicht sicher, ob dies so zutrifft, da jeder sein eigenes Zimmer hat und nur Bad und Küche geteilt werden, 2. eigentlich ja nur ein "Mieterwechsel" erfolgt ist: Die Wohnung war schon die ganze Zeit von zwei Leuten belegt, sodass eine erhöhte Abnutzung nicht der Fall ist, 3. steht in dem Schreiben meines Vermieters: "pro Person um je 5,00 €". Meint das pro "Untermieter" oder tatsächlich 5,00 € für mich und 5,00 € für den Untermieter (also10,00 € gesamt)? Zweiteres wäre für mich vollkommen unverständlich, da aus dem Gesetz nicht hervorgeht, dass diese Mieterhöhung pro Personen in der Wohnung (egal ob Haupt- oder Untervermieter) erhoben werden kann. Den § verstehe ich eher so, dass maximal pro Untermieter ein Zuschlag von 5,00 € erfolgen kann.
Kann mir jemand hinischtlich der drei genannten Punkte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? Lieben Dank! Die Miete beträgt (aktuell) warm übrigens 647,00 € für knapp 50 m ².

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Untervermietung, Vermieter
Was tun bei Hundekot von anderen Mietern im Grundstück?

Ich bewohne seit nunmehr 14 Jahren eine Mietwohnung am Ortsrand eines recht beschaulichen Städtchens im Thüringer Wald. 3 Mietparteien, ca 1000m² Grundstück mit Gartennutzung durch die Mieter. Ich kümmere mich in einer Art "Hausmeistertätigkeit" in meiner Freizeit darum, dass das Grundstück insgesamt in sauberem, gepflegten und ordentlichen Zustand ist.

Seit vorletztem Jahr haben wir im EG eine neue Mieterin + ihren ausgewachsenen Golden Retriever. Am Anfang ging es einigermaßen. Da hat der Hund nur auf ein Teil des Gartens gekotet und uriniert. Ich habe der Mieterin nach der ersten Gartenpflege im Jahr  gesagt, dass sie diesen Teil des Garten bitte selbst mähen sollte, da es sehr unangenehm ist, wenn mir beim Mähen mit der Motorsense die Hundekackehaufen um die Ohren sausen. Von den Gerüchen ganz abgesehen. Die anschließende Werkzeugreinigung war ebenfalls ein Traum... Seit letztem Jahr ist es so, dass die Haustür geöffnet wird, Hundi nach draußen geht, sein Geschäft verrichtet wo es ihm beliebt (überall auf dem Grundstück, unmittelbar neben meinem Gartentisch, an der Gartenpforte, an der Briefkastenanlage, gerne auch mal beim Nachbarn...), wieder hineingelassen wird und das Zeugs dann überall rumliegt. Selbst an den Weihnachtsfeiertagen sind wir bereits an der Gartenpforte von großen Sch.... haufen begrüßt worden. Sehr beschämend. Ich habe die gute Frau einmal mündlich, einmal mit bunten Bildern, einmal durch ein großes Schild an einer der betreffenden Stellen und gestern - wiederum nach der Begrüßung durch einen deftig stinkenden, riesigen Kothaufen im Eingangsbereich - nochmals schriftlich mit der Bitte um Rücksprache (in für diese Zustände ausgesprochen höflicher Form) hingewiesen. Und bin der Meinung, dass das das letzte Mal gewesen sein sollte. Es ist mir außerordentlich unangenehm, Mitbürgern, die das 50ste Lebensjahr überschritten haben inkl. ihres nunmehr ebenfalls hier wohnenden Lebenspartners (von Berufswegen für Sicherheit, Recht und ORDNUNG in diesem Staat zuständig) zu erlernen, dass die o.g. Dinge im 21. Jahrhundert mitten in Mitteleuropa nicht üblich sind.

Ich möchte aber auch ungern beim Vermieter weinen und petzen gehen - doch was soll ich tun? Es ist extrem widerlich, wenn man nach Hause kommt und so begrüßt wird oder frühmorgens zum Fenstere raus schaut und große Sch...haufen sieht. Vom Fremdschämen vor meinen Gästen bzw. meiner weiblichen Begleitung ganz abgesehen...

Hund, Recht, Mietrecht, Grundstück, Hundekot
Darf Hauptmieter untervermieten, wenn er die Wohnung nicht mehr nutzt?

Hallo zusammen!

Die Situation ist folgende: 

Mein Sohn und ich sind vor 10 Jahren zusammen in eine Wohnung gezogen. Mein Sohn ist Hauptmieter ( im Mietvertrag ist ein Untermieter zugelassen) Ich bin 1 Monat später als Untermieterin eingezogen, weil die Freundin meines Sohnes sich gegen die Wohnung entschieden hat. 

Mein Sohn ist vor 6 Jahren ausgezogen wegen Studium und Auslandsreise. Seitdem vermiete ich sein Zimmer halbjährlich an Erasmus Studentinnen, damit die Miete nicht so hoch ist. Der neue Hausbesitzer hat mir gleich verboten eine Untermieterin zu haben, weil ich ja selbst Untermieterin bin und mein Sohn als Hauptmieter nicht mehr hier wohnt. Er würde gern den Mietvertrag kündigen. Der Mieterschutzbund meinte, dadurch dass ein Untermieter im unbefristeten Mietvertrag zugelassen ist, hätte ich kein Problem. Allerdings muss ich nun alleine sehr viel Miete wuppen und die Wohnung ist auch sehr groß , dass ich 2 Zimmer gar nicht immer nutzen kann. Meine Frage ist : Wenn ich (als Untermieterin)das Zimmer des Hauptmieters nicht untervermieten darf, darf dann der Hauptmieter darauf bestehen, wegen Abwesenheit selbst sein Zimmer unterzuvermieten? Dann wären 2 Untermieterinnen in der Wohnung. Also wie gehabt.

Einen neuen Vertrag machen, will ich nicht. 1. würde die Miete drastisch erhöht werden,. 2. will der Vermieter wahrscheinlich selbst gern die Wohnung haben.

Recht, Mietrecht, Untermiete
Komplett Abriss der Innenräume beim Auszug?

Schönen guten Tag,

da ich so langsam am verzweifeln bin mit der Menge an Arbeit die sich momentan über mich kommt möchte ich gerne eine Frage stellen und die Situation erläutern.

Mein Opa muss aus Krankheitsgründen seine von der Vonovia gemietete Wohnung verlassen. Das Haus wurde 1974 gemietet und wie man alte Menschen kennt verlieren diese auch mal gerne einen Mietvertrag ( Vonovia wollte diesen uns zuschicken, bis jetzt Pustekuchen). Und weil er in seinem Alter das natürlich nichtmehr schafft habe ich mich natürlich bereit erklärt dies zu tun.

Der Mann der die Wohnungsabnahme mit uns machen möchte hat uns ein Dokument zukommen lassen in dem er verlangt

  • Alle Wandverkleidungen inkl. Putzschäden restlos zu beseitigen.
  • Oberböden inkl. Folgeschäden restlos zu beseitigen
  • Alle Deckenverkleidungen und Deckenplatten zu entfernen (dadrunter steht "Die Decken müssen aus Kulanz nicht Nachgespachtelt werden (direkte Frage hierzu folgt unten))
  • Die Wandriemchen in der Küche und im Wohnzimmer sind wieder zu entfernen und ein tapezierfähiger Untergrund zu schaffen.
  • Gartenteich muss eingeebnet werden.

Mein Fragen hierzu:

Mein Opa hat die Wohnung natürlich komplett unrenoviert übernommen, macht das einen Unterschied zu etwaigen Klauseln?

Die Decke in der Küche habe ich entfernt (Holzplatten) die Querlatten dort drunter kann ich nicht abmachen, weil mir sonst die komplette Decke runter kommt, da der Putz mega brüchig ist und viele Risse und Löcher hat. Hierzu steht in dem Text das die Decke nicht nachgespachtelt werden muss aus Kulanz aber auf dem gleichen Blatt unten steht Deckenverkleidung inkl. Putzschäden restlos beseitigen?

Wenn man Klinker von uralten Wänden entfernen platzt natürlich richtig viel ab. Ist dies wirklich meine Aufgabe ne halbe Wand wieder zu verputzen?

Generell muss man sagen das die komplette Bude absolut Sanierungsbedürftig ist und auch garnicht mehr vermietet sondern direkt Verkauft werden soll.

Ist das alles wirklich richtig so?

Ich habe mal die Forderung angehängt. Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen :D

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Mietrecht, Auszug

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