Darf der Anwalt 2 Kostenrechnung für eine außergerichtliche Unterlassungserklärung verlangen?

Habe letztes Jahr im November 23 eine Unterlassungerklärung von einem Anwalt erhalten in Höhe von 5000 Euro und zuzüglich verlangte man von mir die Anwaltskosten in Höhe von 540 Euro da ich im Facebook der jenigen das schlimmste gewünscht hatte.Daraufhin bin ich zu meinem Anwalt gegangen und ihm die Unterlassungserklärung in die Hand gedrückt um mir zuhelfen.Im vorgespräch sagte er mir das es mich genauso kosten würde wie alle anderen Anwälte also 540 Euro.Ich sagte zu und er machte sich schlau beim Staatsanwalt und Akteneinsicht bei der Polizei .Und gab mir die unterlagen am 13.2.24 in die Hand mit einem Schreiben „Nachdem meine Tätigkeiten damit beendet ist überreiche ich Ihnen meine Vergütungsabrechnung in Höhe von 540 Euro zu begleichen , „So und heute kam nochmal ein Brief .Er verlangt wieder Geld von mir in Höhe von 547 Euro mit dem Betreff unterlasseungserklärung unwahrer Behauptung.“Bin mit dem Unterlassungserklärung zu ihm gegangen damals und jetzt legt er mir 2 Rechnungen vor .Das erste damals“ Verdacht auf Verleumdung „und die zweite Rechnung jetzt mit „Unterlassung unwahrer Behauptung „Ich verstehe dass nicht so genau.Er hat damals nur von einem Betrag geredet und jetzt sowas.In dieser Angelegenheit habe ich nicht einmal beleidigt und sonst noch was.Warum muss ich die Kosten tragen? Sofort nachdem ich ein Anwalt eingeschaltet hatte wurde diese auch eingestellt und seit Februar 24 kam auch nichts mehr von der Gegenseite und mein Anwalt möchte jetzt wieder Geld haben.Wie richtig ist das bitte?Seine Begründung ist dass es um eine vorheriges Ermittlungsverfahren vom Staatsanwaltschaft betraf.Was soll man dadrunter verstehen?Habe eine Einstellung erhalten dass war’s.Ich frage euch deshalb weil man mit meinem Anwalt nicht richtig darüber sprechen kann da er sehr hecktig ist.Bitte um Antworten.Danke im voraus

Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Kosten, Anwaltsgebühren, Anwaltskosten

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