Frage zur Kündigung von Menschen mit (Schwer-)Behinderungen?
Hallo,
ich hätte eine kurze Verständnisfrage zur Kündigung von Menschen mit (Schwer-)Behinderungen:
Nach §170 SGB IX hat das Integrationsamt eine Stellungnahme des Personal- oder Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung einzuholen. Hinsichtlich der Stellungnahmefrist sind im Gesetz jedoch keine konkreten Fristen oder Verweise vorgegeben. Daher wird ja das Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz analog genommen. Nach §102 BetrVG hat der Betriebsrat bei ordentlicher fristgerechter Kündigung 1 Woche Zeit, eine Stellungnahme abzugeben; der Personalrat laut Personalvertretungsgesetz 11 Tage.
Ich meine mich zu erinnern, dass es im Land Brandenburg wohl die Ausnahme gibt, dass ausschließlich eines der beiden Gesetze analog genommen wird. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, welches. Weiß da jemand weiter?