Darf der Anwalt 2 Kostenrechnung für eine außergerichtliche Unterlassungserklärung verlangen?

1 Antwort

Du wurdest zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert (Zivilrecht) und es gab ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen dich (Strafrecht). Dies sind logischerweise zwei verschiedene Angelegenheiten – wenn du einen Rechtsanwalt in beiden Fällen für deine Vertretung mandatiert hast, musst du natürlich auch in beiden Fällen seine Gebühren tragen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Turgay67 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 00:27

Einen Ermittlungsverfahren gab es nicht da es eingestellt wurde aber er hat mir auch nichts davon gesagt dass er da nochmal in die Akte schauen will.Do gesehen hat er mir nur ausgerichtet dass was ich schon wusste .War ja unnötig.Eine ausführliche Aufklärung hat ihr somit nicht stattgefunden da ich nur von der siwilrecht wusste.Wie kann ich hier hervorgehen?Wegen nicht Aufklärung.

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ruhrgur  24.07.2024, 00:29
@Turgay67
Einen Ermittlungsverfahren gab es nicht da es eingestellt wurde

Offenkundig gab es ein Ermittlungsverfahren, sonst hätte dieses nicht eingestellt werden können...

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Turgay67 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 00:37
@ruhrgur

Aber die Einstellung erfolgte vor der Einsicht vom Anwalt.Ich hatte schonmal ein Fall dass wurde auch eingestellt ohne ein Anwalt.Können Sie mir etwas mehr dazu sagen.Das wäre lieb

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Turgay67 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 00:43
@ruhrgur

Genau ein Ermittlungsverfahren wurde eingestellt weil ich meine Unschuld bewiesen hatte.Aber da nochmal reinschauen und mir dass mitteilen was ich schon wusste das war eine unnötige Arbeit vom Anwalt.Er hat mich auch nicht vorher aufgeklärt deshalb wusste ich nur von der zivilrechtlichen Rechnung.Wie kann ich da hervor gehen wegen nicht ausführliche Aufklärung?

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ruhrgur  24.07.2024, 00:44
@Turgay67

Ich kann nur mit den Informationen arbeiten, die aus deiner Frage hervorgehen. Insofern lässt sich zu der Sache auch leider nicht viel mehr sagen.

Wenn du den RA für deine Vertretung im Strafverfahren mandatiert hast, kann er dies natürlich auch abrechnen, unabhängig davon, ob und wann das Verfahren eingestellt wurde. Wenn dir die Rechnung nicht sinnig vorkommt, solltest du im Zweifel bei deinem RA anrufen und dich noch einmal erkundigen, wofür genau er welche Abrechnung erstellt hat.

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Turgay67 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:12

Lieben Dank

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