Darf der Anwalt 2 Kostenrechnung für eine außergerichtliche Unterlassungserklärung verlangen?
Habe letztes Jahr im November 23 eine Unterlassungerklärung von einem Anwalt erhalten in Höhe von 5000 Euro und zuzüglich verlangte man von mir die Anwaltskosten in Höhe von 540 Euro da ich im Facebook der jenigen das schlimmste gewünscht hatte.Daraufhin bin ich zu meinem Anwalt gegangen und ihm die Unterlassungserklärung in die Hand gedrückt um mir zuhelfen.Im vorgespräch sagte er mir das es mich genauso kosten würde wie alle anderen Anwälte also 540 Euro.Ich sagte zu und er machte sich schlau beim Staatsanwalt und Akteneinsicht bei der Polizei .Und gab mir die unterlagen am 13.2.24 in die Hand mit einem Schreiben „Nachdem meine Tätigkeiten damit beendet ist überreiche ich Ihnen meine Vergütungsabrechnung in Höhe von 540 Euro zu begleichen , „So und heute kam nochmal ein Brief .Er verlangt wieder Geld von mir in Höhe von 547 Euro mit dem Betreff unterlasseungserklärung unwahrer Behauptung.“Bin mit dem Unterlassungserklärung zu ihm gegangen damals und jetzt legt er mir 2 Rechnungen vor .Das erste damals“ Verdacht auf Verleumdung „und die zweite Rechnung jetzt mit „Unterlassung unwahrer Behauptung „Ich verstehe dass nicht so genau.Er hat damals nur von einem Betrag geredet und jetzt sowas.In dieser Angelegenheit habe ich nicht einmal beleidigt und sonst noch was.Warum muss ich die Kosten tragen? Sofort nachdem ich ein Anwalt eingeschaltet hatte wurde diese auch eingestellt und seit Februar 24 kam auch nichts mehr von der Gegenseite und mein Anwalt möchte jetzt wieder Geld haben.Wie richtig ist das bitte?Seine Begründung ist dass es um eine vorheriges Ermittlungsverfahren vom Staatsanwaltschaft betraf.Was soll man dadrunter verstehen?Habe eine Einstellung erhalten dass war’s.Ich frage euch deshalb weil man mit meinem Anwalt nicht richtig darüber sprechen kann da er sehr hecktig ist.Bitte um Antworten.Danke im voraus
1 Antwort
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Du wurdest zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert (Zivilrecht) und es gab ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen dich (Strafrecht). Dies sind logischerweise zwei verschiedene Angelegenheiten – wenn du einen Rechtsanwalt in beiden Fällen für deine Vertretung mandatiert hast, musst du natürlich auch in beiden Fällen seine Gebühren tragen.
LG
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Genau ein Ermittlungsverfahren wurde eingestellt weil ich meine Unschuld bewiesen hatte.Aber da nochmal reinschauen und mir dass mitteilen was ich schon wusste das war eine unnötige Arbeit vom Anwalt.Er hat mich auch nicht vorher aufgeklärt deshalb wusste ich nur von der zivilrechtlichen Rechnung.Wie kann ich da hervor gehen wegen nicht ausführliche Aufklärung?
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Ich kann nur mit den Informationen arbeiten, die aus deiner Frage hervorgehen. Insofern lässt sich zu der Sache auch leider nicht viel mehr sagen.
Wenn du den RA für deine Vertretung im Strafverfahren mandatiert hast, kann er dies natürlich auch abrechnen, unabhängig davon, ob und wann das Verfahren eingestellt wurde. Wenn dir die Rechnung nicht sinnig vorkommt, solltest du im Zweifel bei deinem RA anrufen und dich noch einmal erkundigen, wofür genau er welche Abrechnung erstellt hat.
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Einen Ermittlungsverfahren gab es nicht da es eingestellt wurde aber er hat mir auch nichts davon gesagt dass er da nochmal in die Akte schauen will.Do gesehen hat er mir nur ausgerichtet dass was ich schon wusste .War ja unnötig.Eine ausführliche Aufklärung hat ihr somit nicht stattgefunden da ich nur von der siwilrecht wusste.Wie kann ich hier hervorgehen?Wegen nicht Aufklärung.