Was wenn ihr zu Unrecht zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt werdet

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

ja 60%
nein 40%

5 Antworten

Es kommt darauf an, was ich kurzfristig noch vor habe.

Denn selbst wenn ich die Haftstrafe nicht antrete, ändert dies nichts an meiner Verurteilung oder dem Strafmaß. Daher würde ich die Dinge erledigen, die wichtig sind und danach die Strafe antreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen

rolf4566545 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 17:31

Die Strafe antreten :D Die STRAFE dafür das man nichts getan hat haha

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Immofachwirt  24.07.2024, 08:33
@rolf4566545

Ja, denn schließlich gibt es ein rechtskräftiges Urteil. Das bedeutet ja auch, dass man die Gelegenheit (Rechtsweg) hatte, der Anklage zu widersprechen und die Argumente/Beweise zu widerlegen oder zumindest in Zweifel zu ziehen. Und wenn das nicht gelingt, gewinnt man nichts, wenn man sich dauerhaft der Strafe entzieht, sondern verlängert nur das Unvermeintliche.

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ja

Besser 3 Jahre unschuldig absitzen als ein Leben, bzw min 10 Jahre bist die Strafe verjähr ist, auf der Flucht.

ja

Du solltest hingehen, denn ansonsten wirst du dein Leben lang auf der Flucht sein müssen und irgendwann bekommen sie die meisten.

Es bleibt dir nur übrig, weiter alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen oder darauf zu vertrauen, dass neue Beweise auftauchen, die für deine Unschuld sprechen.


Goldbear323  23.07.2024, 16:41

Es müssen keine Beweise für seine Unschuld auftauchen… In Deutschland gilt „im Zweifel für den Angeklagten“ und der Grundsatz „Jeder ist unschuldig bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wird“. Was er hier machen kann, ist in einer höheren Instanz Revision einzulegen oder evtl. sogar das Gericht wegen Fahrlässigkeit und/oder Prozessfehlern zu verklagen.

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Lighty66  23.07.2024, 16:47
@Goldbear323

wenn jemand rechtskräftig verurteilt ist, ist er verurteilt, weil es nach Auffassung der Richter genügend beweise für seine Schuld gab. Dann können nur noch entlastende Beweise helfen, wie es sich schon in anderen fällen gezeigt hat.

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ja

Wenn ein endgültiger Schuldspruch erfolgt ist, sollte die Haftstrafe auch angetreten werden. Justizirrtümer sind Gottseidank ohnehin äußerst selten.

nein

Nein, wenn ich unschuldig bin, dann bin ich auch unschuldig und würde so etwas niemals mitmachen.

Außerdem braucht man handfeste, aber auch wirklich handfeste Beweise, dass man schuldig ist, aber wenn man keine handfeste, aber auch wirklich keine handfeste Beweise hat, dann ist man auch unschuldig.


Kajjo  23.07.2024, 16:33

So läuft es leider in der Praxis nicht. Nicht immer gibt es handfeste Beweise, oftmals wird Aussagen oder Indizien geglaubt.

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Lighty66  23.07.2024, 16:22

Das sieht in der Realität anders aus. Manchmal reichen Indizien für eine Verurteilung aus.

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Goldbear323  23.07.2024, 16:43
@Lighty66

Kann aber angeprangert werden, denn Indizien sind immer zweifelhaft und es gilt im Strafrecht der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.

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