Kindergeld nach Vollzeit im Studium?

2 Antworten

Deine Eltern erhalten lückenlos weiterhin Kindergeld für dich bis längstens zum 25. Lj.

Du musst nur eine dieser 4 Voraussetzungen hierfür erfüllen laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 und dies natürlich der Familienkasse mitteilen...

oder wie z.B. hier:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung, Studium, Arbeitsamt)

gibt es ohne Pause weiterhin, steht hier in Absatz 4 Nr. 2 b)


Albonias 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 16:11

Mir wurde jedoch gesagt, dass ich mehr als 20 Stunden arbeiten dürfe

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Albonias 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 16:18
@2strabag

*"dass ich NICHT mehr als 20 Stunden arbeiten dürfe." Mein Fehler.

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siola55  23.07.2024, 19:47
@Albonias

Da hast du leider was mißverstanden: in deiner Zweitausbildung darfst du nur max. 20 Wochenstunden hinzuverdienen!

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siola55  23.07.2024, 20:06
@siola55

Nur bei Arbeitslosmeldung gibt es Einschränkungen im Alter u. Verdienst beim Kindergeldanspruch: max. bis zum 21. Lj. und max 538€ als geringfügige Beschäftigung ist erlaubt.

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