Finanzielle Unterstützung beim Abitur in Brandenburg?

1 Antwort

Wenn dann ein möglicher Anspruch auf Bafög - bestehen sollte, wäre das natürlich vorrangig zu beantragen.

Da Du ja aber sicher vorher schon finanzielle Unterstützung benötigen wirst, solltest Du erst einmal einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.

Darin solltest Du dann zusätzlich auf einem Blatt Papier einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen und deine Situation so gut es geht erklären.

Wirst dann einen schriftlichen Bescheid bzw. Schreiben vom Jobcenter erhalten, daran wird man dir dann mitteilen ob und wenn ja was bewilligt wird und was ggf.noch an Nachweisen einzureichen sind.

Bei Antragstellung die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie nicht vergessen.

Wenn Du dann weiter zur Schule gehst oder eine schulische / betriebliche Ausbildung machst oder auf der ernsthaften Suche danach bist, solltest Du dich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden.

Dann bestünde längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld, dass würde aber bei Bürgergeld entsprechend als Einkommen angerechnet, so wie z.B.auch Bafög - für Schüler, als Student ist man im Regelfall von Bürgergeld ausgeschlossen, wenn man nicht mehr im Haushalt der bedürftigen Eltern lebt.

Antrag auf Kindergeld muss aber ein Elternteil stellen, es sei denn das Kind wäre Vollwaise oder kennt den Aufenthaltsort der Eltern nicht.

Das Kindergeld würde dem Kind im eigenen Haushalt dann zustehen, wenn es von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro bekommen würde.


Thekingalex 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:54

Vielen lieben Dank. Das heißt, dass ich gar keinen Antrag auf Bafög stellen kann, sondern direkt Bürgergeld beantragen müsste? Muss ich dafür schon Wohnungen raussuchen und die beim Jobcenter vorlegen oder wie läuft es diesbezüglich ab?

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isomatte  23.07.2024, 20:10
@Thekingalex

Wenn schon eine Voraussetzung für einen möglichen Bafög - Anspruch erfüllt ist, dann solltest Du natürlich auch gleich Bafög - beantragen.

Nur wird die Bearbeitung selbst bei Vollständigkeit eine gewisse Zeit benötigen, da kannst Du sicher mit ein paar Monaten rechnen.

Deshalb solltest Du erst einmal einen Antrag auf Bürgergeld stellen und wenn möglich auch gleich auf Bafög - nur wird die Bearbeitung beim Jobcenter bei Vollständigkeit im Regelfall nicht länger als 4 bis 6 Wochen dauern.

Dann würde das Jobcenter erst einmal in Vorleistung gehen, solange dein Antrag auf Bafög - nicht bearbeitet und bewilligt ist.

Jobcenter teilt dir dann alles weitere schriftlich mit und wird dich auch zu einem persönlichen Gespräch einladen, um deine individuelle Situation zu besprechen und alles weitere zu klären.

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