Kurzfristige Beschäftigung Urlaubsanspruch?

Moin,

ich befinde mich derzeit in einem "kurzfristigen Arbeitsverhältnis" seit ca. 6 Wochen und werde noch 3 Weitere arbeiten. Nach meinem Arbeitsvertrag gilt:

"Für die Zeit der Aushilfstätigkeit hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen.", weiter steht dort nichts. Deswegen sollte ich ja eine Woche lang Urlaub beantragen können. Laut Internet:

"Kurzfristig Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als einen vollen Monat andauert, haben Anspruch auf Erholungsurlaub (pro Monat ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs)."

und dieser Zeitraum ist ja erfüllt. Nun die Frage: Ist die Beantragung des Urlaubs kurzfristig möglich? Ich konnte nichts so etwaigen Fristen finden. Da morgen RAN Basketball USA vs DE läuft habe ich überhaupt mal in meinen Vertrag geschaut und den "Urlaubs-Paragrafen" entdeckt (ich weiß man sollte da vorher schonmal reinschauen, hatte aber früher schonmal dort gearbeitet.. Wieder was gelernt, alles lesen). Nun möchte ich natürlich möglichst morgen direkt den Urlaub beantragen, ob zunächst ein Tag oder die ganze Woche ist mir Wurst. Da ich Spätschicht ab 14 Uhr habe ist es auch nicht 5 minuten vor Schichtbeginn sondern ich würde direkt morgen früh gegen 6 anrufen.

Glaubt ihr das ist noch möglich? Im Vertrag steht nichts zu Fristen oder wie der Urlaubsanspruch geltend wird. Aber jetzt da ich das weiß wäre ich ja schön blöd wenn ich diesen Urlaub nicht noch nutzen würde in den letzten Wochen.

Schönen (Rest-)Sonntag euch noch, MfG Torty

Urlaub, Arbeitsrecht, Vertrag, Kurzfristige Beschäftigung

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