Zahnarztrechnung höher als vereinbart?

Hatte einen Eingriff bei dem man mir Zahnfleisch verschoben hat. Ich hatte mich davor mit dem Zahnarzt auf einen Betrag von ca. 350 € geeinigt, habe aber keinen Kostenvoranschlag oder Sonstiges unterschrieben. (Hätte ich das mal bloß...aber ich war zufrieden mit meinem Zahnarzt und dachte ich könnte ihm vertrauen..war auch das erste Mal, dass ich nen Eingriff in der preislichen Ebene hatte). Habe dann erst so ca. 8 Monate später die Rechnung bekommen bei der dann von 600 € die Rede war und nur einem Monat Zahlungszeit. Habe natürlich gleich einen Termin ausgemacht um das zu klären und er meinte achselzuckend dass er sich schon zusammen mit seiner Zahnarzthelferin bei Rechungserstellung den Kopf zerbrochen habe, wie er mir das beibringen sollte (??)....aber einfach mal die Rechnung schicken und nichts sagen?? Er meinte dann, dass er nen Hunni abzwacken würde und ich das in so vielen Raten wie ich möchte abzahlen dürfte (Das mit dem 1 Monat Zahlungsszeit steht wohl generell auf allen Rechnungen so).... Ich komm mir irgendwie immer noch vor wie geohrfeigt. Habe leider auch keine Rechtschutzversicherung. Bis jetzt nur 1x Rate von 125 € gezahlt und das ganze hat sich letztes Jahr zugetragen. Musste auch für die Beerdigung meiner Eltern aufkommen und habe das irgendwie die letzten Monate total verdrängt. Wollte nun eben die 2. Rate in Auftrag geben, aber irgendwie weigert sich alles in mir =( Würde gerne eure Meinungen dazu hören.

Recht, zahnarztrechnung, Zahnarztbehandlung
Bundeswehr ( Auto und LKW Lizenz Fahrerlaubnis )?

Grüße,

ich selber habe meine Fahrerlaubnis Klasse B mir damals vor 7 Jahren selber bezahlt und LKW (C1,C1E,C,CE) übers Amt gesponsert bekommen.

Jetzt haben mir Kumpels,Bekannte, Schulfreunde und Nachbar gesagt.

Viele von denen waren beim Bund.

Das alle Fahrerlaubnisen außer Motorrad über die Bundeswehr finanziert werden.

Habe noch nie gehört, dass die Bundeswehr auch Klasse B Fahrerlaubnisen sponsert.

Bei den LKW Fahrerlaubnis Klassen ist das ja verständlich. Diese bekommt ja jeder der bei der Bundeswehr gedient hat.

Weil mir manche Leute gesagt haben, dass über die Bundeswehr PKW und LKW Fahrerlaubnis manche Leute erwerben konnten.

Und stimmt es, dass die Bundeswehr "Führerscheine" die man ja auf "zivil" umschreiben lassen kann/darf.

Das diese Fahrerlaubnisklassen NICHT bei der Führerscheinstelle "hinterlegt" sind.

Also wenn man mal sein Portmonee mit Führerschein drinne verliert.

Dann wären auch die Fahrerlaubnisklassen "futsch". Da die Führerscheinstelle über Bundeswehr Fahrerlaubnisen die man im normalen zivilen Führerschein umschreiben lassen hat keinen Nachweis mehr hat.

Was sagt Ihr dazu?

Frage einfach aus Neugier :)

Arbeit, Job, Bundeswehr, Recht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheinprüfung, LKW, Männer und Frauen, Meinung, Mobilität, Straßenverkehr, Führerscheinstelle, LKW-Führerschein, Bundeswehr-Karriere, Bundeswehr-Ausbildung, Armeedienst, Auto und Motorrad, LKWs
eBay Käufer sagt Ware ist kaputt, was tun?

Hallo!

Ich habe einen Computer (relativ guter Zustand) versteigert
Vor dem Versand habe ich mich gefilmt, und zwar wie ich jedes Bauteil auf Funktio überprüft habe und auch das Gehäuse gefilmt. Das ganze dann versteigert, in ein DHL-Paket, und los gehts.

Pfeifferdeckel. Dem eBay Käufer waren die Versandkosten von 17,00 € (so ein Computer wiegt nun mal seine 15 Kilo; und da bleibt nur das teure DHL Paket. Der Kunde war schon da recht ruppig (Zitat: "Des muss doch billiger sa, du kannst doch koan Zwacken fürs Verschicker nemer, Krifix numoi, verschick mit Hermes!)
Gut, dann habe ich mal Hermes berechnet. Gerade so noch (119 cm) im Rahmen der 120 cm (Summe Längste und Kürzeste Seite). Also, dem Käufer ein Angebot für 11 € (Versand) unterbreitet. Hat er dann angenommen, hat aber nochmal gemurrt, dass sei ganz schön teuer. Das Paket kostet nun mal seine 10,95 €; und ich hab nur deswegen nichts draufgeschlagen, weil ich noch eine Schachtel zum Versenden hatte und der Hermes Shop auf meiner Einkaufsstrecke liegt.

Das war vor 2,5 Wochen. Hermes hat am 13.05 zugestellt (Abgesendet am 11)

Am 18.05 kontaktiert er mich, wieder recht ruppig, der Computer würde nicht funktionieren, außerdem sei gar keine Festplatte dabei (stand aber so in der Beschreibung) und er hätte gerne Ersatz.
1. Bin ich Privatverkäufer und habe die Gewährleistung ausgeschlossen
2. FUnktionierte der COmputer kurz vor Versand (Videobeweis ist da)
3. Finde ich es unverschämt so unhöflich nach Ersatz zu fragen

Naja, bei der Mail (hab ihm meine Mail gegeben für Fragen, da ich mein ebay Postfach nicht so oft lese) war ein Foto dabei. Ich habe es einem technisch versierten Nachbarn gezeigt und der meinte, er könnte mehr sagen, wenn er den PC sich aus der Nähe ansehen kann. Was mir gleich aufgefallen ist, ist dass dieser CPU Lüfter ausgetauscht wurde

Gut, dem Käufer habe ich (vorerst auf eigene Kosten) das Gerät zu mir schicken lassen , mein Nachbar hat sich den PC mal angesehen. Er hat festgestellt, dass durch unsachgemäße Arbeiten beim CPU Lüfter Tausch das Mainboard beschädigt wurde. Reparatur lohnt sich nicht, Kosten für neues: 100 €.
Hab es dem Käufer gesagt und die Videos gesendet. Der ist draufhin richtig sauer geworden und hat mir mit Anwalt gedroht (Mei Vater is Anwalt schrieb er) wenn ich nicht das Mainboard austauschen würde.
Ich hab nichts falsch gemacht, also lehnte ich ab und hab ihm geschrieben, dass er nochmal 11 €überweisen soll, wenn ich ihm das Ding zurücksenden soll.

5 Minuten später war eine rote Bewertung und eine Böse Mail im Postfach. Er hat mich als "ogsoachte Brunzkachel" beleidigt. Er fordert die 16,49 € für den Hinversand zurück und will, dass ich ihm den PC kostenlos schicke. Ich lehnte ab und wollte ihm auch ne rote geben (ging irgendwie nicht, hab aber ihm trotzdem schlecht bewertet, als postiv mit negativem Text) Jetzt droht er mir wieder mit Anwalt wegen schlechter Bewertung.

Was soll ich tun? Ich kann doch nichts dafür wenn er beim Lüftertausch was zerstört

Recht, eBay
Muss ich einen Schulausflug, wo ich krank war bezahlen?

Hallo,

Im Oktober haben wir einen Schulausflug gemacht. Ich war nur an dem Tag krank.

Der Ausflug hat 10€ gekostet und nun wird das Geld dafür eingesammelt.

Die Lehrerin meinte, ich muss das auch bezahlen, da ein Platz im Bus "reserviert" war(nicht speziell für mich, aber wir hatten einen kompletten Reisebus). Ich hab gesagt, ich will dafür nicht aufkommen, weil ich ja nichts dafür kann. Sie meinte, die Kosten für den Ort könnten zurück erstattet werden, aber Buskosten müsste ich zahlen. Damit war ich einverstanden und fragte, wie hoch die Buskosten sind. Sie sagte 10€ ??

Ich hab darauf nichts mehr gesagt, weil ich fast ausgerastet wäre. Aber sie will mich doch verarschen, dass die Kosten vom Ausflug erstattet werden können, aber der ganze Betrag 10€ kostet.

Im Bus haben 50 Leute oder mehr Platz. Insgesamt(hin und zurück) waren es 1½h Fahrt. Das wären ja ingesamt 500€! (Unsere Schule benutzt allgemein auch Reisebusse für Schulkinder und da können sie bzw der Staat auch nicht täglich für manche Linien, die diesselbe Fahrtlänge haben, 500€ zahlen)

Ich weis nur nicht, ob ich jetzt im Recht liege und mich beschweren kann bzw mich weigern darf 10€ zu zahlen oder ob ich keine Wahl habe.

Bevor jetzt Leute schreiben "heul doch nicht rum wegen 10€". Ich wohne in keiner wohlhabenden Familie, die einfach 10€ aus dem Fenster schmeißen können

Schule, Geld, Recht
Abwerben von Musikschülern nach Probestunde?

Ich arbeite seit kurzem freiberuflich als Musiklehrer bei einer Musikschule.

Aus verschiedenen Gründen hat ein neuer Schüler mich gefragt, ob ich außerhalb der Musikschule bei ihm unterrichten würde. (Es fand bereits eine erste kostenlose Probestunde statt. Das bietet die Musikschule jedem Schüler an.)

Mein Honorar-Vertrag besagt, dass ich für die erste Probestunde (die für den Schüler kostenlos ist) regulär bezahlt werde. Die Schule würde also für diese stattgefundene Probestunde finanziellen Verlust machen. Außerdem steht im Vertrag, dass ich keine "Schüler DER MUSIKSCHULE" abwerben darf. Alle anderen Schüler darf ich laut Vertrag nebenbei privat unterrichten und abrechnen.

Nun stellt sich für mich erstmal die Frage: Zählt der Schüler schon als "Schüler der Musikschule", auch wenn er bisher keinen Vertrag unterschrieben hat?
(Ich hatte dem Schüler bereits einen Vertrag zum Ausfüllen nach der ersten Probestunde mitgegeben. Falls dieser später sich also doch nochmal an der Schule anmelden würde und herauskommt, dass ich ihn privat unterrichtet hatte, könnte mir ja theoretisch eine Strafzahlung seitens der Musikschule drohen. Oder?! - Zumindest steht das so im Vertrag...)

Ansonsten gehe ich davon aus, dass zwischen Schüler und Musikschule bisher noch kein Vertrag besteht.

Meine Frage ist: Gilt dies in meinem Fall nun als Abwerben von Schülern?

Und wie soll ich jetzt mit der bereits stattgefundenen Probestunde umgehen, was die Abrechnung betrifft?

Danke schonmal fürs Beantworten!

Schule, Recht, Musikschule, Musikunterricht, Ausbildung und Studium

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