Wann muss man Fußgänger beim Abbiegen durchlassen?
Man muss ja, wenn man abbiegt, den Schulterblick machen und Radfahrer oder Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, durchlassen. Wenn man jetzt z.B. rechts abbiegt und sieht, dass noch etwas weiter weg ein Fußgänger läuft, würdet ihr dann warten und schauen, ob die Person evtl die Straße überqueren will, oder darf man in dem Fall noch vorher abbiegen, wenn die Person dabei nicht behindert wird? Wie soll man sich da am besten in der Fahrprüfung verhalten?
8 Antworten
Das kommt darauf an, wie weit weg 'etwas weiter weg' ist.
'Nicht warten müssen' kann bedeuten, dass er 1cm hinter deinem Auto die Strasse überqueren kann. Das wäre zu knapp.
Im Zweifel anhalten.
Da sagt die StVO unter § 9 Abs. 3 S. 3 sinngemäß, dass Fußgänger, die die Straße überqueren, Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen haben. Der Abbiegende muss nach auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und, wenn es nötig ist, warten. Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegenden Verkehr.
Das heißt also, du darfst als AutofahrerIn auch den Fußgänger nicht behindern also zB. kurz vorher um die Kurve brausen und ihn dadurch in seinem Gang zum stoppen oder verlangsamen nötigen. Ich denke wenn der Fußgänger ca. 4-5 m vor dem Bordstein ist sollte man deutlich anhalten, Blickkontakt aufnehmen und ihn dann ruhig überlassen.
Naja es ist ganz einfach. Der Fußgänger oder Radfahrer will geradeaus und Du kreuzt seinen Weg, da Du abbiegen willst.
Daher hätten die Vorfahrt, nur dass es beim Fußgänger halt Vorrang heißt.
Wenn sie weit genug weg sind, darfst Du fahren. Wenn sie wegen Dir aber stehen bleiben müssten, hättest Du ihnen den Vorrang genommen.
Wenn die Person noch weit genug entfernt ist das man sie definitiv nicht behindert oder gefährdet kann man abbiegen. Du musst nicht erst stehen bleiben und warten bis der dich eingeholt hat. Sonst würde man den nachfolgenden Verkehr ja auch behindern.
besonders bei Fahrrad Fahrern muss man aber aufpassen da manche doch schneller unterwegs sind als man erst meint.
Also wenn der Fußgänger noch einige Meter von der Überquerung weg ist, fahre durch, wenn du beim Abbiegen nun auf den Fußgänger wartest, kann dir das als Behinderung des Verkehrs angekreidet werden.
Ich meine, wenn jemand so weit weg ist, dass derjenige, wenn er die Straße überqueren wollen würde, nicht durch mich behindert wird, also nicht wegen mir warten müsste