Nach Studienende: ALG 2 ab wann möglich. Exakt ab Tag der Exmatrikulation?

4 Antworten

darf man dann exakt am 28. 5. schon einen Antrag auf ALG 2 stellen und wäre man dann für den ganzen Monat Mai berechtigt?

Darfst du. Du bist aber erst ab Antragsstellung berechtigt, also ab dem 28.05, nicht ab dem 01.05.

Wäre es sinnvoller dann ab 1.6. Antrag zu stellen oder darf ich auch ab 28.5 stellen?

Nein, das würde dich nur das Geld für 3 Tage kosten, sonst nichts.

Kann Antrag dann abgelehhnt werden, wenn ich ihn zu früh stelle?

In deinem Fall nicht. Üblich ist, dass man sich 3 Monate bevor man arbeitslos meldet sofern die Arbeitslosigkeit absehbar ist. Zum Ende des Studiums ist das üblicherweise der Fall.


June28584 
Beitragsersteller
 30.05.2020, 15:27

Bist du sicher, denn andere Antworten sagen das Gegenteil?

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Aswan  30.05.2020, 16:35
@June28584

Nein ich bin nicht sicher. Das ist das, was ich damals beim Job Center gesagt bekommen habe, aber es ist schon eine weile her dass ich Leistungsbezieher war. Von daher kann es sich durchaus geändert haben.

Leistungen bekommst du aber in jedem Fall nur in dem Ausmaß, in den du auch als Bedürftig eingestuft wurdest. Du musstest ja im Mai auch von irgendwas leben. Wenn du da einkommen hattest, dann sehe ich da keine große Bedürftigkeit die du nachweisen könntest.

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Ob der 28.05. mitzählen würde oder nicht ist völlig unerheblich.

Ein Antrag auf ALG II wirkt nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II grundsätzlich auf den ersten Tag in dem Monat zurück, in dem der Antrag gestellt wurde - dementsprechend werden aber auch die Einnahmen des gesamten Monats berücksichtigt.

Das bedeutet, dass ein ALG II-Antrag auch am letzten Tag des Monats bis 24.00 Uhr noch für den gesamten Monat gestellt werden kann.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Jobcenter am Tag des Antragseinganges die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte oder – etwa, weil der letzte Tag des Monats auf ein Wochenende oder Feiertag fällt

Entscheidend ist, dass der Antrag in dem betreffenden Monat in den sog. „Macht- und Willensbereich“ des Jobcenters gelangt. Für den rechtzeitigen Zugang trägt im Regelfall der Antragsteller die Beweislast.

Der Antrag ist an keine Form gebunden - Du kannst noch bis 31.05. um 24h einen entsprechenden formlosen Antrag auf ALG-II stellen, indem Du den Antrag beim Jobcenter in den Briefkasten einwirfst (ggf. mit Zeugen) oder per Fax schickst - er kann auch per E-Mail gestellt werden.


June28584 
Beitragsersteller
 30.05.2020, 15:24

Welcher Kontostand zählt, falls ich den Antrag noch bis heute abgeben würde? Der Kontostand vom 30.4. oder vom 31.5.? Meine Eltern hatten mir für Prüfung/ Uni / Miete diesen Monat 800 Euro überwiesen unter der Bedingung, dass ich alles zurückzahlen muss an meine Eltern, falls ich für Mai ALG 2 bekommen würde - wie würde das miteinberechnet?

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sassenach4u  30.05.2020, 16:36
@June28584

Den Zufluss des Geldes deiner Eltern musst du im Antrag angeben. Damit wirst du für Mai wohl nichts bekommen.

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DerSchopenhauer  31.05.2020, 11:55
@June28584

Es sollte ein Darlehensvertrag mit konkreter Rückzahlungsverpflichtung gemacht werden - Darlehen (auch privater Art) werden auf das ALG-II nicht angerechnet.

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Den Antrag kannst du natürlich schon am Tag der Exmatrikulation stellen, dann kommt es aber darauf an ob du für diesen Monat noch Bafög - erhalten hast oder dem Grunde nach Anspruch darauf hattest bzw.anderes Einkommen erzielt hast.

Denn der Antrag auf ALG - 2 wirkt auf den 1.des Antragsmonats zurück und wenn du da Einkommen erzielt hast, dann wird das dementsprechend auf evtl.zustehende Leistungen angerechnet.

Es kann dadurch also passieren das der Antrag dann erst ab dem Folgemonat bewilligt wird, natürlich vorausgesetzt das die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.


June28584 
Beitragsersteller
 30.05.2020, 15:26

Ich habe kein Bafög erhalten. Das einzige Zubrot was ich bekam waren ausnahmsweise in diesem Monat von meinen Eltern für Prüfung/ Uni / Miete 800 Euro unter der Bedingung, dass ich alles zurückzahlen muss an meine Eltern, falls ich für Mai ALG 2 bekommen würde. Wie würde das miteinberechnet?

Welcher Kontostand zählt, falls ich den Antrag noch bis heute abgeben würde?

Der Kontostand vom 30.4. oder vom 31.5.?

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isomatte  31.05.2020, 06:43
@June28584

Von was hast du denn dann die ganze Zeit deinen Bedarf bestritten, wenn es diese Zahlung von den Eltern nur einmalig gab ?

Wenn der ALG - 2 Antrag im Mai gestellt wird und beim Jobcenter eingeht, dann interessiert es nicht was du im April aufs Konto bekommen hast, denn das gilt als Vermögen und nicht als Einkommen.

Einkommen ist es nur dann, wenn es dir im Monat der Antragstellung zufließt, also auf deinem Konto eingeht, dass ganze nennt man auch Zuflussprinzip.

Was du an Vermögen haben darfst kannst du dir aus dem Internet suchen, dazu gibst du dann einfach einmal ALG - 2 Schonvermögen ein.

Wenn du also im Mai diese 800 € von deinen Eltern aufs Konto bekommen hast, dann würde das normalerweise anrechenbares Einkommen sein, es sei denn du kannst dem Jobcenter einen schriftlichen Vertrag über ein privates zinsloses Darlehen vorweisen, dazu findest du auch Musterschreiben im Internet.

Aber dann stellt sich doch die Frage warum du kein Bafög - erhalten hast, denn wenn du noch keine Erstausbildung oder Studium hast, dann wären ja im Regelfall dann die Eltern für deinen Unterhalt zuständig.

Wenn also kein Anspruch auf Bafög - bestand und noch kein Abschluss vorliegt, dann sollte es ja nur kein Bafög - gegeben haben, weil deine Eltern zu viel Einkommen haben und Unterhalt zahlen müssten, dann würde das mit dem Vertrag über das Darlehen normalerweise keinen Sinn machen, wenn sie eh zum Unterhalt verpflichtet wären.

Dann würden diese 800 € und ggf.noch Kindergeld usw.fast vollständig als Einkommen auf deinen ALG - 2 Bedarf angerechnet.

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(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. SGB II § 7 Leistungsberechtigte

Auszubildender ist man bis Ausbildungs-Ende, "keinen Anspruch auf Leistungen" hat man also bis Ausbildungs-Ende.

Für die Tage in der Ausbildung entsteht also kein "Anspruch auf Leistungen"! Genauso wie etwa für Tage der Ortsabwesenheit "ohne Zustimmung des zuständigen Trägers", wie es in Absatz 4a ebenda heißt.

Und für die restlichen Tage des Monats wie für die Tage der folgenden Monate greift SGB II § 37 Antragserfordernis Absatz 2:

(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.

Stellt man den Antrag im Mai, werden die Tage nach dem Ausbildungs-Ende berücksichtigt beim Bedarf an ALG II für Mai. Sicherheitshalber kombiniert man hier bis Pfingstsonntag vor 24 Uhr Fax, E-Mail und den Hausbriefkasten des Jobcenters ;-).

Dann wird üblicherweise geprüft, welches Einkommen im Bedarfsmonat zugeflossen ist und welches Vermögen nach dem Ausbildungs-Ende im Besitz des Antragstellers war - und welches Vermögen zuvor möglicherweise absichtlich verschoben wurde im Sinne von SGB II Unterabschnitt 5 und § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten, um (mehr) ALG II zu erhalten.

Für das Vermögen wird diese Prüfung eine Weile noch ersetzt durch eine Erklärung des Antragsstellers - geprüft wird später rückwirkend, nach Ende der Corna-Krise.

Ein Darlehen zählt in der Regel als § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen, außer, wenn man einen Tilgungsvertrag hat, der einen umgehenden Tilgungsbeginn vorsieht, und diesen auch einhält und mit der Tilgung sofort beginnt - andere Darlehensformen gelten meist als verkappte Geschenke.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter