Hallo Community,

ein guter Freund hat vor kurzem seine Bachelorarbeit geschrieben. Er hatte das ganze per Fernstudium gemacht (Von Uni Salzburg zu TU München). Er hat bis jetzt alles bestanden, die Bachelorarbeit wurde mit 2.0 bewertet und die Präsentation in Salzburg lief auch gut (diese war unbenotet). Der letzte Termin den er gehabt hätte war heute Morgen, als Prüfungsvorstellung an der TUM. Diesen hat er allerdings verpasst, da er im Moment relativ viel anderes um die Ohren hat (Umzug da sein Vermieter ihn rausgeworfen hat, Mutter lässt ihn nicht mehr einziehen) und deshalb dachte der Termin wäre morgen.

Er hat auf mein drängen hin nun einen Professor angerufen, der ihm sagte, dass es garantiert keinen Ersatztermin für ihn geben würde, und dass er sich damit seinen Bachelor abschminken könne.

Hier meine Frage: Gibt es dafür rechtliche Grundlagen? Ist es nicht so, dass einem bei jeder Prüfung ein Zweitversuch zusteht? Oder ist das von der Universität abhängig? Danke schonmal an alle (hilfreichen) antworten.