Bachelor Termin verpasst, gibt es dafür Regelungen?
Hallo Community,
ein guter Freund hat vor kurzem seine Bachelorarbeit geschrieben. Er hatte das ganze per Fernstudium gemacht (Von Uni Salzburg zu TU München). Er hat bis jetzt alles bestanden, die Bachelorarbeit wurde mit 2.0 bewertet und die Präsentation in Salzburg lief auch gut (diese war unbenotet). Der letzte Termin den er gehabt hätte war heute Morgen, als Prüfungsvorstellung an der TUM. Diesen hat er allerdings verpasst, da er im Moment relativ viel anderes um die Ohren hat (Umzug da sein Vermieter ihn rausgeworfen hat, Mutter lässt ihn nicht mehr einziehen) und deshalb dachte der Termin wäre morgen.
Er hat auf mein drängen hin nun einen Professor angerufen, der ihm sagte, dass es garantiert keinen Ersatztermin für ihn geben würde, und dass er sich damit seinen Bachelor abschminken könne.
Hier meine Frage: Gibt es dafür rechtliche Grundlagen? Ist es nicht so, dass einem bei jeder Prüfung ein Zweitversuch zusteht? Oder ist das von der Universität abhängig? Danke schonmal an alle (hilfreichen) antworten.
3 Antworten
Vlt. könnte er heute noch zum Arzt gehen und sich ein Attest holen. Dann ist er nicht auf das wohlwollen der Dozenten angewiesen. Ansonsten gibt es sicher Möglichkeiten die Prüfung zu wiederholen. Es gibt doch sicher eine Prüfungsordnung?! Mindestens 2 Versuche gibt es eigentlich fast überall. Ich würde mal die Uni-Verwaltung anrufen, wie man in diesem Fall am besten vorgeht.
Er sollte sich entschuldigen und seine Umstände darlegen, dass er es nicht einfach so verpasst hat.
Der Prof. ist sauer, weil er die Zeit der Anwesenden damit verschwendet hat.
Wie gesagt, entschuldigt und Umstände dargelegt hat er schon, das einzige was der Prof noch gesagt hat ist, dass dafür wohl das Prüfungsamt zuständig sei, nicht er.
Trotzdem ist noch die Frage offen, ob er rein rechtlich einen Zweitversuch haben dürfte
Unbedingt beim zuständigen Prüfungsamt anfragen, ob dieser Prüfungsteil separat wiederholt werden kann.
Eine Wiederholung ist im Grunde zwar möglich, dann müsste aber auch eine komplett neue Bachelorarbeit geschrieben werden. Die Prüfung besteht in dem Fall ja aus der Arbeit und den Verteidigungen, so dass die Wiederholung auch üblicherweise nur für das Gesamtpaket möglich ist.
Beste Grüße!