Abwerben von Musikschülern nach Probestunde?

Ich arbeite seit kurzem freiberuflich als Musiklehrer bei einer Musikschule.

Aus verschiedenen Gründen hat ein neuer Schüler mich gefragt, ob ich außerhalb der Musikschule bei ihm unterrichten würde. (Es fand bereits eine erste kostenlose Probestunde statt. Das bietet die Musikschule jedem Schüler an.)

Mein Honorar-Vertrag besagt, dass ich für die erste Probestunde (die für den Schüler kostenlos ist) regulär bezahlt werde. Die Schule würde also für diese stattgefundene Probestunde finanziellen Verlust machen. Außerdem steht im Vertrag, dass ich keine "Schüler DER MUSIKSCHULE" abwerben darf. Alle anderen Schüler darf ich laut Vertrag nebenbei privat unterrichten und abrechnen.

Nun stellt sich für mich erstmal die Frage: Zählt der Schüler schon als "Schüler der Musikschule", auch wenn er bisher keinen Vertrag unterschrieben hat?
(Ich hatte dem Schüler bereits einen Vertrag zum Ausfüllen nach der ersten Probestunde mitgegeben. Falls dieser später sich also doch nochmal an der Schule anmelden würde und herauskommt, dass ich ihn privat unterrichtet hatte, könnte mir ja theoretisch eine Strafzahlung seitens der Musikschule drohen. Oder?! - Zumindest steht das so im Vertrag...)

Ansonsten gehe ich davon aus, dass zwischen Schüler und Musikschule bisher noch kein Vertrag besteht.

Meine Frage ist: Gilt dies in meinem Fall nun als Abwerben von Schülern?

Und wie soll ich jetzt mit der bereits stattgefundenen Probestunde umgehen, was die Abrechnung betrifft?

Danke schonmal fürs Beantworten!

Schule, Recht, Musikschule, Musikunterricht, Ausbildung und Studium
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