Wohnungsgeberbestätigung als Untermieter?
Ich ziehe zwecks Studium zu meiner Schwester in die Wohnung und muss mich nun ummelden. Sie ist berechtigt dazu Untermieter einziehen zu lassen. Man benötigt zum Ummelden eine Wohnungsgeberbestätigung. Reicht es wenn diese in dem Fall von meiner Schwester ausgestellt wird da sie mich untervermietet oder muss das wirklich der reguläre Vermieter der Wohnung ausstellen?
4 Antworten
Hallo Steelineer, das siehst du schon ganz richtig so. Deine Schwester ist für dich die Vermieterin und muss dir deshalb die Mietbescheinigung ausstellen.
Nein. Das macht dein Vermieter. Also in dem Fall deine Schwester. Ihr müsst aber auch einen entsprechend korrekten Untermietvertrag haben. Also nicht nur per Handabschlag oder kurzer Formulierung.
Genau. Ist heutzutage der sicherste Vertragsabschluss überhaupt.
in dem Falle wäre es die Schwester die den Wohnraum stellt: als Vermieter
die Schwester sollte eine Erlaubnis haben um untervermieten zu können., ihr bildet eine WG
In der Regel ist das der, mit dem man einen Mietvertrag schließt, der einen dort wohnen lässt.
Doch, selbst per Handschlag reicht vollkommen.