Mietübernahme bei Inhaftierung durch das Sozialamt-rückwirkend?
Liebe Community,
ich wende mich an euch, da ich stundenlang in der Hotline von Jobcenter/Sozialamt niemanden erreiche. Ein Angehöriger meiner Freundin sitzt in U-Haft, er hat eine eigene Wohnung. Nun wurde uns gesagt, dass das Sozialamt die Miete für die ersten 6 Monate übernehmen werde. Da wir nun einen Untermieter gefunden haben, geht es um 3 Monatsmieten - dies jedoch rückwirkend.
Übernimmt das Sozialamt dies auch rückwirkend noch? An wen kann ich mich genau wenden? Und gibt es hier Angehörige von Häftlingen, die eine Stelle wissen, die man bei genau solchen Fragen (Organisatorische Belange von Häftlingen wie Krankenversicherung, Wohnung, ...) anrufen kann? Die Sozialarbeiter im Gefängnis sind leider nicht greifbar....Vielen lieben Dank !!
4 Antworten
Das Sozialamt übernimmt die Miete ab Kenntnis des Problems.
Wenn die 3 Monate schon vorbei sind, ist das jetzt zu spät
§ 18 SGB XII
(1) Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.
Normalerweise kenn ich das ab er auch so, dass der Sozialdienst mit dem Häftling relativ zeitnah einen kurzen Antrag an das Sozialamt schickt, so dass das Sozialamt schon mal Bescheid weiß
Die sind absolut unfähig dort im Gefängnis mit Anträgen und Co...Danke dir!
Selbst wenn es diese Möglichkeit tatsächlich gibt, würde es rückwirkend nichts mehr geben und schon gar nicht wenn tatsächlich gar kein Bedarf bestand, denn die Miete wurde ja für diese 3 Monate gezahlt, von wem ist dem Sozialamt egal.
Eine rückwirkende Zahlung käme max.ab dem 1.des Antragsmonats in Betracht, da der Antrag im Monat der Antragstellung auf den 1.des Monats zurückgreift.
Übernimmt das Sozialamt dies auch rückwirkend noch?
Wieso sollte es? Wenn die Miete - von wem auch immer - bezahlt wurde, wieso sollte das Sozialamt einspringen? Es gab offenbar jemand der das Geld dafür übrig hatte, sonst wäre die Miete doch nicht bezahlt worden.
Dieser Jenige oder wenn es mehrere waren, diese Personen, sollten sich die Überweisungsbelege oder Quittungen gut aufbewahren und nach den 2 Jahren vom Häftling wieder einfordern und zwar zzgl. Zinsen. Nach 2 Jahren wäre die Forderung noch nicht verjährt und man könnte sie, wenn nötig noch gerichtlich titulieren lassen, sodass sie danach noch 30 Jahre fortbesteht. In diesern 30 Jahren wird ein Dealer doch mal in der Lage sein, seine Schulden zu bezahlen.
Ansonsten ist es doch völlig überflüssig, dass man für jemand, der 2 Jahre lang eine gut geschützte Wohnung hat, eine weitere Wohnung "aufbewahrt" und sie so Leuten vorenthält, die auch dringend eine Wohnung benötigen. Wieso also sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen?
Das Sozialamt wird kaum zuständig sein u das JC übernimmt keine Miete Rückwirkend.
Das Sozialamt ist nur für Rentner, Kranke u Behinderte.
Der Vermieter wird ihm doch längst gekündigt haben?.
Von was lebte er vor dem Knast?
Und ja - es ist nicht gut, dass man Dealer so pampert:-( Ich helfe nur aus Liebe zu meiner Freundin und deren Familie
Nur weil jemand hinter Schwedischen Gardinen ist, muss er nicht per se ein schlechter Mensch sein
Es gibt auch ein Leben danach u da helfen Bewährungshelfer, Sozialarbeiter
Da hast du recht. Dafür sind aber Einsicht und Reflexion nötig...Beides leider nicht vorhanden...
Es ist wohl angeblich so (komische Verwendung von Steuergeldern), dass das Sozialamt es tut. Wurde uns vom Gefängnis dann doch mal so mitgeteilt. Der Vermieter weiss nichts. Frag mich nicht ob das moralisch gut ist oder nicht. Es ist die Entscheidung der Familie, zu der er gehört. Wir haben nur die letzten Monate seine Wohnung wieder "wohnbar" gemacht... Wir wohnen in München und er würde nie wieder eine Wohnung finden wenn er diese verliert. Er ist vermutlich 2 Jahre in Haft. Also versuchen wir- bzw. die Familie meiner Freundin, die ich unterstütze - , sie zu halten. Er hatte vor dem Knast nen Job.
Dann ist die Miete ja noch bissi weiter gelaufen?
Auch bezüglich des Untermieters, ist die Zustimmung des Vermieters nötig!
Er muss es nicht zu lassen.
Ja die Miete wurde von seiner Familie bisher bezahlt, die nun komplett blank sind. Und ja- ich weiß...Untermietung muss eigentlich angemeldet werden.
Joa wenn die Familie die Miete zahlte, ist das Sozialamt raus.....
das Sozialamt übernimmt tatsächlich für Untersuchungshäftlinge oder bei kurzen Haftstrafen die Miete, da man verhindern will, dass die Leute nachher obdachlos sind (und dann weit höhere Kosten auf den Steuerzahler zukommen. )
Im Knast zahlt das Jobcenter nichts, da ist für alle Leute das Sozialamt zuständig
Okay weisst du das ganz sicher?Und woher? Danke!