Hi, ich habe eine dringende Frage und google hat bislang nicht viel ergeben.

Person A und Person B haben ein gemeinsames Kind. Sie trennen sich und vereinbaren ein Wechselmodell. Person A bekommt ALG II, Person B bekommt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Person A bildet mit dem Kind in der neuen Wohnung theoretisch eine Bedarfsgemeinschaft. So auch bei Person B. Aber wenn das Kind wöchentlich zwischen A und B wechselt, bekommt dann jeder die Hälfte des Regelsatzes des Kindes zur Versorgung?

Danke für eure Tipps.