Darf ich ein E9-Gehalt beziehen, wenn ich mein Bachelor-Zeugnis noch nicht habe?

Ich trete am 1.8. eine Teilzeit-Stelle im öffentlichen Dienst an, für die ich nach Tarifvertrag in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert wurde. Bei der Bewerbung habe ich angegeben, dass ich mein Bachelorstudium dann abgeschlossen haben werde und im Personalbogen, den ich vor ein paar Wochen schon ausfüllen musste, bei Abschluss "Bachelor" angekreuzt mit dem Vermerkt, dass das Zeugnis noch aussteht. Nun habe ich folgendes Problem: Wegen Corona hat sich zunächst die Abgabe der Bachelor-Arbeit verzögert, anschließend auch die Korrekturzeit, da die Arbeit bei der Professorin untergegangen ist und ich das Ergebnis statt nach 4-6 Wochen erst nach 11 Wochen bekommen habe. Die offizielle Schreiben mit der Note der Bachelorarbeit habe ich nun diese Woche bekommen. Wegen der Urlaubszeit/Semesterferien kann es nun allerdings noch dauern, bis die letzten Formblätter ausgestellt sind und ich das Zeugnis vom Prüfungsamt erhalten habe. Im Prinzip bin ich aber fertig mit dem Bachelor und weiß nun ja auch, dass ich final bestanden habe (ein Kolloquium gibt es bei uns nicht). Von meinem Arbeitgeber hat bisher niemand nach dem Zeugnis gefragt. Ich weiß aber nicht, ob ich jetzt überhaupt schon das E9-Gehalt beziehen darf und ob ich das im Personalamt vorher melden muss.

Arbeit, Beruf, Schule, Gehalt, Recht, Bachelor, Öffentlicher Dienst, Tarifvertrag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wege aus einer "Abofalle"?

Hallo, liebe Communtity,

Ich habe ein ziemliches Problem. Ich kann mich nicht daran erinnern, aber ich habe im Internet wahrscheinlich nach einem Thalia-Einkauf o.Ä. anscheinend so ein Probeabo bei heise medien für das Magazin "Technical Review" abgeschlossen. Es muss aber so etwas gewesen sein, wo eigentlich angegeben war, dass es gratis ist.

Wie gesagt, kann ich mich kein bisschen dran erinnern, aber seit Mai kommen bei mir immer Ausgaben des Magazins an. Ich war extra dumm und habe mich da nicht damit befasst, woher die eigentlich kommen; ich dachte, vielleicht hat mir ein geheimer Gönner ein Abo spendiert oder so (Ja - ich sagte schon "extra dumm"). Naja letztens bekomm ich nen Brief mir ner fetten Rechnung von 124€. Da hab ich dann recherchiert.

Mails von heise Medien kommen an meiner zweiten E-Mail-Adresse an, in deren Postfach ich nie schaue, deshalb hatte ich die erste Zahlungsaufforderung auch nicht gelesen. Naja jedenfalls habe ich aber nie eine Mail erhalten, in der irgendwelche Vertragsbestimmungen o.Ä. stehen. Sprich, ich konnte nie wissen, dass dieses kostenlose Probeabo irgendwann Geld kosten würde.

Ich habe mich schon etwas zu solchen Abofallen belesen und bin auch nicht der einzige, der bei heise medien drauf reingefallen ist. Meine Frage ist jetzt: Gibt es irgendeine Möglichkeit, da rauszukommen, ohne zahlen zu müssen, weil ich durch nen miesen Trick reingelegt wurde? Wie gesagt liegt das schon über zwei Monate zurück, dass ich die erste Zeitung bekommen habe. Somit habe ich evtl schon die Widerrufsfrist verpasst, oder? Wie gesagt, ist aber gar nicht zurückzuverfolgen wo ich dieses Abo überhaupt abgeschlossen haben soll, ich erinner mich ja auch nicht dran, von heise habe ich keine Nachricht bekommen, die irgendwelche Vertragsbestimmungen enthält.

Vielen Dank für eure Hilfe! Es wär mir schon geholfen, wenn ihr mir sagen könntet, wo man sonst noch bei solchen Themen Hilfe findet.

Internet, Recht, Verbraucherschutz, Abofalle
Rücktritt vom Kaufvertrag wenn Küche noch nicht bestellt ist, Anzahlung aber schon geleistet?

Hallo,

ich habe mir am 13.03.20 eine Küche planen lassen. Da ich damit zufrieden war, wurde auch der Kaufvertrag geschlossen. Daraus geht hervor, dass ich bis zum 20.03.20 eine Anzahlung über 1500€ machen soll. Was ich am 19.03. fristgerecht erledigt habe. So, und dann gings los. Ja, es kam Corona dazwischen, meine Baustelle Zuhause war auch aufs Eis gelegt und auch die Möbelhäuser hatten geschlossen. Als dann einigermaßen die Normalität zurückgekehrt ist und auch meine Baustelle weiterging, wurde mit meinem Berater vereinbart, dass er zum Ausmessen vorbei kommt, wenn die Rückwand für die Küchenzeile steht. Dies war am 14.04. der Fall. Habe eine Mail geschrieben in der hervor geht, dass die Wand steht und mein Berater zum messen kommen kann. Am 15.05. kam dann jemand von einer externen Firma der aber wohl noch nichts messen konnte weil die Wohnung komplett neu ausgebaut wird. Habe ich meinem Berater gesagt und auch Bilder gezeigt, trotzdem kam der Herr von der externen Firma. Der meinte dann zu mir, er kann so nichts ausmessen. Gut, dann am 15.06. kam mein Berater zum endgültigen ausmessen. Er meinte zu mir 2x ausdrücklich dass er sich melden wird damit wir beim nächsten Termin die Änderungswünsche besprechen und die Küche bestellen können (ich musste ihm ständig hinterher rennen, die ganze Zeit über, habe auch eine Mail von einem Kollegen, in der hervorgeht, dass er meinen Berater nochmals daran erinnern wird, sich bei mir zu melden). Gut, da ich einfach meiner Meinung nach zu freundlich und geduldig war, habe ich dem Herren 4 Wochen Zeit gegeben, sich bei mir zu melden. NICHTS. Nach einem Monat habe ich mich bei ihm gemeldet und er sagte am Telefon zu mir, dass es ihm leid tut, er hat es verbammelt. Wieder 4 Wochen vorbei. Dann haben wir einen Termin zur endgültigen Absprache am 14.07. vereinbart. An diesem Tag hätten wir den Vertrag dann endgültig fertig gemacht aber ich musste noch wegen einem Möbelstück eine Nacht darüber schlafen, meinte aber zu meinem Berater dass ich mich gleich am nächsten Tag melden werde. Habe ich getan, er war wieder nicht da. Daraufhin schrieb ich ihm eine Mail worauf ich bis heute keine Antwort bekommen habe. Meine Frage ist jetzt, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Ich bin mit der Kommunikation und dem Service total unzufrieden und es zieht sich alles zu lange hin. Die Küche sollte schon längst hier sein und nun ist sie noch nicht mal bestellt. Im Kaufvertrag steht, dass die Lieferzeit nach Aufmaß 6-8 Wochen beträgt, dies kann die Firma definitiv nicht einhalten da Lieferzeit momentan Ende September ist. Hilft mir das dann raus aus den Vertrag? Kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen? Danke im Voraus....

Recht, Küchenmöbel, Rücktritt vom Kaufvertrag

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