Unterschrift auf dem Personalausweis nicht akzeptiert?
Hallo, ich war heute beim Amt um einen neuen Perso zu beantragen und habe mit meiner üblichen Unterschrift unterschrieben. Dabei ist mein nachname nicht ganz ausgeschrieben. Es hieß dann, sowas geht heutzutage nicht mehr und ist auf dem Personalausweis nicht rechtskräftig. Auf die Frage hin, warum es auf meinem alten akzeptiert worden ist und auch bei Bankkarte, Führerschein etc hieß es nur das hätte damit nichts zutun, ich könnte auch auf arbeit, beim Pakete entgegennehmen usw ein anderes Kürzel verwenden das wäre egal.
Verstehe ich nur leider nicht so ganz, wieso ich auf Arbeit und quasi überall eine andere Unterschrift verwenden kann und diese aber nicht mit der auf meinem perso übereinstimmen muss. Auf allen meinen Karten steht jetzt meine vorherige Unterschrift, die ich schon seit ca 7 Jahren nutze, nur auf meinem neuen perso nicht. Ist das im Ernstfall überhaupt glaubwürdig?
Ich mein ich verstehe ja, wenn es Vorschrift ist, meinen Nachnamen komplett ausschreiben zu müssen, aber ich finde die weiteren Erklärungen des Beamten auf meine Fragen iwie irreführend. Ist das wirklich so, kann ich weiterhin bei der Bank oder beim Päckchen entgegennehmen trotzdem wie gehabt unterschrieben?
1 Antwort
...aber ich finde die weiteren Erklärungen des Beamten auf meine Fragen iwie irreführend.
Kann dich zwar verstehen, dass dich das irritiert, aber du beantragst ja jetzt einen Ausweis, da spielt es keine Rolle wie das bei anderen Dokumenten o.ä. ist.
Zur Unterschrift gibt es keine gesonderte gesetzliche Reglung im Ausweisrecht.
Daher kann man da ansetzen wo das BGH ansetzt. Der BGH hat die Bedingungen, die an eine Unterschrift zu stellen sind, wie folgt zusammengefasst:
Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.
Kurz um: Man muss wenigstens Teile deines Namens erkennen, und sehen können dass es eine Unterschrift sein soll, und kein wildes Gekritzel.
Und so lass ich auch jeden bei mir seinen Ausweis unterschreiben.
Die Unterschrift auf dem Ausweis ist ja auch dafür da, um mit anderen von dir geleisteten Unterschriften abgeglichen zu werden. Es macht also keinen Sinn wenn du ausschließlich auf dem Ausweis eine volle Unterschrift leistest. Einfach nur seinen Namen hinschreiben kann jeder.
Diesbezüglich sind mir keine Sonderregelungen bekannt.
Erstmal danke für die Antwort!
Der Beamte meinte zu mir, es müsse in schreibschirft geschrieben sein und zumindest teils leserlich. Meine alte Unterschrift war schon leserlich und alles, aber er meinte er könne es nicht gelten lassen, weil mein nachname nur teils ausgeschrieben war (ich hab davor immer meinen Vornamen dazu geschrieben und eben nur einen teil vom Nachnamen, als ich mir das angeeignet hab, war ich halt noch ein Teenie).
Meine Bedenken waren jetzt nur, dass es im Ernstfall iwie auffällig oder komisch rüberkommt, wenn Unterschriften da vielleicht mal verglichen werden o.ä.. Naja nun ist er ja eh schon beantragt. Fande es eben nur komisch, warum es vorher auch nie ein Problem war.
Hallo PissedOfGengar, wie ist die Rechtslage, wenn man einen ausländischen Pass und Aufenthaltstitel hat und demnach den Vornamen als Unterschrift hat. Wird diesbezüglich gesondert entschieden?