Ich möchte eine Immobilie anmieten und hier eine Gaststätte errichten.

Der Vermieter möchte zu diesem zweck eine Bankbürgschaft in höhe von 30.000 und zusätzlich eine Kaution in höhe von 5000€.

Die monatliche Kaltmiete beträgt 2500€.

Ist so eine Regelung überhaupt rechtens?

ich habe gelesen das es durchaus die Möglichkeit gibt 2 Sicherheiten zu fordern. Allerdings dürfen diese anscheinend eine Gemeinsame grenze von drei Monatskaltmieten nicht überschreiten.

In meinem Beispiel würde das heißen das die Bank nur mit 2500€ bürgen wird.

Stimmt das oder gibt es für gewerbetreibende eine Ausnahme?