Habe ich nach einer Fiktiven Abrechnung eine 6 Monatige Haltefrist?

3 Antworten

Und warum fiktiv, wenn neu bzw. Ersatz gekauft wird. Warum wird auf die Mehrwertsteuer verzichtet?

Hat Dein Vers.-Berater/Makler das wirklich so vorgeschlagen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt darauf an ob die Reparaturkosten nach denen abgerechnet wird den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.

Warum machst Du sowas selbst? Du hast Anspruch auf einen Anwalt dessen Kosten von der Gegenseite übernommen werden. Also geh zu einem. Schlag Dich doch nicht selbst damit herum. Die Versicherung wird dich sonst garantiert über den Tisch ziehen.

In dem Fall gibt es keine Haltefrist, im Gegenteil, es gibt eine 6 Monatige Fahrzeugwechselfrist und die kommt Dir in dem Fall zu Gute:

Wenn Du den Schaden fiktiv abrechnest, wird nur die "netto-" Schadenssumme, also ohne MwSt reguliert. Schaffst Du dir dann innerhalb der 6Monate ein anderes Fahrzeug an, das mindestens so teuer ist wie der seinerzeit taxierte Wiederbeschaffungswert des fiktiv abgerechneten Unfallfahrzeug, dann besteht der Anspruch, sich auch die vorher einbehaltene MwSt erstatten zu lassen.

Die 6 Wochen Haltefrisst ist etwas anderes, sie gilt nicht für die fiktive Abrechnung, sondern für die 130% Reparaturkosten Regelung. Bedeutet, ist die Reparatur teurer als der aktuelle Wiederbeschaffungswert, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, der dem Anspruch auf Reparturkosten bis höchstens zum aktuellen Wiederbeschaffungswert nicht mehr gerecht wird. Genau hier greift die Sonderregelung der Kfz Versicherung, das der Schaden eben doch repariert werden darf, wenn die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um höchstens 30%, also insgesamt 130% des aktuellen WW nicht übersteigen. Um in den Genuss der 130% Regelung zu gelangen, muss aber ein besonderes Interesse an genau diesem Fahrzeug bestehen und das rechtfertigt der Geschädigte durch die Mindesthaltedauer von 6 Monaten nach Instandsetzung. Wird das Fahrzeug vorher verkauft entfällt der Anspruch auf Überzahlung. und die 30% müssen zurück gezahlt werden.

In Deinem Fall kannst du nicht mehr geld verdienen, als den Schaden über das Autohaus, bei dem Du dein zukünftiges Fahrzeug findest, abzuwickeln. Du gehst zum Händler sagst die Summe die der Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeug ist und wieviel Du noch obendrauf legen kannst oder möchtest und lässt das ganze über den Händler abwickeln. Dann hast du mit dem ganzen MwSt Hin und Her überhaupt ncihts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung