Ummelden aber Vertrag beginnt erst voraussichtlich am 1.10.?

2 Antworten

Mietrecht und Melderecht sind 2 verschiedene Sachen.

Beide Dinge haben nichts miteinander zu tun, weshalb es beim Meldeamt absolut uninteressant ist zu wann du einen Mietvertrag geschlossen hast.

Bei der Anmeldung musst du eine so genannte Wonungsgeberbescheinigung vorlegen. In dieser bestätigt dein Vermieter dir deinen Einzug. Hier ist dann das EINZUGSDATUM anzugeben, und nicht das Datum an wann der Mietvertrag gilt.

Der 15.07.2020 muss dort also eingetragen werden.

Allerdings sind die meisten Vermieter damit nicht einverstanden, da dieses Datum für die Vermieter willkürlich ist. Das Datum des beginns des Mietvertrages ist hingegen ein greifbares auch für den Vermieter nachvollziehbares Datum. Viele Vermieter lassen sich aber auch darauf ein das Datum der Schlüsselübergabe als Einzugsdatum zu nehmen, da es darüber auch ein Protokoll gibt.

Ich will aber nochmals darauf hinweisen, dass rein rechtlich ausschließlich das Datum deines tatsächlichen Einzuges richtig wäre!

Sprich einfach mit deinem Vermieter und klär das. Ihr werdet ech da schon auf irgendwas einigen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für die GEZ, jetzt Beitragsservice, ist allein das tatsächliche Wohnen in der Wohnung maßgeblich, d. h. du müsstest dich sofort beim Beitragsservice anmelden, wenn du bisher dort noch nicht angemeldet bist. Bist du bereits mit der alten Wohnung angemeldet, so solltest du dich ebenfalls sofort mit der Änderungsmeldung ummelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung