Muslime bedrohen Hund?

Hallo. Ich war gerade mit meiner Mutter und mit meinem Hund im Park und da saß eine muslimische Familie mit vielen Kindern. Ich weiß, dass Muslime Hunde hassen, weil sie irgendwie sagen, dass keine Engel ins Haus kommen. Die Frauen in der Familie hatten Kopftücher und ich wusste, dass sie sehr religiös waren und habe mich extra von ihnen ferngehalten. Und sie hatten kleine Söhne, ich schätze mal 3-5 Jahre alt. Und die sind zu mir und meinem Hund gekommen, obwohl ich mich von ihnen ferngehalten habe. Und dann haben diese Kleinen Kinder Stöcker in die Hand genommen und meinen Hund bedroht. Außerdem hat einer von ihnen gesagt: ,, Ich hasse Hunde." Angst hatte ich vor solchen kleinen Kindern natürlich nicht, aber das ist doch nicht normal, was so kleine Muslimische Kinder im Kopf haben. Deutschland ist ein christliches Land und hier herrscht Religionsfreiheit. Und ich fühle mich in diesem Land nicht mehr sicher, weil es immer mehr von solchen Leuten gibt. Wie soll ich in so einer Situation reagieren? Ist diese Drohung strafbar und was würde passieren, wenn sie meinen Hund angreifen? Wenn ich mich Verteidigerin würde, wäre es Notwehr? Ich kann mich nicht immer von denen fernhalten, weil es eine Hundeauslauffläche war. Und 5 jährige kinder sind trotzdem stärker, als ein 5 Monate alter Welpe. Wie soll ich ab jetzt in solchen Situationen reagieren? Ich habe Angst, dass dieses mal ältere Leute so etwas machen.

LG

Religion, Islam, Hund, Politik, Recht, Christentum, Allah, Drohung, Jura, Koran, Scharia, Sunna, Djihad, Prophet Muhammad, ahadith
Welches Recht hat ein Nachbar einen vor Jahrzehnten einvernehmlich aufgestellten Zaun an der Grundstücksgrenze zu trennen?

Wir haben ein Problem mit unserem Nachbarn, der ständig auf neuen Ärger aus ist.
Erst stellt er einen 1.80 m Hohen Bretterzaun auf mit der unansehnlichen Seite zu uns (was nach §28 II niedersächsichen Nachbarschaftsrecht nicht erlaubt ist) dabei zerstört er den Maschendrahtzaun der bereits vor Jahrzehnten einvernehmlich errichtet wurde und unser Grundstück zur parallel laufenden Landstraße abgrenzt. Dann montiert er noch Schilder die das Anlehnen von Gegenständen gegen den Zaun verbietet und behauptet frech das 20cm hinter dem Zaun noch zu seinem Grundstück gehören obwohl er den neuen Zaun genau auf die Stelle des alten Zauns gesetzt hat.
Damit unser Hund nicht auf die vielbefahrene Landstraße läuft habe ich den Zaun
jetzt wieder an unseren letzten Betonpfosten befestig, der auch die Grundstücksgrenze seit Jahrzehnten darstellt. Am nächsten Tag war der Zaun wieder abgeschnitten und das Loch war größer als vorher. Am Betonpfosten hatte der Nachbar ein Schild befestigt mit den Worten " Dieser Betonpfosten befinde sich auf seinem Grundstück und etwas daran zu befestigen wäre hiermit verboten.(siehe Bild)
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage, muss man sich sowas wirklich gefallen lassen wenn ein Zaun schon Jahrzehnte existierte. Den Beweis das sich der Betonpfosten sich auf seinem Grunstück befindet hat er bis heute nicht erbracht.

Bild zum Beitrag
Recht, Nachbarn, Zaun
Sexuelle Belästigung während der Physiotherapie - Wie die Praxis bewerten?

Hallo zusammen,

in unserem Umfeld ist es während der Physiotherapie zu einer sexuellen Belästigung gekommen. Es fing erst langsam mit Komplimenten an und es ging zu Fragen über das Sexualleben der Patientin weiter. Am Ende der letzten Behandlung eines Rezeptes gab er der Patientin einen Zungenkuss, die Patientin drückte ihn weg und sagte dass dies unmöglich sei, da sie verheiratet wäre. Er sagte daraufhin er auch und er wolle "nur Sex, keine Gefühle und keine Beziehung. Seine Frau dürfte von der Sache aber nichts erfahren, weil er sie liebe und sie ihm die Hölle heiß machen würde". Später steckte der Behandler der Patientin, bei einem zufälligen Treffen auf der Straße, eine Terminkarte der Praxis mit seiner privaten Handynummer zu. Leider willigte die Patientin dann irgendwann ein und hatte mehrfach einvernehmlichen Sex mit dem Behandler in der Praxis, da dies immer zum Feierabend geschehen ist, hat leider kein anderer was mitbekommen. Deshalb möchte die Patientin auch keine Anzeige wegen der anfangs gemachten Belästigung stellen, da sie ja irgendwann einwilligte.

Als die Freundin mir dies erzählte war ich total geschockt und überlegte was ich tun kann und ihr zu helfen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Herrn lehne ich ab. Aber tatenlos zuschauen kann ich auch nicht, da mir die Freundin und ihren Mann sehr mag.

Da ich das Verhalten von dem "Therapeuten" unter aller Sau fand, habe den Praxisinhaber kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Nach Rücksprache mit seinem Mitarbeiter hieß es dann, dass die gesamte Initiative von der Patientin ausgegangen sei und der Behandelnde ihr später erlegen sei. Alle Vorwürfe wurden geleugnet. Da mir aber eine Kopie der Terminkarte vorlag, bekam der Mitarbeiter aber auch nur eine Abmahnung. Da in den weiteren Punkten Aussage gegen Aussage steht, sind dem Chef angeblich die Hände gebunden, um weitere Schritte einzuleiten.

Ich weiß, dass es das Beste wäre Anzeige gegen den Behandler zu stellen, dies lehnt die ehemalige Patientin aber strikt ab, weil sie sich eine gewisse Mitschuld an der Sache gibt, da sie nicht standhaft geblieben ist.

Nun möchte ich im Internet möglichst höflich aber direkt diese Praxis bewerten, damit zukünftige Patientinnen eventuell vorgewarnt sind. Wie kann ich dies tun ohne rechtliche Probleme zu bekommen?

Oder gibt es eine weiter Möglichkeit wie ich gegen diese Praxis vorgehen kann?

Vorbeugung, Recht, Physiotherapie, Sexuelle Belästigung
Grundstück verkaufen mit noch nicht erstellter Privatstraße?

Guten Abend,

ich habe Anfang 2018 ein Baugrundstück erworben, sowie einen dazugehörigen Anteil an einer Privatstraße mit eigener Flurstücknummer. Die Privatstraße sollte bereits bis Ende 2018 vom Verkäufer fertiggestellt und nach schriftlicher Aufforderung des Verkäufers in Teilbeträgen bezahlt werden (erste Teilzahlung nach Fertigstellung der Kiesschicht, zweiter Teilbetrag nach Fertigstellung der Asphaltschicht). Dies wurde beim Verkauf alles im Verkaufsvertrag festgehalten.

Nun gibt es zwar schon seit etwas längerer Zeit eine geschotterte Ausführung der Straße, jedoch habe ich bis heute keine Zahlungsaufforderung erhalten. Für mich war das die ganze Zeit kein Problem, da wir sowieso erst später bauen wollten.

Der Verkäufer meinte nun, dass ich meinen Anteil noch nicht zahlen müsste, da die Straße ja noch nicht fertiggestellt ist, allerdings hätten die anderen Eigentümer dies bereits getan. Laut seiner Aussage würde mir das Grundstück rein rechtlich bis dahin noch gar nicht gehören, solange der Teilbetrag an der Privatstraße noch nicht beglichen wäre. Laut Grundbuch bin ich allerdings ganz klar als Eigentümer eingetragen (sowohl beim Grundstück, als auch zu 1/5 an der Privatstraße). Auf Nachfrage wann denn die Straße nun fertiggestellt wird, war seine Antwort, dass dies erst geschieht nachdem wir gebaut hätten, da diese ja sonst beschädigt werden könnte. Für mich klingt das alles sehr komisch und ich will daher nicht bezahlen, bis die Straße fertig ist.

Da ich das Grundstück nun aber wieder verkaufen möchte, hätte ich drei Fragen:

  1. Stimmt meine Vermutung, dass das Grundstück samt Straßenanteil mir gehört oder ist die Aussage meines Verkäufers korrekt?
  2. Muss ich meinen Straßenanteil vor Verkauf bezahlen oder wird das einfach notariell festgehalten, dass der neue Käufer diesen noch an meinen Verkäufer bezahlen muss, sobald die Straße fertiggestellt ist?
  3. Einer der fünf Anteilseigentümer hat 2019 seinen Straßenanteil an die restlichen vier Eigentümer kostenlos abgetreten, was auch notariell festgehalten wurde. Somit gehören mir nun 1/4 der Privatstraße. Allerdings habe ich heute vom Grundbuchamt erfahren, dass ich laut Grundbuch nur zu einem 1/5 Eigentümer bin. Muss das vor dem Verkauf im Grundbuch noch korrigiert werden?

Danke & Gruß

Recht, Grundstück, Wirtschaft und Finanzen
Wie gegen übergriffigen Nachbarn wehren?

Hallo,

mein Rentnernachbar wirft mir ständig ein Zumachband für Müllsäcke, was er anscheinend irgendwo im Haus oder dem Bürgersteig fand und meiner Person zuschreibt... in den Briefkasten... Tags vorher schon ein Stück Tüte...

Habe das Band dann in seinen Kasten geworfen, da ich ihn schon in Verdacht hatte... Schwups, war es wieder bei mir drin...

Bin total wütend, weil man sich schlecht gegen solche Leute wehren kann. Total renitent der Typ...

Beweisbar wäre es ja im Prinzip, denn es spielt sich immer mit demselben Gegenstand nur zwischen zwei Kästen ab. Kann es auch zinken und filmen, dann wäre es noch klarer.

Beim Vermieter könnte ich ihn vielleicht wegen Störung des Hausfriedens anzeigen.

Suche jedoch bestenfalls eine andere Lösung, die ohne auskäme. (Zumal der schon lange hier wohnt und mit denen dicke zu sein scheint...) (Ordnungswidrigkeit? Oder auf Unterlassung verklagen? Anders ärgern?)

Reden ist eher nicht so gut, haben jetzt nicht so guten Kontakt, zudem würde es ja sein Verhalten unterstützen und nächste Mal passiert das wieder...

Habe überlegt, einen Zettel reinzuschmeißen mit Aufforderung zur Unterlassung.

"Ich fordere sie auf, ihre respektloses und übergriffiges Verhalten, sich unzulässigerweise am meinem Briefkasten zu schaffen zu machen, zu unterlassen!

Weder haben sie daran etwas zu suchen, noch eigenmächtig auf Verdacht (egal aus welchem Grund!) irgendwelchen Müll darin zu entsorgen! (Es ist auch nachweisbar...)

Zukünftig können sie sich im Fall eines Problems ihr Anliegen entweder an mich persönlich (mündl. oder schriftl.) oder sich an den Vermieter wenden!

Denken sie auch daran, daß ihre Post manchmal versehentlich bei mir eingeworfen wird..."

Meine Sorge ist allerdings, daß man solchen Leuten damit mehr Möglichkeit gibt. Z.B. daß er sich dann als Opfer mit Unterstellungen an der VM wendet oder dem Briefträger anspricht, daß es nicht mehr vorkommt, daß die Briefkasten - Andeutung zwar wirkungsvoll, aber gleichzeitig gff. auch nicht so günstig für mich sein könnte.
Befürchte, daß er dann einfach auch einen Zettel schreibt...

Wie es der Zufall so will, war tatsächlich eine Postkarte für die drin... Nur wird er ja leider ohne Hinwies keine Verbindung zu seinem Verhalten, der verschwunden Karte herstellen können...

Tja, was tun?

Müll, Recht, Post, Nachbarn, schikane, übergriffig, Übergriffigkeit
Tod Kindsvater Erbe ausschlagen und Sterbeurkunde?

Hallo ich habe folgendes Problem....

Der Kindesvater meiner 9 jährigen Tochter ist verstorben.

Es bestand kein Kontakt habe davon von flüchtigen Bekannten über Facebook erfahren.

Ich möchte für meine Tochter das Erbe ausschlagen wofür ich die Sterbeurkunde brauche. Und bin da ja an die Frist von 6 Wochen gebunden.

Mein Problem ist das der Tod immer noch nicht beurkundet ist. Gestorben ist die Person am 6.7.20 in der Uniklinik Düsseldorf. Habe auch schon Kontakt mit dem Standesamt Düsseldorf und auch schon nachgewiesen mit der Geburtsurkunde das ich die Mutter seiner Tochter bin.Allerdings bekomme ich nur gesagt es ist noch nicht beurkundet warum können die nicht sagen und wenn das gemacht wurde schicken die mir die Sterbeurkunde.

Der verstorbene hat auch mehrere volljährige Kinder die aber auch nichts mit ihm zu tun haben wollen und sich halt auch nicht kümmern. Einer hat mir aber das Aktenzeichen vom Ordnungsamt durchgegeben was ich wiederum dem Standesamt geschickt habe nur leider alles ohne Erfolg bisher.

Vor 2 Wochen war ich auch schon mal wegen einer anderen Erbausschlagung auf dem Gericht und die meinten das die Frist halt läuft er aber in seinem Wohnort noch lebend gemeldet ist. Das selbe sagt mir auch das Standesamt von seinem Wohnort.

Ich bin echt verzweifelt und möchte nicht das meine Tochter seinen ganzen Mist erbt.

Meine Frage ist könnte meine Tochter z.b wenn sie volljährig wird noch ausschlagen ? Also wenn ich das versäume ?

Oder bekomme ich vielleicht Automatisch bescheid ? Von irgendwo her ?

Ich bin ja auch verpflichtet das zb. Auch bei der Unterhaltsvorschuss Kasse zu melden da brauch ich aber auch einen Nachweis.

Ich weiß echt nicht was ich machen soll ?

Vielleicht kann mir da jemand Tips oder einen Rat geben.

Vielen Dank.

Kinder, Recht, Erbe ausschlagen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht