Guten Abend,

mein Partner und ich leben noch gemeinsam mit unsrer Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft.

Nun habe ich diese aufgelöst (jobcenter ist informiert, wir warten auf die alleinigen Anträge)

Ich bin bereits auf Wohnungssuche und habe mehrere Besichtigungen schon hinter mir.

Mir stellt sich die Frage ob einer von uns bei einer passenden Wohnung auch vor den 3 Monaten kündigungsfrist ausziehen darf?

Und was passiert dann mit dem jenigen der in der Wohnung vorerst noch bleibt? Ich kann mir nicht vorstellen das die Miete doppelt bezahlt wird oder?

Sprich, ich habe mit meiner tochter eine Wohnung gefunden und kann schon ab 01.09. dort einziehen.

Kündigungsfrist der aktuellen Wohnung wäre bis 31.10.

Muss ich dann hoffen das der neue Vermieter noch einen Monat "warten" kann auf mich als Mieter oder wird die Miete dann dennoch bezahlt weil mein Partner noch drin wohnt bis zum 31.10.?