Wie lange darf der alte Vermieter die Kaution behalten?

9 Antworten

Es ist ratsam, die 6monatsfrist ab Rückgabe der Wohnung abzuwarten. Danach sind nämlich Schadenersatzforderungen aus dem Mietverhältnis verjährt. Will heißen, nur während dieser Frist können solche geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Wenn dann die Frist vorüber ist, den Vermieter auffordern per EES mit Fristsetzung, deine Mietsicherheit herauszugeben. Dabei ankündigen, dass du bei Fristversäumnis Rechtsmittel einlegen wirst (§ 812 BGB, ungerechtfertigte Bereicherung).


Flipzor999 
Beitragsersteller
 17.08.2020, 08:31

Die Frist ist nun vorbei! Werde nun Rechtsmittel einlegen!

Hast Du schon die letzte Nebenkostenabrechnung bekommen? Würde die erst mal abwarten.

Habe schon bei einem Vermieter die Fibu gemacht und ihn auf die offene Kaution eines Ex-Mieters hingewiesen. Hat der zur Kenntnis genommen und trotzdem nicht gezahlt. Scheint also üblich zu sein in dieser Branche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Flipzor999 
Beitragsersteller
 28.07.2020, 17:28

Nein noch nicht. Wir sind zum 31.1 ausgezogen.. Sie meinten die Kaution kommt zusammen mit der Nebenkostenabrechung, aber auch mit dieser brauchen die Monate! Wir warten bei diesen alten Vermieter immer ewigkeiten und bekommen nie ne richtige Antwort!

Die "angemessene Frist" wird leider unterschiedlich von den Gerichten bewertet.

  1. Möglichkeit Schaden: letztlich ist es so, dass Ansprüche des Vermieters, wenn er sie innerhalb von 6 Monaten nicht geltend gemacht hat, verjähren würden. Es gab also beim Auszug keine Unstimmigkeiten bezüglich Schäden usw., ggfls liegt ein Übergabeprotokoll vor? -nachlesen § 548 BGB
  2. Möglichkeit Endabrechnung: Die Betriebskostenabrechnungen können sich manchmal auf ein ganzes Jahr hinziehen. Allerdings kann man darauf bestehen, dass entsprechend dem Durchschnitt der Vorjahre nur ein entsprechender Anteil zurückbehalten werden darf und die Endabrechnung auch später erfolgen kann [BGH, Az: VIII ZR 71/05].

Was kannst du machen? (gilt natürlich nur, wenn es keine Vorgeschichte gibt)

zunächst schriftlich die Rückzahlung anfordern. Da er nicht reagiert per Einwurfeinschreiben mit einer Fristsetzung, wobei 14 Tage genug sein dürften. Am besten das Schreiben einem Zeugen zeigen und diesen auch zur Post mitnehmen (ich bin hier übervorsichtig, ich weiss, eigentlich nicht nötig, aber.. )

Danach Mahnverfahren oder gleich zum Anwalt.


Flipzor999 
Beitragsersteller
 17.08.2020, 08:30

Also seid heute ist die Frist vorüber (14 tage) und es wurde immer noch nichts überwiesen! Werde jetzt mit dem Mahnverfahren starten. Absolute Frechheit was sich manche Menschen herausnehmen, er darf ja sowieso mit dem Geld nichts anfangen, warum kann man denn dies nicht gleich Überweisen sodass es soweit nicht kommen muss!

Ich glaube es sind in der Tat 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses, aber das kannst Du gut im Internet nachschauen.

Wichtig ist, dass Du so lange die Beine stillhältst und den Vermieter nicht erinnerst. Denn wenn diese Frist erst einmal vorbei ist, muß er Dir die Kaution komplett zurückgeben und darf nichts mehr abziehen. Nach Ablauf der Frist kannst Du ihn per Einschreiben/Rückschein auffordern, die Kaution komplett innerhalb einer Frist von 10 Tagen, Du kannst ihm auch 14 lassen, zurückzuzahlen. Wenn er das nach Ablauf der Frist nicht getan hat, kannst Du beim Amtsgericht einen Mahnbescheid veranlassen. Du mußt zwar mit den Gerichtskosten in Vorleistung gehen, die holt sich das Gericht aber vom Vermieter wieder. Wenn der Mieter darauf nicht reagiert, hast Du einen vollstreckbaren Titel, den Du vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kannst.

Reagiert der Vermieter gegen den gerichtlichen Mahnbescheid und legt Widerspruch ein, dann hast Du hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung, mit abgelaufener Wartezeit, oder bist Mitglied beim Mieterverein. Denn dann mußt Du eine Klageschrift einreichen und gegen den Vermieter klagen.

Ich schließe mich meinem Vorredner an. Die Kaution kommt sicher mit der nächsten Nebenkostenabrechnung, also im kommenden Jahr.

Meine Nachbarin ist letzten August aus der Wohnung ausgezogen und hat auch nichts bekommen.