Darf ich als Fußgänger Autos mit der Taschenlampe blenden?
Versteht mein Fragetitel nicht falsch, meine Frage ist, ist es erlaubt wenn ich als Fußgänger unterwegs bin und mir kommt ein Autofahrer entgegen mit Fernlicht mich so blendet das ich auf dem Gehweg nichts mehr sehe und somit die Gefahr größer ist das ich eventuell in den Straßengraben laufe (z.B. beim Joggen) das ich den Autofahrer dann mit meiner Taschenlampe entgegen blenden / aufblenden darf sodass er sein Gehirn anschaltet und das Fernlicht ausschaltet? Der Gehweg ist bei einer Hauptstraße, aber es gehört zu einem kleinen Dorf, also eigentlich ist es innerorts und nach dem Bußgeldkatalog darf man innerorts Fernlicht nicht benutzen.
Editiert: Ich darf die Autos blenden, weil die innerorts fahren und die dürfen innerorts laut Bußgeldkatalog kein Fernlicht anschalten!
8 Antworten
Da hast Du einen Artikel, dass es verboten ist! Sogar mit Nennung des Tatbestand, der Dir dann angelastet wird. Und da Du die Strecke ja anscheinend öffter läufst, bist Du bekannt oder schnell zu finden.. Sage der Polizei bescheid, die sollen mal Kontrolle machen, da Du wiederholt mit dem Problem zu kämpfen hast. Übrigens scheinen Scheinwerfer auf der Gehwegseite höher. Ggf ist es nicht mal Fernlicht, sondern nur die normale Ausleuchtung der Scheinwerfer... Du kannst auch einfach nach alter Sitte, wie bei starker Sonne die Hand als Schirm an die Stirn halten, so dass Du den Gehweg siehst, aber nicht mehr geblendet wirst.. Oder eine Schirmkappe und wenn einer blendet, etwas nach unten schauen. Problem gelöst. Ohne gesetzeswidrigen Eingriff... Selbstjustiz ist übrigens auch verboten...
Kurz anblinken ist keine Selbstjustiz, oder schaltest Du dann voll das Fernlicht ein und lässt es an?... Er will geziehlt blenden, nicht nur kurz aufblinken... Und ob einer eine Taschenlampe (kommt natürlich auch auf die Lampe an) einem ins Gesicht scheint, oder das Fernlicht kurz aufblinkt, ist schon ein gewaltiger Unterschied... Vom Fernlicht sieht man im Regelfall keine Blindflecken für kurze Zeit. Bei einer Taschenlampe kann aber durch das helle Licht ein vorübergehender Blindfleck im Sichtfeld verbleiben und man sieht auch nach dem ausschalten der Lampe ggf schlechter... So ist es mir beim Gegenverkehr noch nie ergangen, wenn einer mal nicht abgeblendet hat... Aber von ner Taschenlampe hatte ich schon einen Schatten, der erst nach einer Zeit wieder weg ging... Wie gesagt, kommt natürlich auch auf die Taschenlampe an...
Natürlich nicht, das könnte als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden und außerdem ist hier nicht Texas zu Wildwestzeiten ( naja , da gab es noch keine Autos).
Eine Straftat bemächtigt Dich nicht zur Gegenstraftat.
Also wenn ich Jogge am besten in den Graben rennen und mir weh tun und dann die Polizei anrufen und sagen das der Autofahrer unfallflucht begangen hat, er hat mich mit Fernlicht geblendet? Da macht er sich ja Strafbar dann
Kannst Du machen.. Ich kann Dir aber nicht sagen, ob Du nur Ansatzweise erfolgreich sein wirst.
Dein Vorhaben ist verboten!
Nein, laut Bußgeldkatalog darf ich das, die Autofahrer machen es verbotener weise falsch, weil man innerorts nicht Fernlicht anmachen darf!
Natürlich darfst du das nicht. Tust du es und es kommt zum Unfall, darfst du dich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Wenn du dabei noch Pech hast und sich jemand verletzt, wirst du außerdem Schmerzensgeld zahlen dürfen.
Lass es lieber sein.
Also wenn ich Jogge am besten in den Graben rennen und mir weh tun und dann die Polizei anrufen und sagen das der Autofahrer unfallflucht begangen hat, er hat mich mit Fernlicht geblendet? Da macht er sich ja Strafbar dann
Wenn du deswegen einen Unfall hast und sein Kennzeichen kennst, dann ist er selbstverständlich dran, genau. Andernfalls wird es schwer, den richtigen zu erwischen.
Aber wenn du siehst, dass da ein Depp mit Fernlicht kommt, wieso hälst du nicht kurz an und schaust zur Seite?
Also wenn ich Jogge am besten in den Graben rennen und mir weh tun und dann die Polizei anrufen und sagen das der Autofahrer unfallflucht begangen hat, er hat mich mit Fernlicht geblendet? Da macht er sich ja Strafbar dann
Du wiederholst dich... Du musst nicht in den Graben laufen... Dein Bremsweg ist definitiv kürzer als der des Autos
innerorts so viele Autos mit Fernlicht unterwegs? Ungewöhnlich. Aber gegen ein kurzes Aufblenden sollte nichts sprechen
Alsoooooooooo..... ein anderer autofahrer darf ja auch fernlicht entgegen blenden um ein signal zu machen. Wenn ich die taschenlampe kurz an und ausmache ist es auch ein Signal, dabei filme ich es mit mein handy das ich es getahn habe, und wenn der dann unfall baut ist es sein ding und ich habe recht weil eine taschenlampe hat nicht viel volumen
Alleine das Filmen mit dem Handy ist ohne die Einwilligung des gefilmten verboten.
Als tip für dich! Einfach tagsüber joggen gehen, dann blendet dich keiner. Und Noch etwas, den Blick Richtung Boden oder zur Seite wenden hilft.
Und nur wenn vor der Stelle ein orts Schild steht ist es auch innerorts,
Selbstjustiz😂🤪🤪 wenn ich mit meinem Auto fahre und die kommen entgegen mit Fernlicht...was ist das denn?