TVöD welche Entgeltgruppe?
Hallo,
ich hatte vor einigen Tagen ein sehr gut verlaufenes Vorstellungsgespräch bei einem kommunalen Arbeitgeber in Köln. Dieser zahlt nach TVöD und am Ende wurde das Gehaltsthema auch kurz besprochen. Man sagte mir, dass man nochmal genau schauen müsse, aber die Eingruppierung wahrscheinlich in einer der 9er Gruppen sein wird. Ich habe allerdings einen Bachelor in Ingeniurs-Informatik und die Stelle ist auch ausgeschrieben für entsprechende Hochschulabsolventen. Ich habe natürlich auch recherchiert und auf der offiziellen Website gelesen, dass Bachelor-Absolventen in die Entgeltgruppe 10 "gehören". Kann mich da evtl. jemand aufklären? Müssen "die" sich nicht als kommunaler Arbeitgeber an diese Richtlinien der TVöD-Eingruppierung halten?
Das Gehalt wird sicherlich nochmals Thema im kommenden zweiten Gespräch sein und mir würde es sicher helfen, wenn jemand, der sich damit auskennt dazu äußern könnte. Am besten ein "Insider" :D Danke schon mal :)
2 Antworten
Das kann man so aus der Ferne nicht beurteilen - es kommt auf die Stellenbeschreibung an und welche Tätigkeiten man tatsächlich ausübt.
Es kann, mit Bachelor-Abschluß, E 9 aber auch E 10 sein.
Grundsätzlich kann man feststellen, daß E 10 sich im allgemeinen dadurch unterscheidet, daß die Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9 abhebt.
Oft scheitert E 10 daran, weil das Merkmal der "Bedeutung" (im tariflichen Sinne) nicht erfüllt ist. Da hier ein "und" verwendet wird, müssen beide Merkmale erfüllt sein.
Bei der Eingruppierung im öD kommt es nicht nur auf die persönlichen Voraussetzungen an (z. B. Hochschulabschluß) sondern eben auch darauf, ob die tatsächlichen Tätigkeiten den erforderlichen sachlichen tariflichen Merkmalen der Entgeltgruppen entsprechen. E9+E10 stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Alleine die Stellenbeschreibung reicht zur Eingruppierung nicht aus - es kommt auf die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten an.
Man hat aber die Möglichkeit die Eingruppierung später auch gerichtlich prüfen zu lassen. Es kommt in der Praxis durchaus vor, daß die Tätigkeiten zu niedrig eingestuft werden.
Zur gerichtlichen Prüfung sollte man sicherheitshalber erst 6 Monate abwarten, weil dann das Kündigungsschutzgesetz greift - vor der gerichtlichen Überprüfung ist der Personalrat noch hinzuzuziehen und die höhere Eingruppierung sollte dann erst beim ArbG eingefordert werden.
Dazu müssten alle Tätigkeiten mit den Eingruppierungsmerkmalen exakt verglichen werden.
Eingruppierung wahrscheinlich in einer der 9er Gruppen sein wird.
übersetzt, man braucht einen, kann sich ihn aber aktuell nicht leisten. Müsste dann vermutlich die E9.b sein. Mit der Aufteilung der E9:im Bereich VKA habe ich mich nicht beschäftigt. Solltest du nur akzeptieren: wenn du noch überhaupt keine Berufserfahrung hast und die Stelle nicht so bewertet ist.
Einstieg Bachelor selbst bei „armen“ Arbeitgeber E10. (bis E12 je nach Tätigkeit).
So wie ich es kenne: sind in meinem Bereich die Informatikstellen in einer Dauerschaltung, da man keine Bewerber findet.
Vielen Dank für den Beitrag.
Ich bin quasi Berufseinsteiger nach dem Studium. In der Tätigkeit wird es beispielsweise auch viel um Kundenkontakt und organisatorisches gehen. Letztlich ist es schwierig für mich, abzuwägen. ob ich mit einem Bruttogehalt unter 40.000 anfangen sollte. Das Problem ist ja nicht nur das Einstigsgehalt sondern auch die mit der EG9 verbundenen "schlechteren" gehaltstechnischen Aufstiegsmöglichkeiten.
bei Kommunen sind die Stellen sehr oft bewertet, dann kommst du mit der Stelle aus der E9 überhaupt nicht raus.
Ansonsten ist es schon mal so, dass Berufsanfänger auch in der E9 beginnen und man dann schaut, was man ihnen noch übertragen kann. Nur wie lange dein Kampf bis in die E11/12 dauert, oder überhaupt möglich ist- kann ich dir nicht sagen.
Vielen Dank erstmal für den Beitrag. In der Stellenausschreibung wird schon explizit nach einem Bewerber mit "Hochschulstudium im Bereich der Informatik o.ä" gesucht. Die Gehaltsthematik ist in dem Fall wirklich ärgerlich für mich, da ich den Job aus verschiedenen Gründen sehr gerne machen würde. Aber ein Gehalt unter 40.000 ist schon unzufriedenstellend.