Versteht mein Fragetitel nicht falsch, meine Frage ist, ist es erlaubt wenn ich als Fußgänger unterwegs bin und mir kommt ein Autofahrer entgegen mit Fernlicht mich so blendet das ich auf dem Gehweg nichts mehr sehe und somit die Gefahr größer ist das ich eventuell in den Straßengraben laufe (z.B. beim Joggen) das ich den Autofahrer dann mit meiner Taschenlampe entgegen blenden / aufblenden darf sodass er sein Gehirn anschaltet und das Fernlicht ausschaltet? Der Gehweg ist bei einer Hauptstraße, aber es gehört zu einem kleinen Dorf, also eigentlich ist es innerorts und nach dem Bußgeldkatalog darf man innerorts Fernlicht nicht benutzen.

Editiert: Ich darf die Autos blenden, weil die innerorts fahren und die dürfen innerorts laut Bußgeldkatalog kein Fernlicht anschalten!