Kann man als Geschädigter eine Anzeige wegen Fahrerflucht zurückziehen lassen?
4 Antworten
Bei manchen Straftaten will eben der Staat eine Strafe. Diese Vergehen nennt man Offizialdelikte. Dazu gehört die Fahrerflucht.
Es ist völlig egal, was du und der Geschädigte wollen!
Gruß S.
Nein, warum sollte der Geschädigte auch etwas zurückziehen lassen können?
Die Straftat liegt doch vor.
Seufz...
Nein, da Fahrerflucht ein Offizialdelikt ist, was von Amts wegen verfolgt werden muss.
Und das wurde Dir auch bereits zigmal erklärt, wieso verstehst Du das nicht?!?
Selbstverständlich, da Fahrerflucht ein Offizialdelikt ist, was von Amts wegen verfolgt werden muss.
Das gibt's doch nicht!
Wir als Gesellschaft wollen nicht, dass Unfallverursacher sich ihrer Verantwortung entziehen. Daher wollen wir unabhängig von einem Strafantrag des Geschädigten DICH bestrafen, damit du und alle anderen in Zukunft die Schadensregulierung vor Ort erledigen.
Ich habe mit der Geschädigten gesprochen und sie meinte, dass sie sich bei der Polizei melden wird wegen der Sache. Würden die das trotzdem noch verfolgen wenn wir die Sache unter uns klären?