Verheiratet und Kind von anderer Frau?

9 Antworten

Bei einer ausländischen Frau, die keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus in Deutschland hat, kann es sich günstig auf der Verbleibensperspektive auswirken, wenn sie ein Kind von einem Deutschen oder von einem in Deutschland lebenden Mann mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel bekommt.

Das Kind bekommt durch diese Konstellation die deutsche Staatsangehörigkeit und kann von daher nicht des Landes verwiesen werden. Außerdem braucht das Kind seine Mutter, so dass auch diese nicht des Landes verwiesen werden kann.

Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der biologische Vater auch offiziell die Vaterschaft anerkennt. Dadurch erwachsen ihm sehr, sehr weitreichende Pflichten, die er nicht leichtfertig eingehen sollte. Er ist unterhaltspflichtig für sein Kind. Im Extremfall muss er es finanzieren, bis es 25 Jahre alt ist. Und auch der Mutter muss er Unterhalt zahlen, bis das Kind drei Jahre alt ist, sofern die Mutter ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann. Sehr wahrscheinlich wird sie ja mit ihrem Baby nicht vollzeitberufstätig sein wollen oder können. Das anerkannte Kind ist am Ende auch erbberechtigt.

Man(n) sollte tunlichst nicht für einige Tausend Euro, oder um einer Frau einen Gefallen zu tun, sie schwängern, damit sie in Deutschland bleiben kann.

Der Ehefrau des verheirateten Mannes wird es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nicht gefallen, wenn sie erfährt, was ihr Mann mit der anderen Frau angestellt hat. Von der emotionalen Ebene abgesehen hat sie ja auch evtl. jahrzehntelange finanzielle Nachteile davon.


DerCaveman  25.07.2020, 13:03
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der biologische Vater auch offiziell die Vaterschaft anerkennt.

Die Feststellung der Vaterschaft kann auch gerichtlich angeordnet werden (wenn der mutmassliche Vater die Anerkennung verweigert).

Aber sonst ist an deinem Beitrag nichts auszusetzen. Erfreulich, dass wenigstens einer hier serioes antwortet und nicht aus dem Bauch heraus irgendwelchen Bloedsinn behauptet.

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Paguangare  25.07.2020, 20:04
@DerCaveman

Ich habe hier tatsächlich einige Sachkenntnis.

Andererseits gibt es natürlich auch den Fall, dass ein Mann die Vaterschaft anerkennt, obwohl sich beide Seiten ganz klar und einig sind, dass er nicht der Vater ist. Dann hätte die Vaterschaftsanerkennung das Ziel der Aufenthaltsrechtserschleichung für die Frau. Hierfür kann es verschiedene Motive von Seiten des Mannes geben.

Entweder er ist so doof, dass er sich von ein paar Tausend Euro "Honorar" verlocken lässt. Oder er plant sowieso, offiziell sein Leben lang relativ mittellos zu sein, so dass er auch keinen Unterhalt zu zahlen braucht. Dafür macht er dann die Vaterschaftsanerkennungen zu einem Geschäftsmodell und kassiert unter der Hand von vielen verschiedenen Frauen Honorare für seine Unterschrift bei der Registrierung der Babys als seine angeblichen leiblichen Kinder. Oder der Mann hegt eine Empathie für die Frau und möchte ihr helfen.

In derart gelagerten Fällen müssten natürlich DNA-Tests strikt vermieden werden. Denn dann würde ja auffliegen, dass der Vater nicht echt ist, und der Aufenthaltsstatus von Mutter und Kind wären perdu.

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meine Sicht der Lage:

unter entsprechender Anwendung der §§ 3,6 Mutterschutzgesetz hindert nur eine Risikoschwangerschaft oder einer Schwangerschaft ab der 36. Woche in der Regel eine Abschiebung als Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung eines Ausländers/in;

der Schluss Deiner Frage passt nicht in den Kontext;


DerCaveman  25.07.2020, 12:48

Eine auslaendische sorgepflichtige Mutter eines minderjaehrigen deutschen Kindes kann natuerlich nicht abgeschoben werden. Sie hat einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel.

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Wenn der Vater des Kindes Deutscher ist, erhaelt auch das Kind die deutsche Staatsangehoerigkeit. Die auslaendische sorgepflichtige Mutter des deutschen Kindes hat dann bis zu dessen Volljaehrigkeit einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel (und danach hoechstwahrscheinlich einen eigenstaendigen Anspruch).

Wenn sie aus einem Land außerhalb der EU kommt, benötigt sie eine Arbeits- wie auch eine Aufenthaltsgenehmigung und dies entscheidet die Ausländerbehörde.

Nur hat dies mit dir überhaupt nichts zu tun.

Außerdem der Anfang deines Satzes und der Schluss passt nicht.

Wenn sie ein Kind bekommt muss sie schwanger sein.

Wenn sie nicht schwanger ist, kann sie auch kein Kind bekommen.


DerCaveman  25.07.2020, 12:45
Wenn sie aus einem Land außerhalb der EU kommt, benötigt sie eine Arbeits- wie auch eine Aufenthaltsgenehmigung und dies entscheidet die Ausländerbehörde.

Die diese dann allerdings bei einer sorgepflichtigen Mutter eines minderjaehrigen deutschen Kindes auch erteilen muss.

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DerCaveman  26.07.2020, 01:35
@Kronos26

Doch, das ist er. Ich schrieb ausdruecklich von einer sorgepflichtigen Mutter eines minderjaehrigen deutschen Kindes und nicht auch von der eines auslaendischen Kindes.

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Paguangare  26.07.2020, 07:09
@DerCaveman

Evtl. habe ich mich geirrt, und der anerkennende, nicht-biologische Vater begeht in Deutschland noch nicht einmal eine Straftat. Ich zitiere:

"Für die Vaterschaftsanerkennung ist es in Deutschland nicht zwingend, dass der anerkennende Vater auch der biologische Vater ist."

Quelle: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/unter-welchen-voraussetzungen-hat-die-geburt-eines-kindes-in-deutschland-auswirkungen-auf-den-aufenthaltstitel-gefluechteter-elt.html

Entscheidend scheint es zu sein, dass der sich als Vater ausgebende Mann Verantwortung für das Kind übernehmen möchte und wird.

Jetzt habe ich eine weitere kniffelige Frage: Was ist, wenn der sich als Vater ausgebende Mann noch nicht einmal eine partnerschaftliche Beziehung mit der Kindesmutter hat, und auch nicht haben kann (bzw. sollte), weil er ein enger Blutsverwandter von ihr ist und es Inzest wäre, wenn sie ein gemeinsames Kind hätten?

Ist dann die Vaterschaftsanerkennung, die dazu führt, dass das Kind eine deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter einen rechtlichen Aufenthaltsstatus bekommt, eine Straftat?

Zum einen entsteht ja durch die Konstruktion unter Umständen ein enormer Aufwand für den deutschen Staat, z.B. wenn die Frau und ihre Kinder jahre- oder sogar jahrzehntelang durch Zuwendungen des Jobcenters alimentiert werden müssen, weil der juristische Vater (der ja anderweitig verheiratet ist) nur in einem sehr begrenzten Umfang Unterhalt zahlen kann.

Zum anderen wird auch der biologische Vater des Kindes völlig entrechtet. Vielleicht ist er sogar der feste Freund der Kindesmutter. Aber mangels eines legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland wurde er nicht als juristischer Vater auserkoren. Also entweder lebt er weiter im Untergrund, oder er muss weg und kann sein Kind nicht sehen, geschweige denn erziehen und wichtige Entscheidungen für es treffen, oder er tritt gegenüber dem Kind sporadisch oder dauerhaft als "Papa" auf.

Aber irgendwann, wenn das Kind größer wird, merkt es, dass der "Papa" und der juristische Vater von der Geburtsurkunde zwei verschiedene Männer sind. Es darf sich gegenüber Behörden, der Schule und anderen Institutionen nicht verplappern.

Wie will man das dem Kind erklären und versichern, dass es so in Ordnung ist, wie es ist? Könnte es nicht sein, dass auch das Kind in eine Identitätskrise kommt? Man kennt es ja, dass adoptierte Kinder emotionale Schwierigkeiten haben, wenn sie merken, dass die juristischen und die biologischen Eltern unterschiedliche Personen sind. Aber da ist es zumindest legal einwandfrei.

@ DerCaveman: Wie würdest du einen derartigen Fall wie den von mir geschilderten bewerten? Wäre hier jemand juristisch oder moralisch zu verurteilen?

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DerCaveman  26.07.2020, 08:25
@Paguangare

Bei dir geht es inzwischen ja um Situationen, die mit den staatsangehoerigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Bereichen nichts mehr zu tun haben. Da kenne ich mich aber nicht besonders gut aus und somit kann ich dazu auch nichts beitragen.

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Kronos26  26.07.2020, 08:38
@DerCaveman

Du hast nur die Internetseite auf die ich verwies nicht bis zum Ende durchgelesen.

Denn in einem mir bekannten Fall, entschied man, dass die Mutter des Kindes keine Aufenthaltsgenehmigung bekam.

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Paguangare  26.07.2020, 08:38
@DerCaveman

Der Ausgangspunkt ist immer noch, dass eine ausländische Frau, die keinen eigenen rechtlichen Aufenthaltsstatus in Deutschland hat, dadurch einen solchen erwirbt, dass sie ein Kind bekommt, das über den Weg des juristischen Kindesvaters deutsch ist.

Wird eine Vaterschaftsanerkennung durch den Umstand unmoralisch oder illegal, dass sie der Kindesmutter für sich selbst rechtliche Vorteile verschafft (unabhängig vom Kindeswohl)?

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Kronos26  26.07.2020, 08:48
@Paguangare

Bezüglich deines letzten Absatzes wird dies überprüft, wie es auch in meinem Link steht. Und das Ausländeramt entscheidet dann, ob die Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung erhält oder nicht.

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DerCaveman  26.07.2020, 08:54
@Kronos26
Du hast nur die Internetseite auf die ich verwies nicht bis zum Ende durchgelesen.

Was genau habe ich denn uebersehen? Welchen der dort aufgefuehrten 10 Punkte und welchen Absatz darin?

Denn in einem mir bekannten Fall, entschied man, dass die Mutter des Kindes keine Aufenthaltsgenehmigung bekam.

Obwohl das Kind die deutsche Staatsangehoerigkeit besessen und die auslaendische Mutter das Sorgerecht fuer das Kind hatte? Glaube ich nicht. Aber vielleicht kannst du den Fall ja mal etwas genauer darstellen. Vor allem die Begruendung des Gerichts, warum die Mutter trotzdem keinen Aufenthaltstitel erhalten hat.

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Kronos26  26.07.2020, 09:25
@DerCaveman

Einfach mal Punkt 1 durchlesen - vielleicht findest du ja auch den Hinweis, dass die Ausländerbehörde prüft.

Vielleicht hat ja auch der Vater ein Kuckucksei ins Nest gelegt bekommen.

Und nach dem Text des TE ist ihm ja noch nicht mal bekannt ob die Frau tatsächlich schwanger ist.

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DerCaveman  26.07.2020, 10:27
@Kronos26
Einfach mal Punkt 1 durchlesen - vielleicht findest du ja auch den Hinweis, dass die Ausländerbehörde prüft.

Das habe ich aber doch auch nie bestritten. Ich habe stets ausdruecklich betont, dass ich von einem deutschen Kind spreche und nicht von einem mit (bislang) ungeklaerter Staatsangehoerigkeit. Dort geht es aber gerade nicht um ein deutsches Kind, sondern um eins, dessen deutsche Staatsangehoerigkeit aufgrund von Zweifeln an der Vaterschaftsanerkennung (noch) nicht festgestellt werden konnte.

Dies steht jedoch in keinerlei Widerspruch zu meiner Erklaerung, nach der die auslaendische sorgepflichtige Mutter eines minderjaehrigen deutschen Kindes einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel hat.

Kernsatz des des Punktes 1 der dortigen Seite: "Besitzt der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit, erwirbt das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit."

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Kronos26  26.07.2020, 15:59
@DerCaveman

Da Kind um das es geht ist noch nicht auf der Welt, also ist auch noch nicht klar wer überhaupt der Vater ist.

Scheinbar liest du keine Fragen.

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Paguangare  29.07.2020, 13:33
@Kronos26

Das heißt, wenn das Kind noch ungeboren ist, könnte im Zweifelsfalle gegen das Kind entschieden werden: "In dubio contra reo". Ein deutsches ungeborenes Kind würde irgendwohin abgeschoben, wo die Schwangere ganz sicher keinen Wohnsitz hat, und möglicherweise auch nur sehr schlechte medizinische Versorgungsmöglichkeiten. Wie soll die Kindesmutter denn aus der Ferne heraus schließlich die Vaterschaftsanerkennung betreiben, das Kind als deutsch registrieren lassen und wieder nach Deutschland einreisen?

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Kronos26  29.07.2020, 13:35
@Paguangare

Manchmal wäre es sinnvoll, die Diskussion komplett zu lesen, denn was du mir unterstellst habe ich nicht geschrieben.

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Sie bekommt wegen der Schwangerschaft kein Visum, das ist auch gut so sonst müssten wir Steuerzahler ja für das Kindergeld und evtl. Sozialleistungen vom Staat aufkommen.


DerCaveman  25.07.2020, 12:50
Sie bekommt wegen der Schwangerschaft kein Visum ...

Braucht sie ja auch nicht. Sie ist ja schon in Deutschland!

Was sie braucht, ist ein Aufenthaltstitel. Als sorgepflichtige Mutter eines minderjaehrigen deutschen Kindes wird sie den auch voellig problemlos bekommen.

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