Ermittlungsverfahren wird gemäß Paragraph 170 Abs. 2StPO eingestellt, soll ich mir Sorgen machen?
Hallo Leute, ich bin's noch mal, sorry falls ich euch nerve 😅, aber ich finde meine Ruhe nicht. Ich hab heute einen Brief bekommen, da steht:
,, Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verleumdung..."
Später im Brief steht dann ,,...Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt", was heißt das, sollte ich mir sorgen machen?
Und am Ende steht:
,, Aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten wurden vorstehende Entscheidung an folgende(n) Empfänger mitgeteilt:
-Landratsamt [meine Stadt] Jugendamt"
Ich hab echt Panik und weiß nedmal was ich machen soll. Ich bin wirklich kein Krimineller oder Gangster😅😅. Aber seit ich diesen Brief habe Zitter ich überrall. Als ich gelesen habe, dass das Jugendamt informiert wurde, war ich sehr stumm, weil ich gerade 18 bin (seit 2 Monaten).
Sollte ich einen Anwalt anschaffen? Das Problem ist ist habe kein Geld weil ich schüler bin und gerade mein Abitur gemacht habe. Und meine Eltern verdienen auch nicht gutes Geld....
(Sorry für meine Rechtschreibung, musste schnell tippen und neben zu zittern ist es echt schwer)
Würde mich gerne auf eure Meinung, Info freuen.
8 Antworten
Der Paragraf 170 StGB hat normalerweise nichts mit Verleumdung zu tun.
Es geht hier um Unterhaltspflichtverletzung.
Da das Verfahren eingestellt wird, ist davon auszugehen, dass nichts weiter gegen Dich unternommen wird. Das Jugendamt wird diese Mitteilung ebenfalls bekommen. Ich denke mal, dass Du Dir da keine Sorgen machen musst, jedenfalls nicht aufgrund des Schreibens.
Der Paragraf 170 StGB hat normalerweise nichts mit Verleumdung zu tun.
StPO, nicht StGB.
Ja ich weiß, deswegen habe ich es ja gesagt. In der Antwort wurde das StGB mit der StPO verwechselt. Ich habe mich vertippt, so wie du in deinem Kommentar auch^^
Eine Einstellung nach 170 Abs. 2 StPO ist eine Einstellung erster Klasse. Der Staatsanwalt sieht keinen Grund gegen dich Anklage zu erheben.
Kurz: die Sache ist vom Tisch. Einen Anwalt brauchst du nicht.
Also ,, eingestellt,, bedeutet, dass nicht mehr gegen dich ermittelt wird. Es wird somit keine Anklage bzw. Verhandlung geben.
Du musst aber trotzdem aufpassen. Denn auch eingestellte Verfahren können von der Polizei eingesehen werden.
ja ich weiß doch, was eingestellt bedeutet, hab mich nur gewundert wegen dem Jugendamt und ob ich trotzdem sicjerheitshalber einen Anwalt beschaffen sollte.
Das kannst du machen, aber ich glaube nicht, dass es etwas bringt.
Eingeleitet vs. Eingestellt.
ja danke, wusste ich schon😅 dachte halt das ich mich trotzdem bedeckt halten soll und einen Anwalt einschalten sollte oder so, kenne mich mit sowas ned aus
Das Verfahren wurde eingestellt. Ende. Kommt nichts mehr. Deine Panik ist völlig unbegründet. Der Drops ist gelutscht!
Ich wundere mich nur, dass du aus allen Wolken fällst, als hättest du nichts gewusst!
Gruß S.
okay danke, wollte nur das wissen. Ich weiß schon was eingestellt bedeutet, war mir aber ned sicher ob derjenige, der mich verurteilen/anzeigen wollte nochmal es versucht oder ein recht hat, diesen Fall nochmal zu überprüfen
Paragraph 179 StPO hat auch nicht mit Unterhalt zu tun! Das Delikt ist vollkommen egal!